Antragsvorlage - A/16/2110-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungs-und Ergänzungsantrag zum Haushalt/Haushaltssanierungsplan 2017:Antrag der CDU-Fraktion zur Wiedereinführung der Maßnahme Nr. 6A des Haushaltssanierungsplanes und zur Überarbeitung der Hundesteuersatzung.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Beteiligt:
- CDU-Fraktion
- Verantwortung:
- Stehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung eine Überarbeitung der Hundesteuersatzung zu prüfen, die sowohl eine Streichung der Ermäßigungstatbestände in § 5 der Satzung beinhaltet (ursprüngliche HSP-Maßnahme Nr. 6A) als auch eine Einführung einer besonderen Steuerpflicht für sog. gefährliche Hunde vorsieht.
Sachverhalt
Begründung
Mit der notwendigen Überarbeitung der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen ist aus Sicht der CDU-Fraktion sinnvollerweise die Wiederaufnahme der HSP- Maßnahme Nr. 6A – Verzicht auf Ermäßigungstatbestände, Einführung einer generellen Steuerpflicht – zu verbinden.
Die in der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen vom 20.11.2008 (http://www8.oberhausen.de/Ortsrecht_Internet/pdf-dokumente/090101_Hundesteuersatzung_2009.pdf) normierten Ermäßigungstatbestände sind einer kritischen Prüfung und Neubewertung zu unterziehen.
Zugleich ist die Einführung einer Besteuerungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde aufzunehmen. In zahlreichen Kommunen ist diese Besteuerung bereits gängige Praxis (z. B. Dortmund, Remscheid, Hattingen, Tönisvorst). In diesen Kommunen werden z. B. für die Haltung eines gefährlichen Hundes zwischen 400 Euro bis zu 660 Euro (Remscheid) veranlagt; was mit dem abstrakten Gefährdungspotenzial einzelner Hunderassen zu rechtfertigen ist. Auch in Oberhausen ist dies zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere für Kinder geboten.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
