Beschlussvorlage - B/16/2116-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge

 

1.Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.Der Rat der Stadt stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 120.000 € im NKF Haushalt beim Sachkonto 543134 – Gerichtskosten u.a. zu.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Da dem Rat der Stadt möglichst aktuelle Zahlen bzw. Schätzungen für seine Entscheidung vorgelegt werden sollen, gleichzeitig aber auch die Angelegenheit voraussichtlich keinen Aufschub bis zur Sitzungsfolge Dezember 2016 duldet, da in dieser Zeit weitere Rechnungen zu begleichen sein werden, wird der Rat gebeten, auf die Vorberatung durch Ausschüsse zu verzichten.

 

Von den auf dem Sachkonto 543134 – Gerichtskosten u.a. für 2016 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von € 280.600,00 sind bis zum Stand 20.10.2016 € 224.428,10 verausgabt worden, so dass noch Restmittel von € 56.171,90 zur Verfügung stehen.

 

Dies ist Sonderfaktoren geschuldet, welche im Haushaltsjahr 2016 bisher insgesamt Kosten von rd. € 160.000,00 verursacht haben. Sonderfaktoren in diesem Sinne sind besondere Lebenssachverhalte, auf die sich Einzelrechnungen beziehen, welche einen Betrag von ≥ € 5.000,00 ausweisen. Inhaltlich handelt es sich hierbei um Kosten im Zusammenhang mit

 

  • dem zuwendungsrechtlichen Rechtsstreit mit der NRW.Bank (abgeschlossen),
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung der GMVA (lfd.),
  • dem Rechtsstreit Kramer GmbH & Co. KG ./. Stadt Oberhausen (lfd.) sowie
  • der Klage der Stadt Oberhausen gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vor dem Bundesverwaltungsgericht -Angelegenheit „BETUWE“- (lfd.).

 

Zudem wurden die im Sachkonto 543134 veranschlagten Mittel bereits im Haushaltssanierungsplan 2012 ff. um € 80.000,00 (entspr. ca. 22 %) reduziert.

 

Nach überschlägiger und konservativer Schätzung werden im Haushaltsjahr 2016 voraussichtlich weitere Rechnungen im Zusammenhang mit Sonderfaktoren in dem vorstehend genannten Sinne zu begleichen sein. Die präzise Höhe lässt sich gegenwärtig nicht feststellen, da die Entstehung und die Fälligkeit der entsprechenden Ansprüche teils vom Abschluss gegenwärtig noch laufender Verfahren, Projekte oder Beratungsverhältnisse abhängig sind.

 

Sofern und soweit sämtliche in Betracht kommenden (also gegenwärtig erkennbaren) Sonderfaktoren zu einer Rechnungslegung und damit -begleichung noch im Haushaltsjahr 2016 führen sollten, betragen die hierauf zurückzuführenden Aufwendungen voraussichtlich rd. € 100.000,00. Inhaltlich handelt es sich hierbei um Kosten im Zusammenhang mit

 

  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung der GMVA (lfd.),
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Vergabe der Gebäude- und Inventarversicherungen der Stadt und der mitversicherten Gesellschaften (lfd.),
  • der Klage der Stadt Oberhausen gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vor dem Bundesverwaltungsgericht -Angelegenheit „BETUWE“- (lfd.) sowie
  • der Fertigung eines Rechtsgutachtens im Zusammenhang mit bauordnungsrechtlichen Fragestellungen.

 

Erfahrungsgemäß sind darüber hinaus im Haushaltsjahr 2016 weitere Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten zu erwarten, welche nicht auf Sonderfaktoren zurückzuführen sind; hierfür besteht ein geschätzter zusätzlicher Bedarf von € 20.000,00.

 

Die beantragten Mittel werden benötigt, um weitere Kostenrechnungen bis zum Ende des Haushaltsjahres anweisen zu können da nicht bezahlte Kosten gegen die Stadt Oberhausen eingeklagt bzw. vollstreckt werden könnten.

 

Der überplanmäßige Aufwand ist bereits vor der ab dem 01.09.2016 verhängten Haushaltssperre entstanden.

 

 

Deckungsvorschlag

 

 

Als Deckungsvorschlag für die benötigten Summe von 120.000,00 € können gemacht werden Minderausgaben von 120.000,00 € aus dem Sachkonto 544155 / KSA-Umlagen für Haftpflicht, Autokasko u.a..

 

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