Beschlussvorlage - B/16/1918-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Oberhausen bekundet ihr Interesse zur Teilnahme an dem Projekt „Mehr Partizipation wagen!“, das vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesinitiative „NRW inklusiv“ gefördert wird.

 

Die Federführung liegt bei der Koordinierungsstelle Inklusion, Büro für Chancengleichheit.

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

(Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW)

 

„Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“
(UN-Behindertenrechtskonvention)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ x ]

 

    ja[ ]

 

 

Das Projekt ist für die Kommunen kostenlos.

Spezielle Assistenzkosten für Menschen mit Behinderungen, die an der Schulung teilnehmen (wie Fahrten zur Veranstaltung, Unterstützung während der Veranstaltung, leichte Sprache oder Gebärdensprachdolmetschung), können aus Projektmitteln der LAG Selbsthilfe finanziert werden.

 

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Das Vorhaben ‚Mehr Partizipation wagen‘ schließt an die Ergebnisse des Projektes der LAG Selbsthilfe NRW „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen stärken!“ an. Dort wurde u.a. untersucht, wie der Stand der politischen Beteiligungsmöglichkeiten in NRW für Menschen mit Behinderungen ist.
Dabei konnte festgestellt werden, dass nur 20 % der Kommunen in NRW eine Satzung erstellt haben, die den Belangen von Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 13 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf örtlicher Ebene Rechnung trägt.
Die Stadt Oberhausen gehört zu den Kommunen, die einen Beirat für Menschen mit Behinderung eingerichtet hat, dessen aktuelle Satzung am 30.09.2013 vom Rat der Stadt beschlossen worden ist. (M/15/2715-01)
Durch die zusätzliche Einrichtung der Koordinierungsstelle Inklusion (2 Vollzeitstellen) im Büro für Chancengleichheit (Dezernat 0) wurde die Wichtigkeit dieses Thema hervorgehoben.

Auch in den Kommunen mit bereits bestehenden Strukturen wurden jedoch deutlich, dass es notwendig ist, die Aufmerksamkeit für die politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen durch Maßnahmen der politischen Bildung weiter zu stärken und Prozesse der Weiterentwicklung von Vertretungsstrukturen durch Information, Schulung und Beratung zu begleiten.

 

Durch ein Informations- und Schulungsangebot des Projekts „Mehr Partizipation wagen“ kann die Stadt Oberhausen dabei begleitet werden, die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und sie ggfls. nach den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln.
Das Projektteam der LAG Selbsthilfe NRW versteht sich dabei als Impulsgeber.

 

Durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit wird die Bewusstseinsbildung für das Thema gefördert.
 

 

Ablauf des Projektes:

 

  1. Vorgespräch zwischen der LAG Selbsthilfe Projektleitung sowie der örtlichen Ansprechpartnerin

 

  1. Der Beirat für Menschen mit Behinderung benennt aus seinen Mitgliedern heraus die Vertreterinnen und Vertreter, die an der Informations- und Schulungsveranstaltung teilnehmen.
     

Zusätzlich nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung an der Veranstaltung teil.

 

  1. Informations- und Schulungsangebot (eintägige Veranstaltung oder zwei Nachmittags/-   Abendtermine)


Am Ende der Veranstaltung soll ein Handlungsplan mit Verteilung von konkreten Aufgaben stehen, der der Weiterentwicklung und Stärkung der Interessensvertretung von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankung dient.
Um eine gute Wirksamkeit zu gewährleisten, kann eine Inklusionsvereinbarung geschlossen werden.

 

  1. Nach ca. sechs Monaten erfolgt eine Auswertung der erfolgten Umsetzungsschritte

 

 

Während der Schulung wird auf individuelle Gegebenheiten der Kommune eingegangen.

Der Handlungsplan orientiert sich an den örtlichen bereits vorhandenen Strukturen und baut darauf auf.


Mögliche Ziele sind:

(vgl. Empfehlungen zur Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen in den Kommunen NRW,  Entwurf vom 23. Februar 2016) 

 

  • Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen ist in der Hauptsatzung der kommunalen Gebietskörperschaft verankert.
  • Öffentlichkeitsarbeit wird aktiv und umfangreich eingesetzt, um Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung zu betreiben, aber auch um politische Entscheidungen zu kommentieren bzw. zu beeinflussen.
  • Eine wirksame Interessenvertretung wird durch niedrigschwellige Einstiege und eine barrierefreie Mitarbeit gewährleistet.

Die Selbsthilfe wird gestärkt und von Beginn an in politischen Handlungs- und Entscheidungsprozesse miteinbezogen.

Loading...