Antragsvorlage - A/16/2097-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungs-und Ergänzungsantrag zum Haushalt/Haushaltssanierungsplan 2017:Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung der Mietobergrenzen (Referenzmiete bzw. Brutto-Kaltmiete)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Beteiligt:
- CDU-Fraktion
- Verantwortung:
- Stehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Oberhausen zu prüfen, ob eine Anpassung der Mietobergrenzen für Wohnraum für Leistungsempfänger erfolgen kann. Ziel ist es, die Brutto-Kaltmiete als Referenzgröße zu senken und so die Referenzmieten an die Bezugsgrößen der Nachbarkommunen anzugleichen.
Sachverhalt
Begründung
In der Richtlinie zu den Mietobergrenzen des Jobcenters Oberhausen heißt es: „Die Angemessenheit von Wohnraum für Leistungsempfänger nach dem SGB II oder SGB XII ist über eine „Referenzmiete“ festzustellen. Die Referenzmiete wird gebildet aus dem Produkt der anzusetzenden abstrakten Grundmiete (Mietpreise je qm Wohnfläche und abstrakten Wohnraumgröße sowie abstrakte Betriebskosten).
Die entsprechenden Richtwerte ergeben sich aus der ebenfalls in der Richtlinie enthaltenen Tabelle:

Ein Vergleich mit anderen Kommunen zeigt, dass die Referenzmiete in Oberhausen teilweise 10 Euro und mehr pro Monat für eine Person in einer 50 qm großen Wohnung höher liegt als in anderen Städten (Essen: 349 Euro, Duisburg 342 Euro, Wesel 345 Euro, Xanten 341 Euro). Auch die anderen Vergleichszahlen der genannten Städte liegen teilweise deutlich unter den Oberhausener Größen. Der für jede weitere Person aufzuschlagende Beitrag ist überdies ebenfalls in den genannten Städten deutlich unter dem in unserer Stadt (Essen: 75 Euro, Duisburg: 92 Euro, Wesel: 90 Euro, Xanten 96 Euro). Keine andere Stadt überschreitet die 100-Euro-Marke. Eine Anpassung der Referenzmiete kann demnach zu erheblichen Einsparungen führen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
