Beschlussvorlage - B/16/1980-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2017/2018 die Erhöhung der Zügigkeit im Bildungsgang „Kauffrau im Einzelhandel / Kaufmann im Einzelhandel“ am Hans-Böckler-Berufskolleg von drei auf vier Züge

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ X ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Seit dem geänderten Rahmenlehrplan und der Prüfungsordnung (vorgezogene Abschlussprüfung) vom 17.6.2004 für Kauffrau im Einzelhandel / Kaufmann im Einzelhandel (3-jährig) und Verkäuferin/Verkäufer (2-jährig) werden die Auszubildenden in beiden Ausbildungsberufen erfolgreich am Hans-Böckler-Berufskolleg beschult. Ursprünglich wurde der Bildungsgang Kauffrau im Einzelhandel / Kaufmann im Einzelhandel (3-jährig) drei Zügen und der Verkäuferin / Verkäufer (2-jährig) mit fünf Zügen eingerichtet und genehmigt.

 

In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Anmeldungen aus dem abgeschlossenen Bildungsgang Verkäuferin / Verkäufer (2-jährig) für das 3. Lehrjahr des Bildungsgangs Kauffrau im Einzelhandel / Kaufmann im Einzelhandel (3-jährig) kontinuierlich gestiegen.

 

In den vergangenen drei Jahren lag die Anzahl der Auszubildenden für das
3. Ausbildungsjahr des Bildungsgangs Kauffrau im Einzelhandel / Kaufmann im Einzelhandel“ (3-jährig) jährlich bei etwa 90. Unter Beachtung der max. Klassenstärke von 31 Auszubildenden pro Klasse waren bisher drei Klassen ausreichend.

 

Im Rahmen des laufenden Anmeldeverfahrens meldeten sich für den Bildungsgang Kauffrau im Einzelhandel / Kaufmann im Einzelhandel (3-jährig) 38 Verkäufer/innen an. Aktuell befinden sich im 2. Ausbildungsjahr des Bildungsgangs Kauffrau im Einzelhandel / Kaufmann im Einzelhandel 67 Auszubildende. Daher ist davon auszugehen, dass mit mehr als 100 Schüler/innen im Schuljahr 2017/18 der Bedarf zur Einrichtung eines 4. Zuges dieses Bildungsgangs gegeben ist.

 

Mit dieser Erhöhung der Zügigkeit im 3. Ausbildungsjahr wird sichergestellt, dass die Ausbildung weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau durchgeführt werden kann. Die Ausbildung im Bereich Einzelhandel in Oberhausen wird mit dieser Erhöhung der Zügigkeit weiter gestärkt und gefördert.

 

Das Hans-Böckler-Berufskolleg verfügt über die für die beantragte Erhöhung der Zügigkeit dieses Bildungsgangs notwendigen Ressourcen (Personal, sächliche und räumliche Ausstattung, Fachkompetenz).

 

Da es sich hier um eine Erhöhung der Zügigkeit eines bereits bestehenden Bildungsgangs handelt, ist keine Stundentafel beigefügt.

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