Beschlussvorlage - B/16/2200-01
Grunddaten
- Betreff:
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Ausweitung der mobilen Geschwindigkeitskontrollen nach Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Geschwindigkeitsüberschreitungenhier: Beschaffung eines zusätzlichen mobilen Geschwindigkeitsmesssystems
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Tatjana Leyers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Beschlussfassung
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05.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Finanz- und Personalausschuss beschließt:
Die Stadt beschafft ein zusätzliches mobiles Geschwindigkeitsmesssystem. Für die Realisierung einer Anlage mit zeitgemäßer Lasertechnik kommen zwei Firmen in Betracht. Die Auswahlentscheidung wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens getroffen. Als Ergebnis ist mit einem Aufwand von ca. 120.000 € zu rechnen.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Mit der derzeit im Einsatz befindlichen mobilen Messtechnik „Speedophot Radar“ können kommunale Geschwindigkeitskontrollen nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. Die Messtechnik ist fest in einem Fahrzeug verbaut. Zur Durchführung der Messung muss das Radarfahrzeug an einer geraden Linie (etwa Bordstein) ausgerichtet werden. Dies ist nicht an allen in Betracht kommenden Örtlichkeiten möglich.
Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kurvenbereichen und teilweise in verkehrsberuhigten Bereichen vor Schulen kann zurzeit aus den vorstehend genannten technischen Gründen nicht abgeholfen werden.
Es ist daher die Beschaffung einer flexibler einsetzbaren Messtechnik als Ergänzung zu dem weiter in Betrieb befindlichen Radarfahrzeug beabsichtigt. Die Vorbereitungen zur Prüfung in Betracht kommender Anbieter mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen haben begonnen. Am 21.06.2016 wurden in Betracht kommende und bei der Stadt Hamm im Einsatz befindliche Messtechniken besichtigt. Mit der Messtechnik ist ein geeignetes Fahrzeug zu beschaffen.
Die neue mobile Messtechnik wird möglichst dauerhaft und auch außerhalb der üblichen Bürozeiten im Einsatz sein.
Umfragen in Städten in NRW hatten zum Ergebnis, dass je Messeinheit 4-8 Mitarbeiter/innen zugordnet sind. Die Mitarbeiter/innen verbringen eine nicht unwesentliche Zeit außerhalb des Messbetriebes bei Zeugenaussagen in Einspruchsverfahren beim Amtsgericht. Hier sollen zum Einsatz der neuen Messeinheit zunächst 3 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Auf die gesonderte Vorlage wird verwiesen.
Die Prognose des künftigen Fehlverhaltens von Verkehrsteilnehmern und damit die voraussichtlichen Einnahmen nach Intensivierung der mobilen Verkehrsüberwachung ist schwierig. Angenommene 300 jährliche Einsätzen mit vereinnahmten Verwarnungs- und Bußgeldern in einem Volumen von 1.000 € je Einsatz (Durchschnittsbetrag aus aktuellen Messungen) führen zu einer Einnahme von 300.000 € jährlich.
Die mit dieser Vorlage angestrebte Beschaffung dient neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit auch der Ermöglichung der Erreichung des für die Jahre 2018 ff. bereits bestehenden Haushaltssanierungsziels (Maßnahme Nr. 40/41a). Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 21.11.2016 mit den Beschlüssen zum Haushalt und zum Haushaltssanierungsplan zudem bereits für das Jahr 2017 erhöhte Einnahmeerwartungen aus Ordnungswidrigkeiten beschlossen.
