Beschlussvorlage - B/16/2133-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung der Kleinkläranlagensatzung vom 18.12.2006.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Die Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) vom 08.07.2016 (gültig ab 16.07.2016) und die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ X ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

 

Siehe Begründung

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Sachverhalt

Begründung

 

Zu Punkt 1 des Artikel 1 der 1. Änderungssatzung:

Im § 3 ist das Anschluss- und Benutzungsrecht geregelt, im Absatz 2 für landwirtschaftliche Betriebe unter Bezugnahme auf § 53 Absatz 4 Satz 2 Landeswassergesetz. Im neuen LWG findet sich diese im § 49 Absatz 5.

 

„§ 53 Abs. 4 Satz 2“ ist daher durch „§ 49 Abs. 5“ zu ersetzen.

 

 

Zu Punkt 2 des Artikel 1 der 1. Änderungssatzung:

§ 6 Absatz 1 regelt die Ausführung, den Betrieb und die Unterhaltung von Grundstückentwässerungsanlagen, auch unter Bezugnahme auf das Wasserhaushalts-gesetz. Durch die letzte Novellierung des WHG finden sich die Regelungen des § 18 b jetzt in § 60 WHG.

 

„§ 18 b“ ist daher durch „§ 60“ zu ersetzen.

 

 

 

 

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Anlagen

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