Antragsvorlage - A/16/2094-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1.Dem Gleichstellungsausschuss werden jährlich Mittel in Höhe von 15.000,00 € zur Verfügung gestellt um Projekte, der externen Gleichstellungsarbeit in Oberhausen fördern zu können.

 

Die Kompensation erfolgt aus folgenden Sachkonten:

Produkt 010201 – Steuerungsunterstützung und Verwaltungsführung; -10.000 EUR bei Sachkonto 543132 sonstige Geschäftsaufwendungen

Produkt 011101 – Rechtsangelegenheiten -3.000 EUR bei Sachkonto 5431888 FL Beschaffungswesen

Produkt 090101 – Räuml. Planung, Stadtplanung – 2.000 EUR bei Sachkonto 543132 sonstige Geschäftsaufwendungen

 

Diese Mittel sollen in folgendes Sachkonto eingesetzt werden:

Produkt 010301 – Büro für Chancengleichheit  + 15.000 EUR bei Sachkonto 531800 Aufw. F. Zusch. an übrige Bereiche

 

 

2.Die Gleichstellungsstelle wird gebeten, Förderrichtlinien für die Vergabe der Gelder zu entwickeln und im Gleichstellungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Jahresbericht der Gleichstellungsstelle von 2015 ist eine Bilanz von beeindruckender Vielfalt. Aufgrund der Bedeutung der Gleichstellungsarbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist der Bericht zur Kenntnisnahme aller Gremien des Rates der Stadt gegeben und hat dort auch seine Berechtigung. Es geht sowohl um interne Gleichstellung als auch um gesellschaftliche Gleichstellung durch Netzwerkarbeit, Projektarbeit, Veranstaltungen und Veranstaltungsbegleitung. Hier ist kein Bereich ausgeklammert: Frauen, Mädchen, LSBT, Gesundheit, Gewalt, Prostitution, Integration, Flüchtlinge, Stadtentwicklung, Arbeits- und Erwerbssituation.

Diese Vernetzungsfähigkeit kommt vielen Betroffenen in der Stadt zugute.

 

Bei der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt wurde am 30-Juni-2014 die Einrichtung des Gleichstellungsausschuss als einem Fachausschuss des Rates beschlossen. Es wurde in dieser Ratssitzung auch eine Zuständigkeitsordnung beschlossen. Diese regelt die einzelnen Aufgaben und Kompetenzen der Fachausschüsse. In der Zuständigkeitsordnung des Gleichstellungsausschuss ist unter Punkt 2 (Entscheidungszuständigkeiten) geregelt:

Punkt 2.5: „Vergabe von Fördermitteln für Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Gleichstellung und zum Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Mädchen und von Männern und Jungen.“

Es gibt also die klare Aufgabe und Zuständigkeit des Gleichstellungsausschusses, Fördermittel zu vergeben ohne dass bisher aber auch ein Budget dafür zur Verfügung gestellt ist.

 

In Oberhausen gibt es eine große Anzahl von Vereinen und Verbänden, die sich aktiv für die Gleichstellung von Männern und Frauen gleich welcher sexuellen Orientierung einsetzen und hierzu interessante Projekte durchführen. Zum Teil können diese mit städtischen Mitteln gefördert werden. Ein erheblicher Teil basiert auf ehrenamtlichem Engagement. Viele Ideen für die Förderung von Gleichstellung in unserer Stadt werden mangels finanzieller Möglichkeiten auch nicht umgesetzt.

Um hier eine gezieltere Förderung in Sachen Gleichstellung aller zu erreichen, sollen dem Gleichstellungsausschuss finanzielle Mittel zur Verfügung stünden, um entsprechende Angebote mit dem Schwerpunkt der Gleichstellung von Frauen, Mädchen, Männern und Jungen möglich zu machen.

Die Gleichstellungsstelle entwickelt Förderrichtlinien, die im Gleichstellungsausschuss beraten und beschlossen werden.

Der Gleichstellungsausschuss entscheidet über die Vergabe der Mittel, damit gleichstellungsrelevante Projekte zeitnah umgesetzt werden können.

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