Berichtsvorlage - M/16/2045-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Energieversorgung Oberhausen AG (evo)hier: Beteiligung an WV Energie AG
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stabsstelle Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Gülcan Bozcelik
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.11.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Der Rat der Stadt hat mit Beschluss vom 09.05.2016 dem Erwerb von 30 Aktien an der WV Energie AG durch die evo zugestimmt.
Hintergrund für den Beschluss war ein Kaufangebot der RWE Deutschland AG, die im Rahmen der Neuorganisation und Bereinigung ihres Anlageportfolios die Beteiligung aufgibt. Zur Intensivierung der Netzwerke und der Zusammenarbeit mit der Tochtergesellschaft der WV Energie AG bestand Interesse der evo zur Annahme des Angebotes.
Der Beschluss des Rates wurde gemäß § 115 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GO NRW der Bezirksregierung angezeigt. Obgleich es sich um eine Beteiligung von lediglich 0,014% am Grundkapital der WV Energie AG handelt, hält die Bezirksregierung mit Schreiben vom 22.06.2016 die bisherigen Darlegungen, dass die Erfüllung eines öffentlichen Zwecks die Beteiligung erfordert, für nicht ausreichend. Außerdem erwartet die Bezirksregierung eine Begründung, warum der öffentliche Zweck der einzugehenden Beteiligung nicht ebenso gut in einer anderen Rechtsform wie z. B. einer GmbH erfüllt werden kann. Darüber hinaus erwartet die Bezirksregierung eine Darstellung, ob die durch den Erwerb der Aktien verbundene Beteiligung an weiteren Tochtergesellschaften der WV Energie AG mit der Gemeindeordnung vereinbar ist. Der Jahresabschluss der WV Energie AG weist 27 Beteiligungen aus.
Der Vorstand hat mit Schreiben vom 26.09.2016 mitgeteilt, dass die von der Bezirksregierung gestellten Anforderungen nicht umfassend erfüllt werden können. Daher werde die evo den Erwerb der Aktien an der WV Energie AG nicht umsetzen. Diese Entscheidung hat die evo auch der innogy SE (vormals RWE Deutschland AG) mitgeteilt.
