Antragsvorlage - A/16/2101-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung eine Anpassung der Stellplatzablösesatzung zu prüfen und vorzubereiten.

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit der Oberhausener Stellplatzablösesatzung wird auf der Grundlage von § 51 Abs. 5 der Bauordnung NRW ein Geldbetrag je Stellplatz festgelegt, welcher für die Ablösung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen an die Stadt Oberhausen zu zahlen ist.

 

Die letzte Anpassung der Oberhausener Stellplatzablösesatzung erfolgte im Jahr 2008.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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