Antragsvorlage - A/16/2099-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche Konsequenzen sich aus einer Anpassung der Nutzungsdauer an die entsprechenden maximalen Nutzungszeiträume nach der NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ergeben. In diesem Zusammenhang sollen auch Leasingmöglichkeiten für z. B. Fahrzeuge der Feuerwehr geprüft und dargestellt werden. Hieraus sind Maßnahmen zum Haushaltssanierungsplan abzuleiten.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die „NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“ gibt Rahmen für die Nutzungszeiträume von kommunalen Vermögensgegenstände vor. So können z. B. für Verwaltungsgebäude Nutzungszeiträume zwischen 40 und 80 Jahren als Gesamtnutzungsdauer ausgewiesen werden. Für z. B. Feuerwehrfahrzeuge weist die Tabelle eine Nutzungsdauer von 15 bis zu 20 Jahren aus.

 

Durch reine Verlängerung der Nutzungsdauer von kommunalen Vermögensgegenständen nach dieser Rahmentabelle kann die Abschreibungszeit für Vermögensgegenstände im Eigentum der Stadt Oberhausen verlängert werden              . Hierdurch werden die Abschreibungsbeträge auf einen längeren Zeitraum verteilt und so der jährliche städtische Aufwand gemindert.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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