Beschlussvorlage - B/16/2012-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NWLegitimation zur Einrichtung von 1,0 Planstelle (befristet bis zum 31.12.2017) im Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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02.11.2016
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer am 31.08.2016 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gem. § 60 Abs. 2, S. 1 GO NW folgende Entscheidung:
Die Verwaltung erhält die Legitimation zur Einrichtung von 1,0 befristete Planstelle im Bereich 2-6/ Kommunales Integrationszentrum. Diese Planstelle ist mit einer/ einem Dipl. Sozialarbeiter/ innen, Dipl. Sozialpädagoginnen/ -pädagogen, zunächst im Rahmen eines bis zum 31.12.2017 befristeten Arbeitsvertrages, zu besetzen (Personalkosten lt. KGSt 60.800,00 EUR/ p.a., Förderung per Zuweisungsbescheid 50.000,00 EUR/ p.a.).“
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen des Programms KOMM-AN NRW zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen wurde die Förderung einer Planstelle beantragt. Der Zuwendungsbescheid ab dem 05. August 2016 liegt bereits vor.
Im Einzelnen:
„KOMM-AN NRW“ Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen
Programminhalt
Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2015 rund 300.000 Asylsuchende aufgenommen. Damit ist Nordrhein-Westfalen das Bundesland, das im Bundesvergleich für die größte Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern eine neue Heimat werden wird. Zur Bewältigung dieser Herausforderung existiert in den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes eine leistungsstarke integrationspolitische Infrastruktur, zu der die landesgeförderten Kommunalen Integrationszentren, die Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege und die vielfältige Landschaft von Migrantenselbstorganisationen gehören. Überdies hat sich gerade in den beiden letzten Jahren gezeigt, dass unzählige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer es überhaupt erst möglich gemacht haben, dass die vielen Schutz suchenden Menschen nicht nur materiell versorgt werden konnten, sondern auch herzlich, mit viel menschlicher Wärme, sozialer und fachlicher Kompetenz sowie persönlichem Einsatz empfangen worden sind.
In den kommenden Jahren stehen Bund, Länder und Kommunen vor großen Herausforderungen. Dabei steht die Integration geflüchteter Menschen in den neuen Nachbarschaften, Quartieren und Stadtteilen im Mittelpunkt, während gleichzeitig neue Flüchtlinge in Deutschland ankommen werden. Die Weichen für eine erfolgreiche Integration der Flüchtlinge in Wohnen, Bildung, Arbeit, in ihr neues soziales Umfeld, Kindertagesstätte und Schule sind jetzt gestellt. Alle Kräfte müssen gebündelt werden, um den Geflüchteten ihr Ankommen und den Einstieg in die deutsche Sprache zu erleichtern, sie mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Grundgesetz und den kulturellen Regeln des Zusammenlebens in Deutschland vertraut zu machen.
Dies alles soll sie für ihr neues selbstbestimmtes Leben in Nordrhein-Westfalen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe (Empowerment) stärken. Dieser Anspruch zur gesellschaftlichen Partizipation von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen leitet sich auch aus dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen ab. Zudem gilt es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden, zu dem das große Engagement in der Bevölkerung beiträgt, auf Dauer zu sichern. Gleichzeitig muss menschenfeindlichen und rechtspopulistischen Bestrebungen entschieden Einhalt geboten werden.
Bereits 2015 hat das MAIS NRW mit den Programmen „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ und „Zusammenkommen und Verstehen“ den Fokus auf die ehrenamtliche Hilfe für Flüchtlinge gelegt. Mit „Early Intervention NRW plus“ und der aktuell geplanten flächendeckenden Einrichtung von „Integration Points“ in Nordrhein-Westfalen sind gleichzeitig wichtige Meilensteine für die frühzeitige Integration der Flüchtlinge in Arbeit errichtet worden. Für die Jahre 2016/2017 legt die Landesregierung mit „KOMM-AN NRW“ ein umfangreiches Landesprogramm auf, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren können. Dabei steht vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe, insbesondere durch die Förderung von Ankommenstreffpunkten, im Zentrum. Ein wichtiger Partner für die Umsetzung des vorliegenden Landesprogramms sind die bewährten Strukturen der landesgeförderten Kommunalen Integrationszentren und der landesgeförderten Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege. Diese werden zusätzlich gestärkt, um zusammen mit den weiteren, vielfältigen Akteuren, die sich für eine gelingende Integration der neuzuwandernden Menschen in Nordrhein-Westfalen einsetzen, koordinierte Hilfe zu leisten.
„KOMM-AN NRW“ setzt sich aus den folgenden Programmteilen zusammen:
- Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI)
- Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
- Stärkung der Integrationsagenturen (IA)
- Erstellung einer Wertebroschüre
Zur Umsetzung der Programmteile I und II wird die „Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren“ geändert. Die vorliegende Förderkonzeption ergänzt und erläutert diese Änderungen.
Ziel des Landesprogramms „KOMM-AN NRW“ ist eine den örtlichen Bedarfen in der Flüchtlingshilfe Rechnung tragende, weitestgehend flexible Handhabung durch die Zuwendungsempfänger. Gleichzeitig bieten die im Programmteil II vorgesehenen Pauschalen eine verwaltungsvereinfachende Programmabwicklung. Das Landesprogramm greift das überwältigende bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe auf, unterstützt dieses und trägt auch durch die Möglichkeit einer besseren Koordinierung der unterschiedlichen Aktivitäten vor Ort zum gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und zur gesellschaftlichen Teilhabe der zu uns nach NRW geflüchteten Menschen bei. Damit werden insgesamt die Begegnung, der Austausch und die Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen gefördert – wesentliche Voraussetzungen für eine wirksame Vermittlung von Alltagsregeln im Zusammenleben nach den freiheitlichen Werten des Grundgesetzes und unserer Demokratie.
Um die Kommunen bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Zuwanderung und Flucht zu unterstützen und eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, ist es notwendig, die KI mit finanziellen Mitteln für zusätzliches Personal und für Sachausgaben auszustatten. Die Mittel sollen von den KI für die Koordination von Aufgaben, die sich durch die geflüchteten Menschen vor Ort insbesondere bei der Arbeit von ehrenamtlich Tätigen ergeben, genutzt werden. Weiterhin sollen die Mittel für die Vernetzung, die Unterstützung und Qualifizierung des Ehrenamts und zum Ausbau der Kooperation mit anderen Behörden, die im Flüchtlingsbereich tätig sind, eingesetzt werden.
Durch eine Verbesserung oder den Neuaufbau von Koordinierungsstrukturen in den Kommunen, den Aufbau und Ausbau von Netzwerken und das hierdurch entstehende mögliche Zusammenwirken von kommunalen Einrichtungen, betroffenen Ämtern und freien Trägern aus der Ehrenamtsarbeit soll die Arbeit unterstützt bzw. erweitert werden. Des Weiteren soll eine Unterstützung durch Angebote im Rahmen von Einbindung neuer Initiativen in die Netzwerke und den Aufbau von z. B. begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen.
Für die Umsetzung der Aufgaben im Rahmen des Förderprogramms werden den Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) Mittel als Zuschuss für eine, eineinhalb oder zwei Stellen für die (sozial)pädagogische / sozialwissenschaftliche Begleitung und / oder für Angehörige der allgemeinen inneren kommunalen Verwaltung (Verwaltungsfachkraft) zur Verfügung gestellt. Die Tätigkeiten umfassen insbesondere die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Bereich der Integration, insbesondere der Flüchtlingshilfe entlang einer Integrationskette. Dabei wird das Ehrenamt ausdrücklich einbezogen. Die Aufgaben der Stelleninhaber/innen ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio eines KI, welches sich aus den jeweiligen Schwerpunktsetzungen der Kommune ergibt. Sie sollen im Sinne einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung unter Einbindung des gesamten KI-Teams umgesetzt werden.
Personalausgabenzuschuss
Die Höhe der Stellenanteile in der jeweiligen Kommune richtet sich nach der am Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) bemessenen Zuteilung von Flüchtlingen für das Jahr 2016. Dieser liegt die Einwohnerzahl und Fläche der aufnehmenden Kommune zugrunde. Die ausgewiesene prozentuale Bemessungsgröße wurde in drei Bereiche eingeteilt, denen die jeweiligen Stellenanteile zugeordnet werden.
Eine volle Stelle wird mit je 50.000 EUR berücksichtigt. Insgesamt stehen somit neben der Grundfinanzierung eines KI in Höhe von 170.000 EUR/Jahr zusätzlich bis zu 100.000 EUR/Jahr zur Verfügung. Bei Stellenvakanzen vermindern sich die Jahresfestbeträge entsprechend.
Die Stadt Oberhausen erhält den Personalausgabenzuschuss für 1,0 zugewiesene Stelle in Höhe von 50.000 EUR/ Jahr. Die Personalkosten betragen lt. KGSt 60.800,00 EUR/ p. a. Es verbleibt ein Eigenanteil von 10.800,00 EUR/ p. a.
Sachausgabenzuschuss
Für Tätigkeiten, die im Rahmen der Aufgaben von KOMM-AN NRW durchgeführt werden, stehen Mittel in Höhe von 10.000, 15.000 oder 20.000 EUR zur Verfügung. Die konkrete Höhe der Pauschale je Kommune richtet sich nach dem in der Anlage 1 dargestellten FlüAG - Schlüssel.
Der Sachausgabenzuschuss für die Stadt Oberhausen beträgt 10.000 EUR/ p. a.
Die notwendigen Beteiligungsverfahren wurden parallel eingeleitet.
