Berichtsvorlage - M/16/2114-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die L 4 – Emmericher Straße  gilt als verkehrswichtige Straße und ist im Straßennetz der Stadt Oberhausen als innerstädtische Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Sie fungiert als innerörtliche Hauptverkehrsstraße sowie als verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz.

 

Der Straßenzug der L 4 – Emmericher Straße/ L 155 – Weseler Straße stellt eine stark frequentierte West-Ost-Verbindung dar und verbindet die Städte Dinslaken/Hiesfeld und Oberhausen. Die Verkehrsbelastung der L 4 – Emmericher Straße beträgt ca. 6.500 KFZ/24h. Der Schwerlastverkehrsanteil liegt bei geschätzt ca. 4 %.

 

Die erhebliche Verkehrsbelastung resultiert aus dem starken Individualverkehr aufgrund der Lage im Straßennetz und der zusätzlichen Belastung durch die Linien des ÖPNV der NIAG und der STOAG.

 

Am Ausbauende wird die L 4 – Emmericher Straße – an den seit 2016 abgeschlossenen Ausbau des Knotenpunktes L 155/L4/L397 zu einem Kreisverkehrsplatz angeschlossen.

 

Auf der ehemaligen Freifläche nördlich der L 4 Emmericher Straße – am Ausbauende ist der Neubau des Busbahnhofs Holten und eines P+R Platzes im Jahres 2016 fertig gestellt worden. Dieser wird direkt an die Emmericher Straße verkehrsgerecht angeschlossen.

 

Es ist beabsichtigt, die Emmericher Straße von Habichtstraße bis zur Bahnstraße auszubauen. Eine Neuaufteilung des gesamten Straßenraumes soll die Leichtigkeit des Verkehrsablaufes und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten.

 

Die Aufteilung des Straßenraumes variiert abschnittsweise. Zwischen Baubeginn und Habichtstraße wird die Fahrbahnbreite ca. 7,25 m betragen. Der Abschnitt von Habichtstraße bis Hühnerstraße erhält eine nutzbare Fahrbahnbreite von 8,35 m und der Abschnitt zwischen Hühnerstraße und Bauende eine Fahrbahnbreite von 6,50 m. Im Bereich der Fahrbahnrandhaltestellen des letzten Abschnitts steigt die nutzbare Fahrbahnbreite durch die unterbrochenen Randfahrstreifen auf 11,70 m. Die Fahrstreifen sind in der Regel mit einer Breite von 3,25 m geplant, im Bereich der Querungshilfen wird diese aufgrund des zugelassenen Schwerverkehrs auf 3,68 m bis 3,85 m verbreitert.

 

Zwischen Habicht- und Hühnerstraße werden beidseitig Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m und 1,43 m (Bereich Querungshilfe) hergestellt. Zwischen Hühnerstraße und Bauende werden beidseitig Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 m hergestellt. Dieser wird vor und nach den Fahrbahnrandhaltestellen, im Einfahrtsbereich der Busbucht sowie im Bereich der Querungshilfe Ernststraße durch einen überfahrbaren Schutzstreifen für Radfahrer mit einer Breite von 1,50 m bis 1,85 m ersetzt. Ein Sicherheitstrennstreifen mit der Breite von 0,75 m einschl. Rinne trennt auf gesamter Strecke den Radfahr-/Schutzstreifen vom Längsparkstreifen.

 

Zurzeit ist im gesamten Ausbaubereich keine geschlossene Gehwegverbindung vorhanden.  Die schlecht befestigten Seitenräume bieten keinen Schutz für die schwächeren Verkehrsteilnehmer - insbesondere Fußgänger - und erzeugen damit ein erhöhtes Gefahrenpotential.

 

Durch den beabsichtigten Ausbau erhalten die Gehwege eine Mindestbreite von 2,00 m und werden teilweise der bestehenden, angrenzenden Bebauung angepasst. Die Gehweg- bzw. Wartefläche im Bereich der Fahrbahnrandhaltestellen erhält eine Breite von mindestens  4,00 m. Die vorhandenen ÖPNV-Fahrbahnrandhaltestellen (Buskaps) im Bereich der Hühnerstraße werden an die neue Ausbausituation angepasst als auch verkehrsgerecht und barrierefrei hergestellt.

 

Es sind zwei Querungshilfen (Habichtstraße und Ernststraße) in Form von Mittelinseln für den Fußgänger vorgesehen. Die Querungshilfe im Bereich der Habichtstraße dient vor allem dem einseitig geführten Fußverkehr aus Richtung Dinslaken, welcher gesichert die Fahrbahnseite für den weiter beidseitig verlaufenden Gehweg wechseln soll.

 

Die Belange behinderter und mobilitätsbeeinträchtigter Menschen wurden bei der Planung  u. a. auf der Grundlage des aktuellen Leitfaden 2012 von Straßen NRW für Barrierefreiheit im Straßenraum sowie den „Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen“ (H BVA 2011) berücksichtigt.

 

Zur Realisierung der Baumaßnahme wurde bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 17.05.2013 ein Förderantrag bzw. am 12.05.2016 ein Änderungsantrag auf Gewährung von Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gestellt.

 

Mit dem Ausbau der L4 Emmericher Straße soll im Jahre 2017 begonnen werden. Im Vorfeld findet eine Bürgerversammlung statt, in welcher über die  anstehenden Baumfällungen und die Planung berichtet wird.

 

Um die Fördervoraussetzungen dieser Maßnahme zu erfüllen, ist auch die Kenntnisnahme des Beirates für Menschen mit Behinderungen erforderlich. Mit diesem Bericht wird dieser Auflage der Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau Rechnung getragen.

 

Die Maßnahme wird im Beirat vorgestellt.

 

 

 

 

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Anlagen

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