Beschlussvorlage - B/16/2087-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung von zwei unbefristeten Vollzeitplanstellen EG 5 TVöD (vorb. BWK) im Tagesdienst sowie von fünf unbefristeten Vollzeitplanstellen A9s LBesG im mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienst.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]579.125 Euro jährlich

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 04.07.2016 den neugefassten Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen.

 

Die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes hat in Oberhausen u. a. einen Mehreinsatz von Fahrzeugen und demnach auch von Personal zur Folge. Im Rettungsdienstbedarfsplan wird u. a. die notwendige Fahrzeugbemessung zur Durchführung des Rettungsdienstes detailliert erläutert und dargestellt. Der Rettungsdienstbedarfsplan dient somit als Basis für die Berechnung des zukünftigen Personalbedarfs. Wesentliche Änderungen sind u.a.:

 

-                      der Einsatz eines zusätzlichen Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) im 24 Stunden-Dienst für das gesamte Stadtgebiet,

 

-                      die Einrichtung von zwei Stellen im Tagesdienst als Desinfektoren/innen.

 

 

1.Einrichtung von fünf Stellen zur Besetzung des 3. Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF)

 

Laut des Rettungsdienstbedarfsplans 2016 wird, zu den zwei vorhandenen NEFs, ein zusätzliches NEF für das gesamte Stadtgebiet täglich 24 Stunden benötigt. Das dritte NEF soll auf der Feuerwache 1 stationiert werden.

 

 

Besetzung des NEF

 

Ein NEF ist jeweils mit einem/r Feuerwehrbeamten/in besetzt, der/die die Qualifikationen Rettungsassistent/in und Gruppenführer/in erfüllt und als Fahrer/in des NEFs fungiert. Sowie einem Notarzt/einer Notärztin, der/die auf vertraglicher Basis von den Oberhausener Krankenhäusern gestellt wird. Um den Notarztdienst an die Anforderungen des neuen Rettungsdienstbedarfsplanes anzupassen, sind bereits die Verträge mit den in Oberhausen ansässigen Krankenhäusern einvernehmlich und fristgerecht gekündigt und die Leistungen neu ausgeschrieben worden.

 

 

Stellenbedarf

 

Um die zusätzliche Funktion des 3. NEF-Fahrers zu besetzen und die Personalkosten gegenüber den Kostenträgern geltend machen zu können, ist die Einrichtung der entsprechenden Stellen im Rettungsdienst erforderlich. Grundlage für die Berechnung ist der für den mittleren feuerwehrtechnischen Alarmdienst gültige Personalfaktor von 5,29 (wird zurzeit von der Firma Luelf und Rinke überprüft), d. h. um eine Funktion 24,0 Stunden an 365 Tagen im Jahr sicherstellen zu können, sind fünf Vollzeitstellen bzw. Einsatzbeamte/innen notwendig. Die Wachstärke auf der Feuerwache 1 muss dementsprechend um eine Funktion von 21 auf 22 im Dienst befindliche Beamte/innen erhöht werden. Die fünf Stellen sollen im Fachbereich 6-1-80/Einsatz eingerichtet werden.

 

 

Besetzung der Stellen

 

Der zusätzliche Bedarf wird zunächst im Rahmen von Überstunden der Beamten/innen aus dem bestehenden Personalpool der drei Wachabteilungen gedeckt. Im weiteren Verlauf sollen die Stellen im Rahmen einer internen Versetzungskette besetzt werden, sobald die Brandmeisteranwärter/innen ihre Ausbildung (18 Monate) erfolgreich abgeschlossen haben.

 

Zum 01.10.2016 hat ein Grundlehrgang mit 16 Teilnehmern begonnen. Ein weiterer Grundlehrgang soll am 01.04.2017 (15 Teilnehmer/innen) starten.

 

 

Kosten / Refinanzierung

 

Das Gesamtvolumen der fünf Stellen beträgt jährlich 463.125,-EUR und errechnet sich gem. den KGST Richtwerten wie folgt:

 

A9s =  92.625,-  x  5  = 463.125,- EUR

 

Eine Refinanzierung der durch die zusätzlichen Stellenbesetzungen entstehenden Personalkosten, sowie der Kosten aus den Verträgen mit den Krankenhäusern, wird im Rahmen der Gebührenkalkulation durch die Krankenkassen zu 100% erfolgen. 

 

 

2.Zwei Stellen im Tagesdienst als Desinfektoren/innen

 

Alle Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst unterliegen einer hohen Wichtigkeit, damit  nosokomiale Infektionen, wie sie im Zuge von Aufenthalten in Krankenhäusern oder ambulanten medizinischen Einrichtungen auftreten können, verhindert werden. Somit ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung eine sichere Durchführbarkeit der erforderlichen Maßnahmen gemäß der gesetzlichen Hygieneanforderungen zu gewährleisten.

 

Laut des Rettungsdienstbedarfsplans 2016 werden dementsprechend im Rettungsdienst zwei Funktionsstellen im Tagesdienst, besetzt mit staatlich geprüften Desinfektoren/innen, zur Überprüfung und Gewährleistung aller erforderlichen Hygienemaßnahmen benötigt.

 

 

Aufgabenfelder

 

Die von den Desinfektoren/innen zu erledigenden Aufgaben leiten sich aus den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes (RKI) ab und müssen im Hygieneplan verankert werden.

Demnach ergeben sich u.a. folgende Maßnahmen:

 

-                      Routinewartung von Krankenkraftwagen. Sofort zu desinfizieren sind Flächen, die mit Blut, Sekreten, Eiter, Stuhl oder Urin kontaminiert sind. Grobe Verunreinigungen müssen zunächst entfernt werden; danach sind die Flächen mit einem speziellen Mitteln zu desinfizieren.

 

-                     Flächen, die durch den Kontakt mit Patienten/innen kontaminiert sein könnten, sind täglich einer Scheuerdesinfektion zu unterziehen.

 

-                     Eine wöchentliche gründliche Gesamtreinigung eines jeden Fahrzeugs (wöchentliche Routinedesinfektion).

 

-                     Das Inventar ist wöchentlich auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Verbrauchte Materialien müssen ersetzt und alle sterilen Artikel, deren Verpackung beschädigt ist, ausgetauscht werden.

 

Desinfektionsarbeiten umfassen sowohl die Planung dieser Maßnahmen als auch die Durchführung. Die Koordinierung der anstehenden Regeldesinfektionen wird den neu einzurichtenden Stellen obliegen.

 

 

Stelleneinrichtung

 

Die Aufgaben der Desinfektoren/innen werden zurzeit durch Kollegen/innen des Brandschutzes durchgeführt, dies geht zu Lasten der Aus- und Fortbildung sowie der Fachbereichsarbeit der Kollegen/innen. Zudem wird die festgeschriebene Leistungsfähigkeit der Rettungsdienst- und Brandschutzbedarfspläne geschwächt. In der bisherigen Verfahrensweise ist eine wöchentliche Desinfektion (gemäß RKI-Richtlinie) personell nicht möglich. Die Fahrzeuge können nur monatlich desinfiziert werden. Weiterhin kann eine Beaufsichtigung der Schlussdesinfektionen nach Infektionsfahrten nicht gemäß der rechtlichen Vorgaben sichergestellt werden.

 

Um die oben beschriebene Aufgabenwahrnehmung im erforderlichen Umfang und in erforderlicher Qualität gewährleisten zu können, ist die Einrichtung von zwei Vollzeitplanstellen im Tagesdienst notwendig. Zusätzlich wird die Überprüfung und Gewährleistung aller erforderlichen Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst sichergestellt. Die zwei Stellen sollen im Fachbereich 6-1-40/Technik eingerichtet werden.

 

 

Besetzung der Stellen

 

Gem. der einschlägigen Vorschriften dürfen nur Personen mit Desinfektionsarbeiten beauftragt werden, die eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens haben oder die von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden. Fachlich geeignet sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (Infektions-)Gefahren erkennen und Maßnahmen zu ihrer Abwehr treffen können, wie z.B. Desinfektoren/innen mit staatlich anerkannter Prüfung. Die Besetzungen der Stellen werden über eine externe Stellenausschreibung vorgenommen. Aufgrund des Aufgabenfeldes und den damit verbundenen Hygieneanforderungen, müssen die Bewerber/innen eine Ausbildung zum/r staatlich geprüften Desinfektor/in vorweisen.

 

Die potenziellen Bewerber/innen müssen insbesondere ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft, Eigeninitiative und Flexibilität vorweisen. Vorkenntnisse als Rettungssanitäter/in sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an  regelmäßigen Aus- und Fortbildungen zum Erhalt der erforderlichen Qualifikationen und gesundheitlichen Voraussetzungen sind wünschenswert.

 

Aufgrund des berechneten Arbeitsaufwandes in Verbindung mit der Fahrzeugvorhaltung und den hygienerechtlichen Anforderungen ist eine Teilzeitfähigkeit der beiden Stellen nicht gegeben. Der Arbeitsaufwand mit den Ausfallzeiten von zwei Mitarbeitern/innen inbegriffen, liegt bei insgesamt 86,8 Std. in der Woche. Zwei Tagesdesinfektoren/innen mit einer 39 Stundenwoche sind bei dem in der momentanen Situation kalkulierten Arbeitsaufwand und einer optimierten Desinfektionsplanung voll ausgelastet.

 

Der Stellenwert wird sich nach einer ersten Einschätzung nach EG 5 TVöD richten und ist nach Erstellung einer Arbeitsplatzbeschreibung im Rahmen einer Bewertung durch die BWK endgültig festzulegen.

 

 

Kosten / Refinanzierung

 

Das Gesamtvolumen bei zwei Stellen der Entgeltgruppe 5 TVöD beträgt gem. den KGST Richtwerten jährlich 116.000,-EUR.

 

Da die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen ihr Einverständnis zum vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan mitgeteilt haben, wird eine Refinanzierung der durch die zusätzlichen Stellenbesetzungen entstehenden Personalkosten zu 100% im Rahmen der Gebührenkalkulation durch die Krankenkassen erfolgen. 

 

Die entsprechenden Beteiligungsverfahren werden derzeit parallel durchgeführt.

 

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