Beschlussvorlage - B/16/2042-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer am 10.10.2016 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NW folgende Entscheidung:

 

Die Verwaltung erhält die Legitimation zur Einrichtung von 2,0 befristeten Planstellen im Dezernat 3/Familie, Bildung, Soziales mit Anbindung an die Flüchtlingsbeauftragte und im Bereich 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum. Diese Planstellen sind mit einem/einer Dipl.‑Sozialarbeiter/in, einem/einer Dipl.‑Sozialpädagogen/in (oder vergleichbare Fachrichtungen) sowie mit einem/einer Dipl.‑Sozialwissenschaftler/in im Rahmen eines auf zwei Jahre zu befristenden Arbeitsvertrages zu besetzen.

Die Personalkosten werden zu 100 % gefördert.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen des Programms „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ wurde die Förderung von zwei Planstellen beantragt. Der  Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Die Stellen werden zu 100 % gefördert und sollen zum 01.11.2016 eingerichtet und besetzt werden.

 

Im Einzelnen:

 

 

Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“

 

Mit dieser neuen Förderrichtlinie will das Bundesministerium für Bildung und Forschung die kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte und damit die Integration von geflüchteten Menschen unterstützen. Denn Bildung ist Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und dafür, dass zugewanderte Menschen in der Zukunft eigene Beiträge für unser Land und unsere Gesellschaft leisten können. Hierbei kommt den Kommunen eine maßgebliche Rolle zu. Mittels der Richtlinie werden Koordinatoren und Koordinatorinnen gefördert. Ihre Aufgabe soll die Koordinierung der relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene sein. Dadurch sollen Zugänge zum Bildungssystem verbessert, Bildungsangebote aufeinander abgestimmt und datenbasiert gesteuert werden. Seit Ende Januar 2016 können sich Kreise und kreisfreie Städte bewerben.

 

Der Bund gibt als Ziele der Förderrichtlinie Folgendes an:

 

Die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungsakteure durch systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure  ‑ wie beispielsweise Stiftungen, ehrenamtlich organisierte Initiativen, Vereine, Verbände ‑  sowie der Sozialpartner, Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Kammern und Unternehmensinitiativen und die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kommunalverwaltung.

Mit dem Programm will der Bund die Kommunen bei der Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die zuvor skizzierten Aufgaben unterstützen.

 

Folgende Felder sollen mit dieser Stelle bearbeitet werden:

 

       Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und -gremien für die Integration der Zugewanderten bei Nutzung und Erweiterung bestehender Strukturen.

 

       Identifizierung und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung.

 

       Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene Bildungsangebote.

 

       Unterstützung von Entscheidungsinstanzen der Kommune.

 

Mit der Förderung können zwei vom Bund finanzierte Koordinierungsstellen mit einer wissenschaftlichen Ausbildung (Vollzeitstellen zum 01.11.2016 für die Dauer von zwei Jahren) eingerichtet werden. Angedacht ist, dass eine der beiden Koordinierungsstellen beim Bereich 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum/Volkshochschule angesiedelt wird. Diese Stelle hat ihren Schwerpunkt in der Erwachsenenbildung, Berufsausbildung und Kooperation u. a. mit der Bundesagentur für Arbeit, der Gemeinsamen Einrichtungen Jobcenter.

 

Die andere Stelle soll organisatorisch dem Dezernat 3/Familie, Bildung, Soziales zugeordnet werden. Die Koordinatorin, der Koordinator wird der Flüchtlingsbeauftragten unterstellt. Die Stelle wird im Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum verortet. Der Schwerpunkt liegt hier auf den neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen und den dazugehörigen Strukturen und Daten.

 

Bei beiden Bereichen bestehen bereits vergleichbare Strukturen für andere Aufgaben im Bildungsbereich und die neue Kraft kann dort aus einem anerkannten Team heraus agieren.

 

Das Aufgabenspektrum der Stellen umfasst

 

  • Analyse vorhandener Strukturen, lokaler Netzwerke und Bildungsangebote für Neuzugewanderte

 

  • Entwicklung ämterübergreifender Konzepte zur Koordinierung von Bildungsmaßnahmen, strategische Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachstellen

 

  • Initiative und Begleitung der Zusammenarbeit von Bildungsanbietern und Engagierten in lokalen Netzwerken

 

  • Erarbeitung eines Portfolios mit allen Bildungsangeboten für Neuzugewanderte und Konzipierung von Informationsmöglichkeiten für Neuzugewanderte

 

  • Kommunikation von Projektergebnissen mit Entscheidungsträger/innen in der Kommune

 

  • Koordinierung der Entwicklung von passgenauen Bildungsangeboten in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren

 

  • Schaffung einer Datengrundlage für die Arbeit auf Basis bestehender Erhebungen und Daten in der Kommune

 

  • Implementierung des Handlungsfelds Bildung für Neuzugewanderte in der regionalen Bildungslandschaft

 

  • Projektabwicklung und Dokumentation

 

 

Art und Umfang der Zuwendung

 

Die Zuwendungen des Bundes werden im Wege einer Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungsfähige, projektbezogene Ausgaben werden zu 100 % bezuschusst. Konkret werden die Personalausgaben für zwei Stellen (ab 200.000 Einwohnern) gefördert sowie Reisekosten, die im Rahmen der Vernetzung des bundesweiten Programms entstehen.

 

Kosten und Finanzierungsplan:

 

Kostenplan

2016

2017

2018

Gesamt

Beantragte Personalkosten Entgeltgruppe 13 für 2 Koordinatorinnen/ Koordinatoren

21.966,82

137.609,40

111.204,00

270.780,22

Summe Personalausgaben

21.966,82

137.609,40

111.204,00

270.780,22

Beantragte Kosten für Dienstreisen im Inland

700,00

7.000,00

5.950,00

13.650,00

Summe Dienstreisen

700,00

7.000,00

5.950,00

13.650,00

Gesamtausgaben aus Bundesmitteln

22.666,82

144.609,40

117.154,00

284.430,22

Eigenanteil Stadt Oberhausen

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

Die Einrichtung und Besetzung der Stellen ist von einem positiven Förderbescheid abhängig.

 

Die notwendigen Beteiligungsverfahren wurden parallel eingeleitet.

 

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