Beschlussvorlage - B/16/2220-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Beurteilung die Baumkommission durch E-Mail vom 23.11.2016

 

 

1 Hainbuche  Dorstener Str. 359-361

 

 Sachverhalt:

Die zur Fällung beantragte städtische Hainbuche an der Dorstener Straße zwischen den Häusern 359 und 361 steht auf dem Grünstreifen zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn. Zwischen den in Rede stehenden Häusern soll eine Zufahrt zu einer Stellplatzanlage hergestellt werden. Diese Stellplatzanlage ist für die geplanten Einfamilienhäuser vorgesehen. Nach Auskunft der Bauordnung liegt für diese Bauvorhaben bereits eine Baugenehmigung vor. Die Gehwegüberfahrt ist beantragt.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission wurden am 23.11.2016 per E-Mail einschließlich Anlagen (Fotos der Hainbuche, Luftbild, Auszug aus der deutschen Grundkarte und des Bebauungsplans) gebeten, ein Votum abzugeben. Die Zufahrt ist so ausparzelliert, dass die erforderliche 3 Meter breite Zufahrt sich exakt zwischen den Nachbarflurstücken befindet. Über die Nachbarflurstücke kann auf Grund unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse die Zufahrt nicht erfolgen. Ein Umplanen der Zufahrt ist daher auf Grund der Flurstücksgrenzen nicht möglich.

 

Ergebnis:

Am 24.11.2016 wurde durch die Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld vorab telefonisch mitgeteilt, dass sich die Mitglieder der Kommission mehrheitlich für die Fällung aussprechen und den Vorschlag der Verwaltung, in der nahen Umgebung eine Hainbuche als Ersatz zu pflanzen, unterstützen.

 

 

 

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