Antragsvorlage - A/16/2098-01
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungs-und Ergänzungsantrag zum Haushalt/Haushaltssanierungsplan 2017:Antrag der CDU-Fraktion zur Intensivierung der Kontrollen der Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnungen beim Jobcenter.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Verantwortung:
- Stehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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Sachverhalt
Begründung
Das Jobcenter trägt im Rahmen der Bereitstellung der Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger eine Nebenkostenvorauszahlung zur Miete. Etwaige Nebenkostennachzahlungen am Ende eines Abrechnungszeitraums werden folglich vom Jobcenter im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB ebenfalls übernommen.
Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung, muss beim Jobcenter angegeben werden und ist anschließend im Zuflussmonat als Einkommen zu behandeln.
Eine regelmäßige Vorlage und Kontrolle der Nebenkostenabrechnungen zum Abgleich der Leistungen mit den tatsächlichen Ausgaben reduziert ggf. die tatsächlichen Kosten der Unterkunft.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
