Berichtsvorlage - M/16/1939-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Kommission „Oberhausen Barrierefrei“ wurde 2011 im Beirat für Menschen mit Behinderung gegründet, um das „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ in Oberhausen vergeben zu können.

Aus verschiedenen Gründen hat der Landesbehindertenbeirat die Empfehlung herausgegeben, das Signet zunächst nicht zu verleihen.

Um den Gedanken jedoch weiter aufzunehmen, hat sich der Beirat für Menschen mit Behinderung alternativ entschlossen, dass eine Kommission Gebäude in Oberhausen auf Barrierefreiheit prüft und Hinweislisten mit Vorschlägen zur Verbesserung der Barrierefreiheit dieser Gebäude erstellt.

Die Kommission orientiert sich dabei an der „Checkliste Bauen für Alle – Barrierefrei“, die durch den Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren NRW herausgegeben worden ist und auch für Oberhausen als Printversion vorliegt und den entsprechenden Fachbereichen sowie der OGM zur Verfügung gestellt worden ist.

 

Die Kommission „Oberhausen Barrierefrei“ setzt sich aus Mitgliedern des Beirats für Menschen mit Behinderung zusammen:

 

Begleitet werden die Begehungen zudem durch den Bereich 0-7 / Strategisches Immobilienmanagement sowie die OGM / Gebäudeunterhaltung.

Die Koordination für die Kommission „Oberhausen Barrierefrei“ liegt im Büro für Chancengleichheit, Koordinierungsstelle Inklusion, Frau Sibylle Kogler sowie Frau Tanja Putze.

 

Folgende Begehungen haben bisher stattgefunden:

 

2013

-        Technisches Rathaus

-        Rathaus Oberhausen

 

2014

-        Bert-Brecht Haus

 

2015

-        Hallenbad Oberhausen

-        Hallenbad Sterkrade

-        Aqua-Park

-        Tiergehege im Kaisergarten (hier insbesondere die Drehkreuze an den Ausgängen)

-        Ratssaal im Rathaus Oberhausen

 

Zu den Begehungen wurden jeweils Hinweislisten erstellt und der OGM zur Verfügung gestellt.

 

Bei allen Begehungen hat sich beispielsweise gezeigt, dass zwar rollstuhlgerechte Toiletten vorhanden sind, die Einrichtung aber häufig nicht so gestaltet ist, dass sie den Bedürfnissen von Menschen im Rollstuhl gerecht wird (z.B. fehlende Zuzieh-Stange an der Tür, zu geringe Höhe des WC, nicht klapp- und drehbare Stützgriffe am WC, Notruf vom WC-Becken sitzend nicht erreichbar).

Auch in den vorhandenen Aufzügen wurden immer wieder Mängel festgestellt.

So fehlen beispielsweise Spiegel, um gefahrlos wieder rückwärts hinausfahren zu können und die Aufzugstastaturen sind zu hoch montiert.

Deutlich wurde außerdem, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen in der Vergangenheit selten beachtet worden sind.

Bodenleitsysteme, erhabene Schrift (Pyramidenschrift), akustische Ansagen in Aufzügen sowie eine kontrastreiche Gestaltung für Menschen mit Sehbehinderungen sind größtenteils nicht vorhanden, ebenso fehlen Induktionsanlagen und optische Rückmeldungen bei Notrufabsetzungen in Aufzügen sowie eine optische Alarmierung bei Notfällen für Menschen mit Hörbehinderungen.

Leicht verständliche Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistigen Behinderungen (z.B. Lagepläne und Raumbezeichnungen) sind ebenfalls nicht immer vorhanden.

 

Mittlerweile wird die Kommission „Oberhausen Barrierefrei“ auch beratend zu neuen Bauvorhaben hinzugezogen. So erfolgte eine Beteiligung im Planungsprozess zur Stadtteilbibliothek in Sterkrade, dem neuen Jugendhaus in Alt-Oberhausen sowie dem geplanten Umbau des Stadion Niederrheins.

Weitere Beteiligungen sind geplant.

 

Die Kommission bietet auch im Einzelfall bzw. nach Kapazitätsmöglichkeiten Betreibern von Einrichtungen, Geschäften etc. Begehungen und Hilfestellungen an. Dieses Angebot wurde bisher noch nicht wahrgenommen, aktuell besteht Kontakt zur König-Pilsener Arena, in der eine Begehung angedacht ist.


Der Bereich 0-7 / Strategisches Immobilienmanagement wurde im August 2015 durch den Verwaltungsvorstand beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Erkenntnisse der Kommission „Oberhausen Barrierefrei“ hinsichtlich städtischer Immobilen realisiert werden können und mithilfe eines strategischen Umsetzungsplans, Entscheidungen zur Umsetzung zu erwirken.

 

In der Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung am 30.06.2016 wurden durch das Planungsbüro „bst  Architekten + Ingenieure“ eine umfangreiche Darstellung der Möglichkeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit in den städtischen Gebäuden Rathaus Oberhausen, Technisches Rathaus Sterkrade, Bert-Brecht-Haus sowie den Bädern Hallenbad Oberhausen, Hallenbad Sterkrade, Aquapark, inklusive Kosteneinschätzung der jeweiligen Einzelmaßnahmen, vorgestellt.
Die Präsentation des Planungsbüros „bst  Architekten + Ingenieure“ ist der 9. Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung vom 30.06.2016 dem Ratsinformationssystem beigefügt.

 

Aktuell erfolgt zwischen dem Bereich 0-1/Stadtkanzlei, dem Bereich 0-7 / Strategisches Immobilienmanagement, der OGM sowie dem Bereich 0-4 / Büro für Chancengleichheit ein Austausch zu den Umsetzungsmöglichkeiten der Anregungen, zur Priorisierung der Vorschläge und ersten Finanzierungsüberlegungen. Der Beirat für Menschen mit Behinderung und hier insbesondere die Kommission „Oberhausen Barrierefrei“ werden dabei in die Überlegungen eng eingebunden.

 

 

Fazit

 

Die Herstellung der Barrierefreiheit in Gebäuden der Stadtverwaltung ist ein wichtiger Baustein der kommunalen Inklusionsplanung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Oberhausen.
Barrierefreiheit nutzt allen, sowohl Menschen mit Behinderung, als auch Seniorinnen und Senioren, ebenso wie kleinen Kindern, Eltern mit Kinderwagen und allen, die vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder nur wenig Deutsch sprechen.

 

Die Kommission „Oberhausen Barrierefrei“ wird daher, parallel zu den derzeitigen Abstimmungen zur Umsetzung der bisherigen Erkenntnisse, weiterhin das Angebot von Begehungen aufrechterhalten und bei neuen Bauvorhaben beratend tätig sein.

Zur Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren ist geplant, dass auch eine Vertreterin oder ein Vertreter des Seniorenbeirats in den Mitgliederkreis der Kommission „Oberhausen Barrierefrei“ aufgenommen wird, um beispielsweise auch die Barrierefreiheit zur Nutzung von Rollatoren mitzudenken.

 

Bezug:
 

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

(Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW)

 

Niederschrift des Beirats für Menschen mit Behinderung vom 17.03.2011

 

Beschluss des Rates vom 23.05.2011 (A/15/1212-01)

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