Beschlussvorlage - B/16/2092-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Abgabesatz-Satzung 2017 der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.12.2016
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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05.12.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Sachverhalt
Begründung
1.Grundlage
Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Die Stadt Oberhausen hat sich durch entsprechende Ratsbeschlüsse über die der Abgabesatz-Satzung zugrunde liegenden Satzungen (Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung, Entwässerungssatzung) darauf festgelegt, die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen.
2.Kostenprognose 2017
2.1Kosten der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO GmbH)
Als Leistungsentgelt wurde der fortgeschriebene Selbstkostenfestpreis 2006 gemäß Preisprüfungsbehörde zuzüglich Kostenelementeklausel gemäß Leistungsvertrag für 2017 angehalten.
Für 2017 ergeben sich folgende Kostensteigerungen (gerundet):
Abfallbeseitigung0,63 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall0,63 %
Straßenreinigung0,36 %
Abwasserbeseitigung0,61 %
2.2Kosten der Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA GmbH & Co. KG
Die Entsorgungskosten sind auf Grund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG NRW) und eines ersten Berichtes der Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung von der GMVA GmbH & Co. KG neu kalkuliert worden. Eine abschließende Überprüfung durch die Preisüberwachungsstelle ist noch nicht erfolgt. Das auf Basis des neu kalkulierten Verbrennungspreises 2016 mit einer anzuhaltenden Kostenelementeklausel fortgeschriebene Verbrennungsentgelt (Selbstkostenpreis pro Tonne) für das Jahr 2017 beträgt demnach 87,31 EUR netto (103,90 EUR brutto). Die Vorhaltekosten für freie Kapazitäten werden mit 22,87 EUR netto (27,22 EUR brutto) pro Tonne kalkuliert.
2.3Gebührenbescheide Abfallbeseitigung
Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG NRW) hat mit Urteil vom 27.04.2015 in mehreren Duisburger Verfahren das Jahr 2012 betreffend die Gebührensätze für die Abfallbeseitigung wegen Verstoßes gegen das Kostenüberschreitungsverbot gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW für nichtig erklärt und die angefochtenen Gebührenbescheide aufgehoben. Zur Begründung führte es aus, dass es sich bei dem in der Kalkulation berücksichtigten Leistungsentgelt der GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage GmbH (GMVA) um einen unzulässig hohen Kostenansatz handele. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung und wegen der gleichgelagerten Entgeltregelung mit der GMVA wurden die für Oberhausen noch anhängigen Berufungsverfahren auf Anregung des OVG NRW durch Rücknahme der Zulassungsanträge beendet.
In Anbetracht der Entscheidung des OVG NRW und der derzeit noch nicht abgeschlossenen Überprüfung der auf Basis der Entscheidung durch die GMVA neu kalkulierten Verbrennungsentgelte durch die Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung schlägt die Verwaltung vor, die Jahresbescheide 2017 hinsichtlich der Festsetzung von Abfallgebühren sowie etwaige diesbezügliche Änderungen im Laufe des Jahres unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen. Die Festsetzung bleibt damit offen und kann nach Vorliegen des Ergebnisses der Preisüberwachungsbehörde über die Höhe der anzusetzenden Entsorgungskosten noch korrigiert werden.
Ein Widerspruch bzw. eine Klage der Oberhausener Bürger gegen die mit Jahresbescheid 2017 festgesetzten Abfallgebühren oder entsprechender Änderungen ist damit nicht erforderlich. Nach Abschluss der Preisprüfung wird die Verwaltung diese Abgabesätze, sofern erforderlich, neu kalkulieren und nach Erlass einer entsprechend geänderten Abgabesatz-Satzung für das Jahr 2017 korrigierte Bescheide erstellen. Mit den neuen Bescheiden werden dann evtl. zu viel gezahlte Beträge erstattet.
2.4Sonderposten/Fehlbeträge
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen eines Gebührenhaushaltes innerhalb von vier Jahren auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Stadt Oberhausen plant für das Jahr 2017 die Auflösung folgender Sonderposten:
Entnahme Stand - neu -
Abfallbeseitigung 0 EUR 0 EUR
Hausmüllähnlicher Gewerbemüll 0 EUR 0 EUR
Straßenreinigung 45.530 EUR 93.322 EUR
Niederschlagswasserbeseitigung 49.520 EUR 99.038 EUR
Schmutzwasserbeseitigung 0 EUR 638.224 EUR
2.5Abfallbeseitigung ( Produkt 110202)
2.5.1Hausmüllabfuhr
Die Aufwendungen sinken um 15,83 %.
Aufwand 2016 = 27.417.465 EUR
Aufwand 2017 = 23.077.920 EUR
Differenz = - 4.339.545 EUR
Die Entsorgungskosten sinken in 2017 gegenüber dem Vorjahr um 4.752.530 EUR (- 38,06 %). In erster Linie ist dieser Rückgang auf das von der GMVA neu kalkulierte Verbrennungsentgelt zurückzuführen (s. Pkt. 2.2).
Des Weiteren wurde die Entsorgung des Bioabfalls ab 2017 neu vergeben. Der Tonnenpreis steigt auf 98,18 EUR brutto gegenüber 87,47 EUR bis Ende 2016 (+ 12,24 %). Die Entsorgungskosten steigen um voraussichtlich 17.080 EUR (+ 12,20 %).
Auch die Entsorgung des Straßenfalllaubs für 2017 wurde neu vergeben. Die Entsorgungskosten steigen um voraussichtlich 27.236 EUR (+ 32,08 %).
Im Rahmen der Abfallwirtschaftsplanung „Kommunikationskampagne zur Verbesserung der Stadtsauberkeit“ sind voraussichtliche Kosten in Höhe von 160.000 EUR (+ 100.000 EUR gegenüber 2016) einzuplanen.
Eine geplante Überprüfung, Aufrüstung und Ausstattung ggfs. mit Ascherboxen der Systempapierkörbe im gesamten Stadtgebiet ergibt für 2017 einen zu planenden Kostenanstieg von 47.500 EUR.
Die Nachsorgekosten für die Deponie steigen um 24.930 EUR (+ 59,71 %), da die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde in einem Teilbereich der rekultivierten Deponie eine Nachpflanzung von eingegangenen Gehölzen angeordnet hat.
Aufgrund der ab 01.07.2015 kostenfreien Annahme von Grünschnitt durch die WBO wurde bei der Bedarfsberechnung des Grünabfallsackes die voraussichtliche Stückzahl von 8.000 auf 5.000 erneut reduziert.
Durch das veränderte Müllverhalten reduziert sich das Gesamtlitervolumen um rd. 9740 Liter.
Die Eigenvermarktung von Elektroaltgeräten für 2016 wurde neu vergeben. Es wird lediglich mit einem voraussichtlichen Ertragserlös für Elektro- und Elektronikaltgeräte in Höhe von 55.000 EUR gerechnet. Die Handlingskosten werden voraussichtlich 70.000 EUR betragen.
Die Gebühr für alle Müllgefäße und den Bioabfall sinkt um16,24 %.
Die Gebühr für den Hausmüllsack beträgt 3,40 EUR.
Die Gebühr für den Grünabfallsack beträgt unverändert 1,50 EUR.
(Gebührenübersicht: s. Anlage 1)
2.5.2Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall
Die Aufwendungen sinken um 14,50 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2016 = 1.968.220 EUR
Aufwand 2017 = 1.682.770 EUR
Differenz = - 285.450 EUR
Die Leerungshäufigkeit steigt auf durchschnittlich 160 Leerungen je Arbeitstag. Sechs Leerungen pro Arbeitstag mehr gegenüber 2016.
Durch den geänderten Tonnenpreis ergibt sich für 2017 bei den Gesamtentsorgungskosten eine Reduzierung des anzuhaltenden Gesamtaufwandes von 294.100 EUR (- 40,17 %).
Die Gebühr sinkt um 20,63%.
(s. Anlage 2)
2.6Straßenreinigung (Produkt 120501)
Die Aufwendungen steigen um 1,98 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2016 = 4.958.380 EUR
Aufwand 2017 = 5.056.360 EUR
Differenz = + 97.980 EUR
Der Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz hat zur Ermittlung der Entsorgungsmengen die durchschnittlichen Mengen der Jahre 2013 bis 2015 angehalten. Demnach sinken die voraussichtlichen Entsorgungsmengen im Straßenkehricht um weitere 500 Tonnen auf 2.000 Tonnen. Im Rahmen einer Neuvergabe der Entsorgungsleistungen steigen die Entsorgungskosten von 44,01 EUR brutto pro Tonne auf 82,71 EUR (+ 87,93 %). Auch die Laubentsorgung musste neu vergeben werden. Infolge dessen steigt der Tonnenpreis ab 2017 von bislang 48,68 EUR brutto auf 69,62 EUR (+ 43,01 %). Im Ergebnis führt dies zu einem Anstieg bei den Entsorgungskosten um 80.910 EUR (+ 40,16 %).
Die anzuhaltenden Gesamtveranlagungsmeter sinken gegenüber dem Vorjahr um 1.886 Veranlagungsmeter.
Aus dem Jahresabschluss 2014 ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 64.920,10 EUR, aus dem Jahresabschluss 2015 eine Überdeckung in Höhe von 95.572,35 EUR. Von diesen Überdeckungen wird ein Betrag in Höhe von 45.530 EUR bei der Gebührenbedarfsberechnung für 2017 berücksichtigt.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
Gebührengruppe | Gebühr 2016 (EUR) | Gebühr 2017 (EUR) | ± (EUR) | ± (in v. H.) |
Anliegerstraßen (1x wöchentlich) | 3,88 | 3,95 | 0,07 | 1,80% |
Anliegerstraßen (2x wöchentlich) | 3,88 | 3,95 | 0,07 | 1,80% |
innerörtliche Straßen | 3,41 | 3,47 | 0,06 | 1,76% |
überörtliche Straßen | 3,14 | 3,19 | 0,05 | 1,59% |
fußläufige Straßen u. Straßenteile | 3,86 | 3,93 | 0,07 | 1,81% |
(s. Anlage 3)
2.7Abwasserbeseitigung (Produkt 110301)
Die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung steigen gegenüber 2016 um 2,19 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2016 = 48.271.450 EUR
Aufwand 2017 = 49.328.220 EUR
Differenz = + 1.056.770 EUR
Die Umlage des Ruhrverbandes ist in der Prognose für 2017 leicht rückläufig. Die Umlage für die Emschergenossenschaft steigt an, der Hauptanteil dieser Erhöhung entfällt auf Niederschlagswasser mit 727.476 EUR.
Erstmalig erhebt die Emschergenossenschaft im Einvernehmen mit den Mitgliedern für 2017 eine zweckgebundene Beitragsausgleichsrücklage wegen eines Rechtsstreites mit der Deutschen Steinkohle AG in Höhe von insgesamt 34.163 EUR. Sollte die Deutsche Steinkohle AG den Prozess gewinnen, käme es rückwirkend zu Lasten der Kommunen zu Beitragsverschiebungen.
Die sonstigen Kosten (Versicherungen usw.) steigen in 2017 um 4.500 EUR (+ 34,35 %).
Der Frischwasserverbrauch als Maßstab zur Kalkulation der Schmutzwassergebühr sinkt insgesamt gegenüber 2016 um 314.673 cbm (- 2,88 %).
Für 2017 ist keine Entnahme aus dem Sonderposten für Schmutzwasser geplant. Aufgrund des im Jahre 2016 stark gesunkenen Frischwasserverbrauches ist damit zu rechnen, dass der Jahresabschluss 2016 mit einer Unterdeckung abschließen wird. Die drohende Unterdeckung soll durch eine Entnahme aus dem vorhandenen Sonderposten aufgefangen werden.
Für Niederschlagswasser ist für 2017 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 49.520 EUR geplant.
Die Abwasserabgabe 2017 für Kleineinleiter bleibt konstant auf 1.800 EUR, die anzuhaltenden Frischwassermengen steigen auf 3.054 cbm. Dies führt zu einer Gebührensenkung von 1,67 % gegenüber 2016.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
| 2016 | 2017 | ± | ± in v.H. |
Verbandsmitglieder |
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Schmutzwasser | 1,28 | 1,33 | 0,05 | 3,91 % |
Niederschlagswasser | 0,78 | 0,79 | 0,01 | 1,28 % |
Nichtverbandsmitglieder und Private |
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Schmutzwasser | 2,30 | 2,39 | 0,09 | 3,91 % |
Niederschlagswasser | 1,30 | 1,35 | 0,05 | 3,85 % |
Kleineinleiter | 0,60 | 0,59 | -0,01 | -1,67 % |
Entsorgung von Grundstücks-entwässerungsanlagen | 60,39 | 60,39 | 0,00 | 0,00 % |
(s. Anlage 4)
2.8Kalkulatorische Zinsen
Der kalkulatorische Zinssatz wird in analoger Anwendung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 13.04.2005 (Aktz: 9 A 3120/03) mit 6,3 % vom Anschaffungswert des Kanalvermögens berücksichtigt (- 0,2 % gegenüber 2016).
2.9Kalkulatorische Abschreibung
Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nach differenzierten Abschreibungswerten bezogen auf die jeweilige Nutzungsdauer berechnet. Dabei wird vom Wiederbeschaffungszeitwert des Kanalvermögens zum 31.12. des Bemessungszeitraumes ausgegangen. Der Wiederbeschaffungszeitwert wird fortgeschrieben mit dem Baupreisindex für Ortskanäle gemäß Veröffentlichung des statistischen Landesamtes NRW (IT-NRW). Da die Indizes im Jahr der Gebührenkalkulation sowie für den entsprechenden Bemessungszeitraum zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht vorliegen, wird eine Prognose basierend auf dem Durchschnitt der letzten 3 bekannten Indizes erstellt. Für die Jahre 2016 (Erstellung der Gebührenkalkulation) und 2017 (Bemessungszeitraum) werden die Indizes mit jeweils 1,6 % prognostiziert.
2.10Druck- und Portokosten (zu Pkt. 2.5.1 – 2.7 ohne Pkt. 2.5.2)
Die Druck- und Portokosten sinken in den einzelnen Gebührenbedarfsberechnungen um rd. 17.300 EUR (- 11 %).
3.Musterfamilie
Die Musterfamilie nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler (4 Personen, 200 cbm Schmutzwasser, 130 qm befestigte Fläche, 80 l Müll je Woche, 15 m Straßenreinigung in Anliegerstraßen) wird im Jahre 2017 nach bisherigem Stand 19,75 EUR jährlich / 1,65 EUR monatlich – 2,04 %) weniger für die Gebühren aufwenden müssen (s. Anlage 5).
Details bezüglich der einzelnen Gebühren ergeben sich aus den Übersichten über die Gebühren 2016/2017 (alt/neu/Differenz in EUR/%), die der Anlagenübersicht folgen.
Kurzfassung
Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind gemäß KAG regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen. Für die Stadt Oberhausen wurde festgelegt, dass die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen sind. Sie ergeben sich aus Anlage 6.
Anlagen
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(wie Dokument)
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