Beschlussvorlage - B/16/2064-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die nachfolgend aufgeführten Veränderungsnachweisungen, die als Anlage beigefügt sind.

 

1. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017

Änderungsvorschläge der Verwaltung

  - Erträge und Aufwendungen -

  - Einzahlungen und Auszahlungen -

  - Verpflichtungsermächtigungen -

2. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017

Änderungsvorschläge der Verwaltung

   - Einzahlungen und Auszahlungen -

 

3. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017

Änderungsvorschläge der Verwaltung

Gebühren, Entgelt WBO

  - Erträge und Aufwendungen -

  - Einzahlungen und Auszahlungen –

 

4. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017

Änderungsvorschläge der Verwaltung

   -Erträge und Aufwendungen-

   -Einzahlungen und Auszahlungen-

 

5. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017

Änderungsvorschläge der Verwaltung

   -Einzahlungen und Auszahlungen-

 

6. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017

Änderungsvorschläge aus den Fachausschüssen

   -Erträge und Aufwendungen-

   -Einzahlungen und Auszahlungen-

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Ratsvorlage Drucksache-Nr. B/16/2065-01 für die Ratssitzung am 21.11.2016

Ratsvorlage Drucksache-Nr. B/16/2064-01 für die Ratssitzung am 21.11.2016

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

 

     -

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 Bst. h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat der Stadt zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung.

 

Nach den rechtlichen Vorgaben des § 59 Abs. 2 GO NRW bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor und trifft die für die Ausführungen des Haushaltsplans erforderlichen Entscheidungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.

Die in den vorgenannten Veränderungsnachweisungen eingebrachten Bedarfe wurden von den Dezernaten / Bereichen ermittelt und für den Haushalt 2017 beantragt.

 

Die 1.-5. Veränderungsnachweisung wurde vom Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 08.11.2016 vorberaten. Der Verwaltungsvorstand hat in seinen Sitzungen am 25.10. und 08.11.2016 über die genannten Veränderungsnachweisungen beraten. Die Mitwirkung des Verwaltungsvorstandes an der Aufstellung des Haushaltsplanes gem. § 70 Abs. 2 Bst. c GO NRW ist somit gewährleistet.

 

Im weiteren Verlauf des Arbeitsprozesses zur Aufstellung des Haushaltes 2017 hat sich Aktualisierungsbedarf aus den Beratungen der Fachausschüsse ergeben. Dieser wurde in einer 6. Veränderungsnachweisung zusammengefasst.

 

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