Beschlussvorlage - B/16/2064-02
Grunddaten
- Betreff:
-
1.-6. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Antigona Hajdari
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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08.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die nachfolgend aufgeführten Veränderungsnachweisungen, die als Anlage beigefügt sind.
1. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017
Änderungsvorschläge der Verwaltung
- Erträge und Aufwendungen -
- Einzahlungen und Auszahlungen -
- Verpflichtungsermächtigungen -
2. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017
Änderungsvorschläge der Verwaltung
- Einzahlungen und Auszahlungen -
3. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017
Änderungsvorschläge der Verwaltung
Gebühren, Entgelt WBO
- Erträge und Aufwendungen -
- Einzahlungen und Auszahlungen –
4. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017
Änderungsvorschläge der Verwaltung
-Erträge und Aufwendungen-
-Einzahlungen und Auszahlungen-
5. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017
Änderungsvorschläge der Verwaltung
-Einzahlungen und Auszahlungen-
6. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2017
Änderungsvorschläge aus den Fachausschüssen
-Erträge und Aufwendungen-
-Einzahlungen und Auszahlungen-
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 Bst. h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat der Stadt zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung.
Nach den rechtlichen Vorgaben des § 59 Abs. 2 GO NRW bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor und trifft die für die Ausführungen des Haushaltsplans erforderlichen Entscheidungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.
Die in den vorgenannten Veränderungsnachweisungen eingebrachten Bedarfe wurden von den Dezernaten / Bereichen ermittelt und für den Haushalt 2017 beantragt.
Die 1.-5. Veränderungsnachweisung wurde vom Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 08.11.2016 vorberaten. Der Verwaltungsvorstand hat in seinen Sitzungen am 25.10. und 08.11.2016 über die genannten Veränderungsnachweisungen beraten. Die Mitwirkung des Verwaltungsvorstandes an der Aufstellung des Haushaltsplanes gem. § 70 Abs. 2 Bst. c GO NRW ist somit gewährleistet.
Im weiteren Verlauf des Arbeitsprozesses zur Aufstellung des Haushaltes 2017 hat sich Aktualisierungsbedarf aus den Beratungen der Fachausschüsse ergeben. Dieser wurde in einer 6. Veränderungsnachweisung zusammengefasst.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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379,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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147,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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233,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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38,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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131,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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251,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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8
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(wie Dokument)
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4 MB
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