Antragsvorlage - A/16/2101-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungs-und Ergänzungsantrag zum Haushalt/Haushaltssanierungsplan 2017:Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung der Stellplatzablösesatzung.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Beteiligt:
- CDU-Fraktion
- Verantwortung:
- Stehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.11.2016
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Sachverhalt
Begründung
Mit der Oberhausener Stellplatzablösesatzung wird auf der Grundlage von § 51 Abs. 5 der Bauordnung NRW ein Geldbetrag je Stellplatz festgelegt, welcher für die Ablösung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen an die Stadt Oberhausen zu zahlen ist.
Die letzte Anpassung der Oberhausener Stellplatzablösesatzung erfolgte im Jahr 2008.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
