Beschlussvorlage - B/16/2162-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die geänderte Tempo-30-Zone

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Tempo-30-Zonen in Oberhausen wurden im Jahr 2007 vorgestellt und von den politischen Gremien verabschiedet. Dieses Konzept soll nun geringfügig angepasst werden. Die Rothebuschstraße im Abschnitt Bergstraße – Koppenburgstraße ist bislang kein Teil der Tempo-30-Zone. Dort herrscht eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die im Bereich der Schule auf 30 km/h abgesenkt wird. Künftig ist geplant, diesen Abschnitt zu einem Teil der Tempo-30-Zone zu machen. Dadurch gilt auch im Bereich des Kindergartens Tempo-30 und die Anzahl der Verkehrsschilder wird reduziert. Der Linienverkehr der STOAG ist nicht betroffen.

 

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Anlagen

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