Beschlussvorlage - B/16/2014-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung einer vom 01.03.2017 bis zum 30.06.2018 befristeten Planstelle (1,0 Vollzeit) im gehobenen Dienst, Entgeltgruppe 12 TVöD und die externe Ausschreibung und Besetzung der Stelle.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]84.100 EUR jährlich (KGSt.-Wert), die Stelle wird zu 80 % refinanziert, 20 % Eigenanteil werden durch Einsparungen gedeckt, s. Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

„NRW hält zusammen…für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung

Fördermodul 1 – Sozialplanung und Familienarmut

 

 

Kommunale Ausgangslage

 

Die Stadt Oberhausen, als Stadt des westlichen Ruhrgebietes, zählt heute rund 210.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Oberhausen, lange Zeit geprägt durch die Montanindustrie, traf der Rückzug von Kohle und Stahl nahezu unvorbereitet. Dies löste starke wirtschaftliche und soziale Probleme aus. Im Jahr 1988 beschloss der Rat der Stadt unter der Überschrift „Oberhausen 2000“ ein Konzept zur ökonomischen, ökologischen und sozialen Revitalisierung, mit dessen Hilfe der Strukturwandel in Oberhausen eingeleitet wurde.

 

Das größte Projekt dieses Konzeptes ist die „Neue Mitte Oberhausen“, mit einem multifunktionalen Freizeit-, Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum – dem CentrO. Auf einer ca. 100 ha großen Industriebrache vollzog sich beispielhaft der Strukturwandel Oberhausens zu einer Dienstleistungsstadt. Dennoch konnte der Verlust von über 40.000 Arbeitsplätzen im sekundären Sektor nicht kompensiert werden. Die Arbeitslosenquote, insbesondere die der Jugendlichen, liegt in Oberhausen seit Jahren deutlich über dem Landesdurchschnitt.

 

Bevölkerungsstrukturell befindet sich Oberhausen mitten im demographischen Wandel. Insbesondere die unteren Altersgruppen verlieren deutlich an Umfang. Etwa ein Viertel der Bevölkerung in Oberhausen hat einen Migrationshintergrund, bei den Kindern unter 15 Jahren ist es fast jedes zweite Kind. Hinzu kommt eine ungleiche Verteilung der Bevölkerungsgruppen auf das Stadtgebiet. So gibt es auf der einen Seite Sozialquartiere, die sich durch eine wirtschaftliche und sozial gute Gesamtsituation auszeichnen, während sich in anderen Teilräumen spezifische Problemlagen konzentrieren. In diesen Teilräumen sind besonders viele Menschen auf staatliche Transferleistungen angewiesen, der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund liegt hier deutlich über dem Durchschnitt. Bei den unter 15-Jährigen beträgt ihr Anteil etwa zwei Drittel. Zudem sind es die Teilräume, in denen auch die meisten Kinder und Jugendlichen wohnen. Die Arbeitsmarktsituation sowie die Bevölkerungs- und Sozialstruktur machen deutlich, dass viele Kinder und Jugendliche unter benachteiligenden Lebensbedingungen aufwachsen.

 

Kommunalpolitik und Stadtverwaltung haben auf diese sozialstrukturellen Problemlagen reagiert, indem sie sich per Ratsbeschluss an dem Bund-Länder-Programm ‚Soziale Stadt‘ beteiligt haben. Insgesamt wurden drei Programmgebiete (Knappenviertel, Lirich, Innenstadt) in der Stadt Oberhausen gefördert.

 

Aufgrund der sozialen Herausforderungen und der Auswirkungen des demographischen Wandels ist die Gestaltung einer sozialen, solidarischen Stadtgesellschaft eine wichtige Aufgabe kommunaler Sozialpolitik. Die gesamtstrategische, integrierende Sozialplanung bietet hierzu Entscheidungs- und Handlungsempfehlungen an.

 

 

Kurzbeschreibung

 

Mit dem Projekt soll eine gesamtstrategische, integrierende Sozialplanung entwickelt werden, welche aufgrund von Indikatoren Handlungsempfehlungen und Interventionsansätze zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in benachteiligten Sozialräumen aufzeigt.

 

Hierbei sind bereits bestehende isolierte, sektorale Planungen einzubinden, damit über bisherige fachspezifische Analysen hinaus eine integrierende Gesamtschau stattfindet – im Sinne einer integrierten sozialen Stadtentwicklung - die zu einer Stärkung der einzelnen Sozialräume beiträgt. Ressortübergreifende präventive Handlungsempfehlungen sind zu erarbeiten, so dass Problemlagen begegnet und die Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien verbessert werden.

 

 

Geplante Maßnahme

 

Im Rahmen der quantitativen Sozialraumanalyse der 6 Oberhausener Sozialräume werden Problem- und Bedarfslagen deutlich. Die quantitativen Sozialraumdaten werden in einem nächsten Schritt mit den vorhandenen fachspezifischen, isolierten Datenquellen (z.B. Familienbericht, Kommunales Integrationskonzept, Bildungsbericht, Kindergesundheitsbericht, Stadtentwicklungskonzept 2020) und bereits bestehenden, ressortübergreifenden Projektförderungen (z.B. BIWAQ, Kein Kind zurücklassen, Kein Abschluss ohne Anschluss, Bildungslotsen, Städtebauförderprogramme) abgeglichen und in Bezug gesetzt. Damit wird eine sozialräumliche Charakterisierung erreicht, welche über die quantitative Sozialraumanalyse hinausgeht und die Entwicklung der sozialen Lage in den Sozialräumen und damit der Kommune abbildet. Diese über statistische Erhebungen und Indikatoren gewonnene Abbildung der sozialen Lage wird mit zentralen Akteuren (Stakeholdern) und in Sozialraumgesprächen (Akteure, Bürger) diskutiert, damit ein gesamtstädtisches, aussagefähiges Indikatoren-Tableau mit Lebensweltbezug entsteht.

 

 

Zielsetzung

 

Im Rahmen des Projektes „Implementierung einer gesamtstrategischen, integrierenden Sozialplanung“ sollen wirkungsorientierte Interventionsempfehlungen auf Sozialraumebene und Bezug zur gesamtstädtischen Stadtentwicklung abgeleitet werden, die zur Verbesserung von prekären Lebenslagen und Lebenschancen führen. Durch die Gestaltung der Sozial(raum)planung als integrierender Prozess werden verschiedene ressortübergreifende Ansätze (z.B. Bildung, Wohnen, Jugendhilfe, Armut, Städtebau) zusammengeführt und darauf ausgerichtet, dass präventiv die Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in benachteiligten Sozialräumen verbessert und die Entstehung von Armutsfaktoren zurückgedrängt werden. Damit ist eine zielgerichtete Implementierung zusätzlicher Programme und Dienstleistungen in Sozialräumen mit hohen sozialen Bedarfslagen möglich. In benachteiligten Quartieren müssen mehr Ressourcen eingesetzt werden als in Quartieren ohne besondere Problemlagen („Ungleiches ungleich behandeln“). Gleichzeitig ist durch den gezielten, wirkungsorientierten Ressourceneinsatz auch eine Ressourcenschonung, -einsparung in Quartieren ohne besondere Problemlagen zu erwarten.

 

 

Personalkosten/ Zuwendung/ Eigenanteil

 

Der Förderantrag sieht die Einrichtung einer befristeten Stelle einer Sozialplanerin, eines Sozialplaners ab dem 01.03.2017 bis zum 30.06.2018 vor. Die Stelle soll extern mit einer Sozialwissenschaftlerin/ einem Sozialwissenschaftler und in Anlehnung an die bereits vorhandene Stelle in der Sozialplanung mit einer Eingruppierung nach EG 12 (Stufe 2) TVöD besetzt werden.

 

Die bereits vorhandene Sozialplanerin ist zz. und zukünftig durch das Projekt BIWAQ (Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier) vollständig eingebunden.

 

Die Personalkosten in Höhe von 49.549,54 EUR in 2017 und 27.613,72 EUR in 2018 werden zu 80% gefördert.

 

Der Eigenanteil (20%) in Höhe von 9.909,91 EUR für 2017 und 5.522,74 EUR für 2018 ist durch Einsparungen bei dem Auftrag 32005070101 und dem Sachkonto 529163 sichergestellt. Bei diesem Auftrag und dem Sachkonto wird eine Sperre i. H. d. Eigenanteils systemseitig angeordnet. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Haushalte 2017 und 2018.

 

 

 

 

Kurzfassung

 

Im Fachbereich 3-2-10/ Finanzen, Controlling, Planung wird eine zusätzliche Stelle eingerichtet (A 13 g. D. LBesG tg Entgeltgruppe 12 TVöD).

 

Die Stelle wird extern ausgeschrieben und besetzt.

 

Die notwendigen Beteiligungsverfahren wurden parallel eingeleitet.

 

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