Antragsvorlage - A/16/2098-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Oberhausen die Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnungen von Leistungsempfängern hinsichtlich möglicher Rückerstattung zu prüfen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Jobcenter trägt im Rahmen der Bereitstellung der Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger eine Nebenkostenvorauszahlung zur Miete. Etwaige Nebenkostennachzahlungen am Ende eines Abrechnungszeitraums werden folglich vom Jobcenter im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB ebenfalls übernommen.

 

Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung, muss beim Jobcenter angegeben werden und ist anschließend im Zuflussmonat als Einkommen zu behandeln.

 

Eine regelmäßige Vorlage und Kontrolle der Nebenkostenabrechnungen zum Abgleich der Leistungen mit den tatsächlichen Ausgaben reduziert ggf. die tatsächlichen Kosten der Unterkunft.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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