Berichtsvorlage - M/16/2189-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 03.11.2016 wurde die Verwaltung beauftragt (A/16/2070-01) zu überprüfen, ob der Zustand des Radweges auf der Schwartzstraße zwischen Hauptbahnhof und Hans-Böckler-Schule noch verkehrssicher ist (vor dem Finanzamt Oberhausen-Süd). Es wurde zudem zugesagt eine Übersicht über die „historisch“ gewachsenen Radverkehrsanlagen in Oberhausen zu erstellen.

 

 

Radweg Schwartzstraße

 

Der Zustand des Radweges auf der Schwartzstraße zwischen Hauptbahnhof und Hans-Böckler-Schule wurde durch den Bereich 5-6/Tiefbau und dem Radverkehrsbeauftragten überprüft. Die asphaltierten Flächen des Radweges sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden. Zudem ist keine deutlich erkennbare Abgrenzung zwischen Geh- und Radweg mehr zu erkennen.

 

Der Bereich 5-6/Tiefbau wird daher eine Sanierung der asphaltierten Bereiche und die Aufbringung einer Markierung zur Abgrenzung des Radweges vom Gehweg veranlassen.

 

Der vorhandene Radweg entspricht nicht mehr den aktuellen „Regeln der Technik“ und den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung. Die vorhandene Radwegbreite und die Verkehrsbelastungen erlauben daher auch nach Abschluss der Sanierung keine Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht.

 

Die Sanierung des Radweges wird in Abhängigkeit von der Witterungslage im Zeitraum Februar – März 2017 durchgeführt. Die Sanierung des Radweges wird im Haushaltsjahr 2017 aus Mitteln der Straßenunterhaltung bezahlt.

 

 

Radverkehrsanlagen in Oberhausen

 

Radfahren ist im öffentlichen Raum zunächst überall dort zulässig, wo es nicht ausdrücklich verboten und/oder durch die Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen ist. Eine Art Grundnetz bilden deshalb die Erschließungsstraßen (Gemeindestraßen) in den Wohnvierteln, Quartieren und Stadtteilen. In Oberhausen befindet sich der allergrößte Teil dieser Straßen innerhalb von Tempo-30-Zonen; hier sollen keine Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angelegt werden. Das niedrige Geschwindigkeitsniveau lässt eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahnen durch Radfahrer/innen und Kraftfahrzeuge zu. Radverkehrsanlagen entlang der Hauptverkehrsstraßen sind in Oberhausen über sechs Jahrzehnte nach jeweils geltenden „Regeln der Technik“ in unterschiedlichsten Standards (hinsichtlich Art und Führung, Breite, Oberflächenbelag) erstellt worden. Deshalb ist und bleibt das Bild dieser Radverkehrsanlagen stadtweit relativ vielschichtig (siehe Anlage 1).

 

Das Radverkehrsnetz entlang der Hauptverkehrsstraßen bzw. der Straßen des sog. Vorbehaltsnetzes weist immer noch vereinzelt Lücken auf. In anderen Abschnitten beeinträchtigen qualitative Mängel (Oberflächenbeläge, Führung auf der Strecke und an Knoten, Baumwurzeln/-scheiben etc.) den Fahrkomfort zum Teil relativ deutlich. Auf Grund der finanziellen Situation der Stadt Oberhausen war und ist es nicht möglich, diese Netzlücken bzw. Qualitätsverbesserungen allein durch entsprechende Umbaumaßnahmen (i. d. R. Vollausbau) zu schließen. Dies ist aber keine allein oberhausenspezifische Situation; auch viele andere Städte in der Region und in Deutschland stehen vor ähnlichen Herausforderungen.

 

Bereits seit einigen Jahren wird deshalb die Schließung von Netzlücken u. a. auch durch die Anlage von Radfahr- und Angebotsstreifen betrieben. Die bisherigen Erfahrungen mit diesen Angebotsformen sind überwiegend positiv. Es ist beabsichtigt, weitere Abschnitte z. B. auch im Zuge von Kanalbau- und Straßenerneuerungsmaßnahmen (Deckenüberzüge) entsprechend umzugestalten. Dazu müssen aber jeweils bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein (Mindestfahrbahnbreiten, eine Unterbringung des ruhenden Verkehrs möglichst außerhalb der Fahrbahn etc.).

 

Gemäß der aktuellen Straßenverkehrsordnung ist zudem die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur noch dann zulässig, wenn die vorhandenen Radwegebreiten den aktuellsten Anforderungen entsprechen, die vorhandenen Verkehrsbelastungen und Geschwindigkeiten eine Benutzungspflicht rechtfertigen. In Oberhausen ist daher eine Überprüfung aller noch vorhandenen Radwegebenutzungspflichten zwingend erforderlich. Diese Überprüfung wird im Rahmen der Aufstellung des kommunalen Mobilitätskonzepts durchgeführt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...