Antragsvorlage - A/16/2108-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung die Installation von Rotlichtblitzanlagen an neuralgischen Punkten auf Oberhausener Stadtgebiet zu prüfen und umzusetzen.

 

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung eine Umrüstung der bestehenden Geschwindigkeitsmessanlagen z. B. auf Schwarzlichtradar bzw. Lasertechnik zu prüfen und in diesem Zusammenhang festzustellen, ob die Errichtung sowie der Betrieb der Anlagen mittels Ausschreibung und externer Vergabe positive Effekte für den städtischen Haushalt bewirkt.

 

3. Die bestehende Maßnahme Nr. 40/41A des Haushaltssanierungsplanes wird um mindestens 200.000 Euro auf insgesamt mindestens 850.000 Euro ausgeweitet.

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Sachverhalt

Begründung

 

Mehr Sicherheit für sämtliche am Verkehr beteiligten Menschen in unserer Stadt kann die Aufstellung moderner Blitzanlagen gewährleisten. In einer von der Einwohnerzahl Oberhausen vergleichbaren und mit modernen Geräten ausgestatteten Stadt wie Freiburg (220.000 Einwohner) wurden zum Beispiel im Jahr 2015 knapp 7500 Rotlichtüberschreitungen registriert.

 

Zahlreiche Klagen Oberhausener Bürgerinnen und Bürger über Raserei sowie das Ignorieren von Ampel-Rotlicht - vor allem auf großen Straßen wie der Mülheimer Straße, der Dorstener Straße etc. -  lassen darauf schließen, dass auch Oberhausen mit Übertretungen in ähnlicher Dimension konfrontiert ist. Durch den Einsatz von Rotlichtblitzern kann es also zu erheblichen Verbesserungen auf dem Gebiet der Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger kommen. Schwarzlichtblitzer haben darüber hinaus den Vorteil, dass Autofahrerinnen und Autofahrer durch das Blitzen nicht geblendet werden.

 

Die modernen Anlagen extern über eine Ausschreibung zu vergeben, böte den Vorteil, dass die aufwändige Wartung der modernen Geräte durch den Betreiber zu übernehmen wäre. Auch Beschädigungen könnten über den Betreiber kontrolliert und vor allen Dingen zeitnah behoben werden, um den kontinuierlichen Betrieb zu sichern.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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