Beschlussvorlage - B/16/2056-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen derOffenen Ganztagsschule im Primarbereich
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Klaus Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Schulausschuss
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Vorberatung
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03.11.2016
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.11.2016
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Geplant
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
Alternative 1
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich mit der Elternbeitragstabelle gemäß Anlage 2 (stufenweise Neuregelung der Elternbeiträge zum 01.08. in den Jahren 2017, 2018, 2019)
Einnahmen beim Sachkonto 432100 „Benutzergebühren und ähnliche Entgelte“ in
20171.592.830,00 EUR
20182.306.860,00 EUR
20192.566.705,00 EUR
2020 ff.2.695.680,00 EUR
Alternative 2
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich mit der Elternbeitragstabelle gemäß Anlage 3 (Neuregelung der Elternbeiträge zum 01.08.2017)
Einnahmen beim Sachkonto 432100 „Benutzergebühren und ähnliche Entgelte“ in
20171.804.763,00 EUR
2018 ff.2.695.680,00 EUR
Sachverhalt
Begründung
- Ausgangslage:
Am 23.06.2003 beschloss der Rat der Stadt Oberhausen die Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) ab dem Schuljahr 2003/2004 (Drucksachen-Nr. B/03/3271). Teil dieses Ratsbeschlusses sind die für den Besuch der OGS zu erhebenden monatlichen Elternbeiträge:
Vollzahler 50,00 EUR
Geschwisterkind 25,00 EUR
Bezieher/innen von Wohngeld 40,00 EUR
Geschwisterkind 20,00 EUR
Bezieher/innen von Leistungen SGB II/XII 0,00 EUR
Bezieher/innen von Leistungen AsylBLG 0,00 EUR
Am 31.01.2005 fasste der Rat der Stadt Oberhausen den Beschluss, Eltern, die Bezieher von Arbeitslosengeld II sind, vom Elternbeitrag für den Besuch der OGS freizustellen (Drucksachen-Nr. B/14/0321-01).
Die jährlichen Elternbeitragseinnahmen – Rechnungsergebnis 2015 – 1.168.393,-- EUR – werden zur anteiligen Deckung der städtischen Ausgaben für die Offene Ganztagsschule verwendet. Die Beitragsregelungen blieben seit 2005 unverändert.
- Gesetzliche Grundlagen:
Das Schulgesetz für das Land NRW regelt in § 9 (3)
„Der Schulträger kann mit Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten (Offene Ganztagsschule). Dabei soll auch die Bildung gemeinsamer Steuergruppen vorgesehen werden. Die Einbeziehung der Schule bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz. Die Erhebung von Elternbeiträgen richtet sich nach § 10 Abs. 5 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechtes (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK 1)
Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern des Landes NRW regelt im § 5 (2), dass der Schulträger oder das Jugendamt für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule Beiträge von den Eltern erhoben werden kann. Hierbei soll eine soziale Staffelung der Beiträge vorgesehen werden und es können Beiträge für Geschwisterkinder ermäßigt werden.
Gemäß der „Bereinigten amtlichen Sammlung der Schulvorschriften“ (BASS 2016/2017) des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Nr. 12-63 Nr 2 „Gebundene und offene Ganztagschule sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar und Sekundarstufe 1“ liegt der maximal zu erhebende Elternbeitrag für den Besuch des OGS bei 180,00 EUR pro Kind und Monat.
- Hinweise und Empfehlungen aus dem GPA-Bericht
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat in ihrem Bericht zur überörtlichen Prüfung nochmals darauf hingewiesen, dass die Stadt Oberhausen noch keine Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen im Offenen Ganztag erlassen hatte, obwohl hierfür eine entsprechende rechtliche Verpflichtung besteht.
Die Stadt Oberhausen hat diesbezüglich auch bereits Gespräche mit der Bezirksregierung geführt.
Bislang werden die Elternbeiträge in Oberhausen auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses erhoben.
Die GPA NRW hat die Elternbeitragssatzungen für den OGS-Bereich der kreisfreien Städte verglichen. Im Gegenzug hierzu ist in Oberhausen folgendes festzustellen:
Feststellung:
- Die Stadt Oberhausen setzt keine Staffelung der Elternbeiträge nach der Einkommenssituation der Eltern fest.
- Es besteht keine Geschwisterkindbefreiung; für Geschwisterkinder ist in Oberhausen der halbe Beitrag zu zahlen.
- Der festgesetzte Elternbeitrag der Stadt Oberhausen liegt deutlich unter dem Durchschnitt der anderen kreisfreien Städte.
Die GPA NRW hat die Empfehlung ausgesprochen, die Elternbeiträge für den Offenen Ganztag in Oberhausen anzuheben. Es bestehen deutliche Spielräume zu den Maximalwerten der anderen kreisfreien Städte.
- Erhebung von Elternbeiträgen
Zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der OGS – öffentlich-rechtliche Entgelte – ist nach § 2 Abs. 1, Satz 1 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz) vom Rat eine entsprechende Satzung zu beschließen.
Der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Satzungstext zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der OGS lehnt sich grundsätzlich an die Regelungen der Beitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen in Oberhausen an.
Die im Bereich der Kindertageseinrichtungen gültige Geschwisterkindbefreiung vom Beitrag findet nunmehr auch für den Besuch der Offenen Ganztagsschule Anwendung. Die Regelungen zur Befreiung von Elternbeiträgen sind zukünftig für Kindertageseinrichtungen und OGS identisch.
Die dem Rat von der Verwaltung vorgeschlagene Alternative 1 (Anlage 2) sieht eine stufenweise Neuregelung der Elternbeitragstabelle für den Besuch der OGS jeweils zum 01.08. in den Jahren 2017, 2018 und 2019 vor. Mit dieser Beitragsregelung betragen die voraussichtlichen Einnahmen für das Haushaltsjahr 2017 1.592.830,00 EUR, für das Haushaltsjahr 2018 2.306.860,00 EUR, für das Haushaltsjahr 2019 2.566.705,00 EUR und für die Jahre 2020 ff 2.695.680,00 EUR.
Mit der dem Rat von der Verwaltung vorgeschlagenen Alternative 2 (Anlage 3) wird eine Elternbeitragstabelle für den Besuch der OGS zum 01.08.2017 ff vorgeschlagen.
Im Haushaltsjahr 2017 betragen auf der Grundlage dieser Tabelle die voraussichtlichen Elternbeitragseinnahmen 1.804.763,00 EUR und ab dem Haushaltsjahr 2018 ff
2.695.680,00 EUR.
Beide Alternativen zur Beitragstabelle berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit / das Einkommen der Eltern über sozial gestaffelte Beiträge.
Die mit der Neuregelung erzielten Mehreinnahmen werden vollständig in die zukünftige Finanzierung der Offenen Ganztagsschule eingesetzt. Hierzu wird auf die Beratungsvorlage „Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) – Rahmenkonzept für Oberhausen - “ (Drucksache B/16/2022/0-1) verwiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,2 kB
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2
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4,3 kB
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3
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4
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(wie Dokument)
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16,4 kB
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