Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/2117-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Lfd. Nr. 153

Erhöhung der Grundsteuer (auf 680 statt 670 v.H. im Jahr 2021):

Der Rat der Stadt stimmt dieser Erhöhung nur unter der Bedingung zu, dass für das Jahr 2021 keine weitere Einnahmeverbesserung möglich ist und nur durch die Steuererhöhung ein Haushaltsausgleich realisierbar ist.

 

Lfd. Nr. 161 A

Spielplatzentwicklungskonzept:

Der Rat der Stadt beschließt die Einsparung von 80 T€ für das Jahr 2017 und erwartet die Vorlage eines detaillierten Entwicklungskonzeptes, das unter der Berücksichtigung von demografischen Entwicklungen eine Optimierung der Oberhausener Spielplatzangebote bewirkt. Hierfür werden die in den Jahren 2017 bis 2019 ersparten Mittel von 240 T € eingesetzt, sodass sich in 2018 und 2019 keine HSP-Einsparung ergibt.

 

Lfd. Nr. 289

Friedhofskonzept (Reduzierung von Flächen, Standardreduzierung):

Durch das Vorziehen der Maßnahme und eine schnellere Umsetzung sind bereits für das Jahr 2017 Einsparungen in Höhe von 150 T€ zu erzielen.

Veränderung im Vergleich zur Vorlage für 2017: + 150 T€

 

Lfd. Nr. 290

Einführung einer Wettbürosteuer:

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Maßnahme so zeitnah umzusetzen, dass bereits im Jahr 2017 ein Ertrag von 75 T€ erzielt wird.

Veränderung für 2017: + 25 T€

 

Lfd. Nr. 295

Erhöhung Gebühren Offener Ganztag:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, durch eine Staffelung der Gebührensätze analog der KTE-Elternbeitragsstaffeln eine maßvolle Erhöhung der bisher unveränderten Gebühren für den Offenen Ganztag umzusetzen. Die Mehrerlöse sind für eine Qualitätsverbesserung im Offenen Ganztagsangebot einzusetzen, dies gilt auch bereits für die in 2017 erzielten Einsparungen, die in den Folgejahren verausgabt werden.

Veränderung für 2017: - 85 T€

 

Lfd. Nr. 296

Erhöhung der Kita-Gebühren um 3%:

Der Rat der Stadt lehnt die Erhöhung der Gebühren ab.

Veränderung für 2017: - 210 T€

 

Lfd. Nr. 297

Weiterhin Erhebung der Parkgebühren am Kaisergarten:

Bis zur Vorlage eines geeigneten Vorschlags zur Kompensation der eventuell wegfallenden Parkgebühren beschließt der Rat der Stadt die weitere Erhebung der Parkgebühren.

Veränderung für 2017: + 120 T€

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

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