Antragsvorlage - A/16/2109-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungs-und Ergänzungsantrag zum Haushalt/Haushaltssanierungsplan 2017:Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur HSP-Maßnahme Nr. 114 – Kürzung der Zuschüsse an Vereine.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Beteiligt:
- CDU-Fraktion
- Verantwortung:
- Stehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.11.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
21.11.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung keine weitere Kürzung der Zuschüsse an Vereine vorzunehmen (HSP-Maßnahme Nr. 114).
2. Als Kompensation soll zum einen die Maßnahme „Vereine als Sporthallenpaten“ konsequent umgesetzt werden. Zum anderen wird die Verwaltung beauftragt, eine einheitliche und zentrale Vergabe der Nutzungszeiten der städtischen Sport- und Turnhallen anzustreben. Beide Maßnahmen erzeugen Einspar- und Synergieeffekte, die als Kompensation für den Beschlussvorschlag zu 1. dienen sollen.
Sachverhalt
Begründung
Der Rat hat 2012 beschlossen die Zuschüsse für Vereine um insgesamt 120.000 Euro zu kürzen. Im Jahre 2013 wurden die Zuschüsse um 60.000 Euro gekürzt. In 2017 steht nun die zweite Kürzung an. Diese Kürzungen sind für die Vereine nicht tragbar, zumal auch die städtischen Zuschüsse, die die Vereine für Tätigkeiten erhalten, die in früheren Jahren von der Stadtverwaltung durchgeführt wurden, seit über 20 Jahren nicht mehr angehoben wurden.
Die Option „Vereine als Sporthallenpaten“ sollte an ausgewählten Standorten mit interessierten und verlässlichen Sportvereinen geprüft werden. Hierbei könnte über den Schlüsselvertrag hinaus die Übergabe von Aufgaben (z.B. Meldung von technischen Mängel/Schäden an der Halle) an den Verein vereinbart werden. Mittelfristig können hierdurch sowohl zusätzliche Stellen für die Betreuung der Hallen als auch weitere Mittel eingespart werden.
Die Verwaltung sollte außerdem eine einheitliche und zentrale Vergabe der Hallenzeiten anstreben. Bisher werden die Belegungszeiten der Schulen und der Sportvereine getrennt erfasst. Eine Konzentration der Belegungsvergabe (z.B. im Bereich Sport) ermöglicht eine optimierte Nutzung der verfügbaren Hallenzeiten und führt zu vereinfachten Verwaltungsabläufen (eindeutige Zuständigkeiten, kürzere Verwaltungswege, finanzielle Einsparungen).
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
