Berichtsvorlage - M/16/2183-01
Grunddaten
- Betreff:
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Fahnhorststraße - Querung der Richard-Wagner-Allee
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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06.12.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Im Rahmen des Bauvorhaben REWE-Markt (Brandenburg) an der Fahnhorststraße wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens bestätigen eine leistungsfähige und verkehrssichere Umsetzbarkeit des Bauvorhabens. Lediglich die Querungsstelle der Radverkehrsverbindung „Richard-Wagner-Allee“ mit der Fahnhorststraße wurde aufgrund der naheliegenden Ein- und Ausfahrt und der schlechten Sichtbeziehungen als problematisch eingestuft. Das Verkehrsgutachten sieht daher eine verkehrssichere Aufwertung der Querungsstelle vor. Die Radwegeverbindung wird im betroffenen Bereich wie in Anlage 1 dargestellt ausgebaut.
Im Bereich der Querungsstelle wird hierzu die Fahrbahn der Fahnhorststraße mit einer vollflächigen roten Fahrbahnmarkierung in 4 m Breite kenntlich gemacht um die Querungsstelle kenntlich zu machen und die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu erhöhen. Im weiteren Verlauf wird auf der östlichen Seite der Fahnhorststraße zwischen den Ein- und Ausfahrten der Richard-Wagner-Allee der vorhandene Gehweg auf einen 4 m breiten kombinierten Zweirichtungs-Geh-/Radweg ausgebaut. Der zurzeit auf der Grünfläche als „Trampelpfad“ ausgebildete Teil der Radwegeverbindung wird zukünftig in einer Breite von 4 m mit Pflastersteinen befestigt.
Herr Brandenburg hat im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zugestimmt, sich an den Baukosten in Höhe von ca. 15.000,00 Euro für die Umgestaltung der Radwegeverbindung mit 10.000,00 Euro (brutto) zu beteiligen. Zusätzlich hat er bereits ein Teil seines Grundstücks (Flur 29, Flurstück 319), welches für den Ausbau der Radwegeverbindung erforderlich ist, kostenlos an die Stadt Oberhausen übertragen. Eine Übernahme der gesamten Kosten konnte nicht erzielt werden, da Teile der Ausbauvariante nicht im Verkehrsgutachten gefordert wurden (z. B. Befestigung des bestehenden Trampelpfades).
Durch den Ausbau der Radwegeverbindung werden die Inhalte des Verkehrsgutachtens erfüllt und es bestehen aus verkehrlicher Sicht keine weiteren Bedenken gegen das Bauvorhaben.
Die Planung wurde mit dem Radverkehrsbeauftragten abgestimmt.
Der Ausbau der Radwegeverbindung erfolgt voraussichtlich im Januar 2017 (witterungsabhängig).
Der erforderliche Eigenanteil der Stadt Oberhausen wird aus Mitteln des Straßenbauunterhaltungsprogramms erbracht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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330,7 kB
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