Berichtsvorlage - M/16/2086-01

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Emmericher Straße (L4) im Stadtteil Holten soll im Bereich zwischen der Einmündung Habichtstraße im Nord-Westen und der Bahnstraße im Süd-Osten erneuert werden. Im Zuge dieser Baumaßnahme müssen mehrere – teils sehr alte und ortsbildprägende – Bäume gefällt werden.

 

Die stark frequentierte Emmericher Straße ist Teil des Netzes verkehrswichtiger Straßen und als innerörtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Als Verbindung zur Autobahn A3 (Anschlussstelle Dinslaken-Süd und Oberhausen-Holten) hat sie eine enorme Bedeutung für das überörtliche Verkehrsnetz.

 

Die Emmericher Straße führt auf dem aktuellen Ausbau-Abschnitt überwiegend durch im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Auf der südlichen Straßenseite, westlich von Haus Nr. 77, schließt das Landschaftsschutzgebiet Nr. 1.2.5 „Lohfeld“ an, auf der nördlichen Straßenseite, westlich von Haus Nr. 78, das Landschaftsschutzgebiet 1.2.3 „Hühnerheide/ Waldhuck“. Derzeit stehen beiderseits der Straße Bäume unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Gattungen. Die ursprüngliche dominante Kastanien-Reihe an der Nordseite weist mehrere Fehlstellen auf und wurde vor einigen Jahren durch Nachpflanzungen ergänzt.

 

Bei der geplanten Baumaßnahme soll eine Neuaufteilung des gesamten Straßenraumes die Leichtigkeit des Verkehrsablaufes und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Die Aufteilung des Straßenraumes variiert abschnittsweise. Neben der Erneuerung der Fahrbahn werden Gehwege und Grundstückszufahrten erneuert sowie Radfahrstreifen und Pkw-Parkstreifen in Längsaufstellung entlang der Straße vorgesehen. In zwei Abschnitten (zwischen Haus Nr. 28 und 56 sowie zwischen Haus Nr. 98 und 118) sind zudem offene Kanalbau-Arbeiten geplant bzw. bereits erfolgt. Es sind neue Baum-Anpflanzungen beiderseits der Straße vorgesehen. Einzelne städtische Flächen werden zurzeit als Vorgarten privat genutzt und werden in die Planung der neuen Erschließung eingebunden.

 

Die ursprüngliche Planung, für die bereits 2013 ein erster Finanzierungsantrag gestellt wurde, sah umfangreiche Baumfällungen vor. Seitens des Bereichs Umweltschutz wurde darauf gedrungen, dass die Anzahl der zu fällenden Bäume auf ein Minimum reduziert und die Zahl möglicher Baumneupflanzungen auf ein Maximum erhöht wurde. Durch eine Planungsänderung konnte erreicht werden, dass die Zahl der erforderlichen Baumfällungen von 28 auf 14 reduziert und die Zahl der Neupflanzungen von 43 auf 90 erhöht wurden. Um diese Anzahl zu erreichen, war im Abschnitt vom Beginn der Baustrecke bis Hühnerstraße eine Reduzierung des bisher geplanten Straßenquerschnitts erforderlich.

 

Für den Ausbau der Emmericher Straße (sowie der anschließenden Weseler Straße) wird der Bebauungsplan Nr. 699 aufgestellt (Aufstellungsbeschluss vom 11.11.2013).

 

Die Straßenbäume unterliegen der Baumschutzsatzung. Die für den Straßenausbau erforderlichen Fällungen der städtischen Bäume waren am 26.10.2016 Gegenstand der sogenannten Baumbereisung durch die Baumkommission der Bezirksvertretung Sterkrade.

 

Straßenbaubedingt ist die Fällung von 11 Kastanien (mit Stammumfängen bis zu 300 cm) und 3 Linden (Stammumfänge bis zu 200 cm) erforderlich. Einige dieser Bäume weisen Schäden durch Baumkrankheiten auf. Während der Baumbereisung stellte die Baumkommission darüber hinaus fest, dass 2 Eichen so stark geschädigt sind, dass sie – entgegen der Straßenausbauplanung – voraussichtlich nicht auf Dauer erhalten werden können. Als Ersatz für die zu fällenden Bäume wird die Emmericher Straße mit insgesamt 90 neuen Bäumen alleeartig bepflanzt. Die Baumkommission stimmte der Fällung der Bäume mehrheitlich bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme zu, allerdings vorbehaltlich einer Bürgerinformation. Über die Empfehlung der Baumkommission entscheidet die Bezirksvertretung Sterkrade in ihrer Sitzung am 08.12.2016.

 

Wann die Straßenbaumaßnahme realisiert wird, steht derzeit noch nicht fest. Die frühzeitige Entscheidung der Baumkommission ist jedoch für den Finanzierungsantrag (nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) erforderlich, der in 2017 gestellt werden muss. Sofern die Fördergelder eingehen und die Baumaßnahme in 2018 begonnen werden kann, werden die Bäume also frühestens im Winter 2017/2018 gefällt.

 

Die Straßenbaumaßnahme wird in der Sitzung des Landschaftsbeirats vorgestellt.

 

 

 

 

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