Beschlussvorlage - B/16/2201-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

Die Stadt beschafft und errichtet nach erfolgter Abstimmung mit der Polizei eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage auf der Osterfelder Straße, Höhe Metronom Theater, mit Überwachungsfunktion in beide Fahrtrichtungen.

 

Für die Realisierung einer Anlage mit zeitgemäßer Lasertechnik kommen zwei Firmen in Betracht. Die Auswahlentscheidung wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens getroffen. Als Ergebnis ist mit einem Aufwand von etwa 130.000 € zu rechnen. Die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist in diesen Beträgen enthalten. Zusätzlich ist mit einem Aufwand von bis zu 8.000 € für die Herstellung der Stromversorgung der die EVO zu rechnen.

 

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Konsequenzen

 

 

Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a)      Finanzielle

 

ja [x]siehe Begründung; Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2017 auf den Sachkonten 783100 (Kostenstelle 460001110100000) und 542300 (Kostenstelle 460001110102) zur Verfügung.

 

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Vorliegend handelt es sich um eine Beschaffungsentscheidung im Sinne des § 1 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister; zuständig ist der Finanz- und Personalausschuss.

 

Die Osterfelder Straße (im Bereich Zufahrt zum Aqua-Park; Metronom Theater) war 2014 Unfallhäufungsstelle. Nach Mitteilung der Polizei Oberhausen haben sich im Bereich der Osterfelder Straße im Jahr 2015 58 Verkehrsunfälle und von Januar bis August 2016 28 Verkehrsunfälle ereignet. Unfallursachen waren größtenteils nicht angepasste Geschwindigkeit und Fehler beim Fahrstreifenwechsel.

 

Nach den vom Ministerium für Inneres und Kommunales kommunizierten Kriterien ist eine Gefahrenstelle anzunehmen, wenn die Quote der Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Bereich zwischen 15 % bis 20 % beträgt.

 

Bei statistischen Messungen der Geschwindigkeit im Bereich der Osterfelder Str. (nahe Ripshorster Str., zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h) vom 10.05.2016 bis 24.05.2016 betrugen die Überschreitungsquoten 64,87% (in Fahrtrichtung Oberhausen) und 49,98% (in Fahrtrichtung Osterfeld).

 

Insgesamt haben in zwei Wochen 57 Verkehrsteilnehmer/innen den Bereich mit einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h befahren (nochmals: zulässig 50 km/h). In dem Zeitraum wären im Falle einer Ahndung in 520 Fällen Fahrverbote festzusetzen gewesen. Zweifelsfrei ist damit eine Gefahrenstelle anzunehmen.

 

Am 06.06.2016 nahmen Vertreter der Polizei Oberhausen und Stadt Oberhausen eine Besichtigung der Örtlichkeit vor. Die Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage wurde unter den gegebenen Bedingungen als geeignetes Mittel angesehen, die Verkehrssicherheit an der Örtlichkeit im Bereich der Osterfelder Straße insgesamt zu verbessern.

 

Für die Realisierung einer Anlage mit zeitgemäßer Lasertechnik kommen zwei Firmen in Betracht. Die Auswahlentscheidung wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens getroffen.

 

Die Prognose des künftigen Fehlverhaltens von Verkehrsteilnehmern und damit die voraussichtlichen Einnahmen nach beabsichtigter Information der Öffentlichkeit über die Gefahrenstelle ist schwierig. Bereits die rechtskräftige Ahndung von 10 Verkehrsverstößen täglich an angenommenen 300 Messtagen führen bei einem Durchschnittsbetrag von 100 € je Fall zu einer Einnahme von 300.000 € jährlich.

 

Die mit dieser Vorlage angestrebte Beschaffung dient neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit auch der Ermöglichung der Erreichung des für die Jahre 2018 ff. bereits bestehenden Haushaltssanierungsziels (Maßnahme Nr. 40/41a). Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 21.11.2016 mit den Beschlüssen zum Haushalt und zum Haushaltssanierungsplan zudem bereits für das Jahr 2017 erhöhte Einnahmeerwartungen aus Ordnungswidrigkeiten beschlossen.

 

 

 

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