Beschlussvorlage - B/16/2078-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzeshier: Projektmanagementvertrag
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Dagmar Katzorke
- Verantwortung:
- Herr Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen:
1.Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, mit der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) einen Projektmanagementvertrag mit einem Gesamtvolumen von 1.657.179,96 EUR brutto incl. Nebenkosten - vorbehaltlich endgültiger Abrechnung von Einzelmaßnahmen - abzuschließen. Für das Haushaltsjahr 2016 werden 400.000,00 EUR brutto unmittelbar kassenwirksam.
2.Der Rat der Stadt stimmt einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 400.000,00 EUR bei Finanzstelle 110016010200000 (Allgemeine Finanzwirtschaft, KIF), Finanzposition 785115 (Projektmanagementkosten OGM, KIF) zu.
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2016 wird eingehalten.
Sachverhalt
Begründung
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund finanzschwache Kommunen in den Flächenländern und strukturschwache Gebiete in den Stadtstaaten mit einem Investitionsprogramm.
Hierzu gewährt das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen trägerneutral für Investitionen von finanzschwachen Kommunen in den Flächenländern und strukturschwachen Gebieten in den Stadtstaaten in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro.
Diese Mittel sollen zur erforderlichen Instandhaltung, Sanierung und Umbau der örtlichen Infrastruktur in den förderwürdigen Kommunen verwandt werden.
Mit rechtskräftigem Bescheid vom 08. Oktober 2015 hat die Bezirksregierung Düsseldorf auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) der Stadt Oberhausen Gesamtfördermittel in Höhe von 24.336.492,83 Euro für den Förderzeitraum gem. § 5 KInvGFG) bereitgestellt.
Die OGM GmbH wird für die Stadt Oberhausen sämtliche Investitionsvorhaben aus Mitteln des KInvFöG NRW über die Laufzeit des Förderzeitraums – außer für den Straßenbau, der durch den Bereich 5-6/Tiefbau abzuwickeln ist - durchführen, soweit es sich um Investitionen im Sinne der gesetzlichen Vorgabe, vorwiegend in städtische Infrastruktur, handelt, und übernimmt hierfür sämtliche Koordinierungs-, Projektsteuerungs- und Projektleitungsfunktionen (Projektmanagement). In Bezug auf die Gesamtheit der Investitionsvorhaben, die unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem KInvFöG NRW in Oberhausen durchgeführt werden (Investitionen in städtische Infrastruktur sowie förderfähige und vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossene Maßnahmen Dritter), übernimmt die OGM GmbH für die Stadt eine Koordinierungsfunktion. Die Beauftragung der OGM GmbH durch die Stadt ist Konsequenz aus § 3 Absätze 1 – 3 „Beauftragung“ des zwischen der Stadt und der OGM GmbH geschlossenen Vertrages über das Immobilien-/Flächenmanagement der Stadt Oberhausen vom 07.11./14.11.2013 an.
Der Projektmanagementvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der OGM GmbH zunächst im Sinne eines Rahmenvertrages, in dem die grundlegenden Rechte und Pflichten sowie die Verteilung der Verantwortlichkeiten und Risiken zwischen Stadt und OGM GmbH über die Vertragslaufzeit festgelegt sind. Hinsichtlich seiner Vertragsanlagen bedarf dieser jedoch einer kontinuierlichen Fortschreibung in Abhängigkeit der Abarbeitung des KInvFöG NRW auf Grundlage der jeweiligen Entscheidung des Rates.
Der Entwurf des Vertrages wurde mit der OGM GmbH abgestimmt und liegt als Anlage bei.
In seiner Sitzung am 04.07.2016 hat der Rat der Stadt mit der Vorlage Drucksache-Nr. B/16/1783-01 die Quotierung in Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) beschlossen. Nach dem Förderbescheid erhält die Stadt Oberhausen die bereits oben genannten 24.336.492,83 EUR und hat an zuwendungsfähigen Kosten einen 10 %igen Eigenanteil zu erbringen. Somit beträgt das Gesamtvolumen 27.040.547,59 EUR.
Die Förderungsvoraussetzungen wurden ebenfalls in der vorgenannten Vorlage dargestellt. Im Rahmen der Quotierung entfallen 85 % der Maßnahmen auf Hochbaumaßnahmen bzw. Maßnahmen der Sportinfrastruktur, die durch die OGM GmbH abzuwickeln sind. 15 % der Maßnahmen werden auf den Straßenbau - somit also auf den durch den Bereich 5-6/Tiefbau der Stadt Oberhausen zu erbringenden Teil - verlagert. Dieser Anteil entspricht 4.056.082,14 EUR. Im Bereich der Tiefbaumaßnahmen wird die OGM GmbH somit keinerlei Leistungen für die Stadt erbringen.
Bei den vorgenannten Beträgen handelt es sich immer um Gesamtbeträge, die sich auf Einzelmaßnahmen beziehen werden und einzeln abzurechnen sind.
Ein Volumen von 19.314.676,84 EUR netto (22.984.465,45 EUR brutto) entfällt auf Maßnahmen des Hochbaus und ist durch einen Projektmanagementvertrag zu regeln.
Basierend auf diesem Finanzvolumen werden folgende Aufteilungen notwendig:
lfd. Nr. | Leistung | Betrag (netto) | Betrag (brutto) | Berechnung |
1 | Projektsteuerung | 965.733,84 € | 1.149.223,27 € | 5% aus 19,31 Mio. € |
2 | Projektleitung | 386.293,54 € | 459.689,31 € | 2% aus 19,31 Mio. € |
| Nebenkosten | 40.560,82 € | 48.267,38 € | 3% aus Summe 1 und 2 |
| Summe | 1.392.588,20 € | 1.657.179,96 € |
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Enthalten sind in diesen Beträgen der Projektsteuerung und Projektleitung auch sämtliche Kosten für die Auftragsvergaben, die energetische Begutachtung mit allen Kosten, die Koordinierung der Arbeiten der beauftragten Fachplaner, Architektur- und Ingenieurbüros sowie die gesamten Arbeiten für alle bautechnischen / baufachlichen Stellungnahmen, Entwurfsvorlagen, finanzielle Darstellungen.
Die OGM GmbH ist seit Herbst 2015 mit der Koordinierung und Erarbeitung der einzelnen Maßnahmen sowie den Auftragsvergaben, insbesondere zu beteiligender Architektur- und Ingenieurbüros, betraut. Im Haushaltsjahr 2016 wird die OGM GmbH Leistungen in einem Umfang von 336.134,45 EUR netto = 400.000,00 EUR brutto erbringen.
Dieser Betrag ist außerplanmäßig bei der Haushaltsposition 110016010200000 (Allgemeine Finanzwirtschaft, KIF), Finanzposition 785115 (Projektmanagementkosten OGM, KIF) bereitzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,1 kB
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