Beschlussvorlage - B/16/2218-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stelleneinrichtung im Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Heimaufsicht des Bereiches 4-6/Recht
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Marion Riesener
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.12.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
19.12.2016
|
Sachverhalt
Begründung
Entsprechend des Maßnahme 40/41A des Haushaltssanierungsplanes 2017ff sind im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung für das Jahr 2017 Mehreinnahmen von 400.000 EUR geplant.
Diese Mehreinnahmen können nur durch die Einrichtung weiterer Geschwindigkeitsmessanlagen an Unfallhäufungsstellen und die Ausweitung der mobilen Geschwindigkeitskontrollen nach Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Geschwindigkeitsüberschreitungen erreicht werden.
Daher wird in Abstimmung mit der Polizei Oberhausen und den Bereichen 4-6/Recht und 5‑6/Tiefbau, unter dem hauptsächlichen Kriterium einer Gefahrenstelle durch Geschwindigkeitsüberschreitungen verbunden mit der Unfallhäufigkeit, im Bereich der Osterfelder Straße eine weitere stationäre Geschwindigkeitsüberwachung installiert.
Mit der derzeit im Einsatz befindlichen mobilen Messtechnik können kommunale Geschwindigkeitsüberwachungen nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. Die Messtechnik ist fest in einem Fahrzeug verbaut. Zur Durchführung der Messung muss das Radarfahrzeug an einer geraden Linie (z.B. Bordstein) ausgerichtet werden. Dies ist nicht in allen in Betracht kommenden Örtlichkeiten möglich.
Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kurvenbereichen und teilweise in verkehrsberuhigten Bereichen vor Schulen kann zurzeit aus den vorstehend genannten Gründen nicht abgeholfen werden.
Es ist daher die Beschaffung einer flexibler einsetzbaren Messtechnik als Ergänzung zu dem weiter in Betrieb befindlichen Radarfahrzeug beabsichtigt.
Wie mehrfach angeregt soll die neue mobile Messtechnik möglichst dauerhaft und auch außerhalb der üblichen Bürozeiten im Einsatz sein.
Bisher wurde die mobile Geschwindigkeitsüberwachung während der normalen Dienstzeiten durch die Mitarbeiter/innen des Sachgebietes Ordnungswidrigkeiten sichergestellt. Neben den Außendiensten wird von den Mitarbeiter/innen auch die Sachbearbeitung durchgeführt. Diese umfasst die Auswertung der Daten, die Erstellung von Bescheiden und die Durchführung der evtl. anschließenden Verfahren bis hin zur Zeugenaussage beim zuständigen Amtsgericht.
Daneben kann eine weitere mobile Geschwindigkeitskontrolle auch außerhalb der Dienstzeiten verbunden mit der Mehrarbeit durch die Einrichtung einer weiteren stationären Geschwindigkeitsmessanlage von den Mitarbeiter/innen nicht zusätzlich übernommen werden
Um die Erweiterung der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung und die Ausweitung der Einsatzzeiten gewährleisten zu können, ist die Einrichtung von drei weiteren Planstellen notwendig. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Stellen mit qualifizierten Mitarbeiter/innen besetzt werden. Besonders im Rahmen der mobilen Geschwindigkeitsmessung wird im Widerspruchsverfahren häufig die Genauigkeit der Messtechnik angezweifelt, so dass auch diese Mitarbeiter/innen regelmäßig als Zeugen vom Amtsgericht eingeladen werden.
Es ist geplant, dass zwei der neu einzurichtenden Planstellen mit zwei in diesem Sachgebiet tätigen erfahrenen Mitarbeitern besetzt werden. Die dritte neue Planstelle sowie die vakanten Planstellen der beiden Mitarbeiter sollen intern wiederbesetzt werden.
Die Beteiligungsverfahren werden parallel eingeleitet.
Kurzfassung
Im Rahmen der Einrichtung einer weiteren stationären Geschwindigkeitsmessanlage sowie der Ausweitung der mobilen Geschwindigkeitskontrollen werden im Fachbereich 4‑6‑30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Heimaufsicht des Bereiches 4-6/Recht drei weitere Planstellen eingerichtet (A 9 s LBesG tg TVöD Entgeltgruppe 8 ehem. BAT Vc/Vb).
