Beschlussvorlage - B/16/2147-01
Grunddaten
- Betreff:
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Stelleneinrichtungen im Rahmen von organisatorischen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen innerhalb des Fachbereichs 3-1-30/Kindertagesbetreuunghier: Kindertagespflegebörse
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Nößler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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30.11.2016
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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05.12.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Einrichtung von 0,5 Planstellen im Fachbereich 3-1-30/Kindertagesbetreuung, hier im Sachgebiet Kindertagespflege - Fallbearbeitung - (S 12 TVöD SuE)
sowie
Einrichtung von 0,5 Planstellen im selbigen Fachbereich, Fachberatungsstelle zur inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege (S 15 TVöD SuE), 100 %ige Refinanzierung
Sachverhalt
Begründung
Zwischen der Stadt Oberhausen und dem Caritas Verband existiert ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Beteiligung an den Aufgaben nach §§ 22,23,24 SGB VIII und nach § 43 SGB VIII - Tagespflegebörse -.
Demnach hat der Caritas-Verband Aufgaben im Rahmen der Tagespflegebörse für die Stadt Oberhausen wahrgenommen. Diese Aufgaben werden dort von einer Fachkraft mit einem Stellenanteil von 0,78 Vollzeitäquivalenten durchgeführt. Folgende Kosten werden derzeit von der Stadt Oberhausen getragen:
47.032,81 EURPersonalkosten
2.340,00 EURant. Personalkosten Verwaltungskraft
2.586,80 EURSachkostenpauschale
51.959,61 EURGesamtkosten
Dieser Vertrag endet zum 31.12.2016. Eine Verlängerung des Vertrages wurde zwischen dem Caritas Verband und der Stadt Oberhausen ausgeschlossen.
Bei der jährlichen Planung in Bezug auf die Fallzahlen wird dieser Stellenanteil berücksichtigt.
Aus diesem Grund ist der städtische Stellenanteil um 0,5 Planstellen zu erhöhen (S 12 TVöD SuE).
Fachberatungsstelle zur inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege
Seit dem 01.08.2016 besteht die Möglichkeit, vom Landschaftsverband Rheinland - Dezernat Jugend - eine Pauschale zur Unterstützung der inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Tagespflege zu erhalten. Dies wurde per Rundschreiben Nr. 42/930/2016, Titel: Pauschale zur Unterstützung der inklusiven Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege (LVR-IBIK-Pauschale) mitgeteilt.
In Ergänzung zu der 3,5 fachen Landespauschale für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege nach § 22 Absatz 3 KiBiz können Jugendämter im Rheinland eine LVR-IBIK-Pauschale in Höhe von jeweils 5.000,00 EUR pro Kind mit (drohender) Behinderung und Kindergartenjahr, das in der Kindertagespflege betreut wird, beantragen.
Die Förderung hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2018.
Ziel ist es, die Weiterentwicklung der Kindertagespflege hin zu einem professionellen, qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Versorgungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot auch von Kindern mit (drohender) Behinderung zu unterstützen. Damit soll dazu beigetragen werden, dass die Kindertagespflege zu einem integralen Bestandteil des lokalen Betreuungssystems werden kann und Teilhabechancen von Kindern mit (drohender) Behinderung in der Kindertagesbetreuung von Anfang an vergrößert werden.
Voraussetzung für die Förderung
Bezogen auf die Fachberatung wird vorausgesetzt, dass diese über eine spezifische Qualifizierung zur Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung bzw. Inklusion im Elementarbereich verfügt oder mit einer solchen Qualifizierung begonnen hat.
Ist-Stand in Oberhausen
Derzeit nimmt eine Mitarbeiterin der Tagespflegebörse an der notwendigen Qualifizierung teil, sodass die Grundvoraussetzungen zur Beantragung der Förderung geschaffen wurden.
Zurzeit betreuen zwei Kindertagespflegepersonen jeweils ein Kind nach dem Personenkreis § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, d.h. dass bereits ab 01.08.2016 für zwei Kinder die Pauschale gezahlt werden kann.
Ab Anfang 2017 werden für vier weitere Kindertagespflegepersonen, die Kinder mit Behinderung betreuen können, Pauschalen beantragt.
Demnach beläuft sich die IBIK-Pauschale auf 30.000,00 EUR, wodurch eine 0,5 Planstelle im Bereich der Fachberatung refinanziert werden kann (S 15 TVöD SuE).
