Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/2115-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und der FDP im Rat zur Vorlage B/16/2056-01:Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP)
- Federführung:
- Koalition SPD - Die Grünen - FDP
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Verantwortung:
- W. Große Grömer , R. Wittmann , H.-O. Runkler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 1 (in der Vorlage B/16/2056-01) beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, durch eine Staffelung der Gebührensätze analog der KTE-Elternbeitragsstaffelung - wie folgt für 2017 dargelegt - eine maßvolle Erhöhung der bisher unveränderten Gebühren für den OGS umzusetzen:
Stufe 1bis 15.000 €0 €
Stufe 2bis 24.542 €45 €
Stufe 3bis 36.813 €50 €
Stufe 4bis 49.084 €62 €
Stufe 5bis 61.355 €67 €
Stufe 6bis 73.626 €77 €
Stufe 7bis 85.987 €95 €
Stufe 8bis 98.168 €130 €
Stufe 9über 98.168 €150 €
Die Mehrerlöse sind ab 2018 für eine Qualitätsverbesserung im Offenen Ganztagsangebot einzusetzen, wobei die Verwaltung gebeten wird, einen Bericht über die Ergebnisse des Qualitätszirkels OGS und eine Aufstellung über die bisherigen Maßnahmen und die dazugehörigen Aufwendungen vorzulegen.
Um die Staffelung der Elternbeiträge den Betroffenen argumentativ zu vermitteln, wird die Verwaltung gebeten, diesen die Ausgangslage, Verwendung und Ziele der Steigerung der Elternbeiträge in Schriftform darzulegen.
Sachverhalt
Begründung
Die am 23.06.2003 im Rat der Stadt Oberhausen beschlossene Einführung der OGS im Primarbereich ab dem Schuljahr 2003/2004 (Drucksachen-Nr. B/03/3271) und die darin zu erhebenden Elternbeiträge haben sich in der Praxis als nicht tragend und auf Dauer angelegte Lösung erwiesen.
Ebenso zeigen sich sowohl Qualitätsunterschiede an Schulstandorten als auch insgesamt die Notwendigkeit einer Qualitätssteigerung in der OGS, die in der pädagogischen Arbeit verortet werden soll.
Um für Schülerinnen, Schüler und Eltern, aber ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der OGS eine Steigerung der Qualität der pädagogischen Arbeit und des Angebotes zu gewährleisten, werden zusätzliche Mittel benötigt, die sich durch das Aufbrechen der ungestaffelt erhobenen Elternbeiträge ergeben.
Dabei ist im Vergleich mit den bisher erhobenen ungestaffelten Beiträgen festzuhalten, dass Eltern, die der Einkommensstufe 2 angehören, entlastet werden. Eltern in der Einkommensstufe 1 werden befreit; für Eltern der Stufe 3 bleibt der Status quo erhalten bzw. sie werden entlastet, wenn sie mehr als ein Kind in der OGS angemeldet haben.
Die Satzung der OGS sieht vor, dass erstmals ab der Stufe 2 keine Elternbeiträge für Geschwisterkinder anfallen. Das gilt ebenso, wenn Geschwisterkinder eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nach der obigen Staffelung – im Vergleich mit den zuvor erhobenen ungestaffelten Beiträgen – erfolgen somit für Familien mit mehr als einem Kind bis zur Stufe 6 keine bzw. geringfügige monatliche Mehrkosten.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
