Beschlussvorlage - B/16/1999-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Bewerbung der Stadt Oberhausen um die Teilnahme am Landesprogramm „NRWeltoffen: Integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm ist die Erarbeitung eines kommunalen Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ x ]s. Begründung

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Rassismus ist eine Daueraufgabe. Dabei sollen Initiativen und zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort durch das neue Landesprogramm „NRWeltoffen“ unterstützt werden. Mit dem neuen kommunalen Förderprogramm soll die nachhaltige Entwicklung und Umsetzung präventiver Handlungskonzepte unterstützt werden, die gemeinschaftlich durch die öffentlichen Institutionen und die zivilgesellschaftlichen Akteure getragen werden.

 

Dafür hat die nordrhein-westfälische Landesregierung am 10. Mai 2016 ein integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus verabschiedet. Um die Kommunen in ihrem Engagement zu unterstützen, stellt das Land im Haushalt 2016 zusätzliche Mittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Förderung bis zum 31.12.2018 zu bewilligen. Frühestmöglicher Förderbeginn ist der 1.1.2017. Nach einer abschließenden Evaluation des Programms wird geprüft, ob oder in welcher Form das Landesprogramm danach fortgesetzt werden soll.

 

Die Stadt Oberhausen wurde mit Schreiben vom 7. Juli 2016 vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport über das Programm informiert und aufgefordert, sich am Förderprogramm „NRWeltoffen“ zu beteiligen. Der Förderaufruf richtet sich gleichermaßen an Kommunen mit und ohne entwickelte Praxis der Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Das Land möchte Kreise und kreisfreie Städte dabei unterstützen, bestehende kommunale Handlungskonzepte weiterzuentwickeln bzw. solche zu entwickeln bzw. umzusetzen.

 

Kreise und kreisfreie Städte haben die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für die Förderung der Entwicklung und Verstetigung kommunaler Förderkonzepte zu bewerben. Die Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren sind bis zum 7. Oktober 2016 beim Ministerium einzureichen.

 

Die Auswahl der Kommunen, die am Landesprogramm teilnehmen können, erfolgt durch eine fachkundige Jury, deren Mitglieder u. a. die fachwissenschaftliche Forschung, die Beratungspraxis gegen Rechtsextremismus und Rassismus, zivilgesellschaftliche Akteure, die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung repräsentieren. Es ist vorgesehen, die Kommunen Mitte November 2016 über die Juryentscheidung zu informieren. Der formelle Beschluss des Rates, ein Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu erarbeiten, muss spätestens zu diesem Zeitpunkt/Bewilligung vorliegen.

 

Zuwendungsempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Zur

Umsetzung können die Mittel oder Teile der Mittel an Dritte (z.B. zivilgesellschaftliche Organisationen) weitergeleitet werden.

 

Die Förderung kann nicht dazu genutzt werden, bestehende kommunale, Landes-, Bundes-

oder europäische Förderungen zu ersetzen.

 

Die Stadt Oberhausen nimmt bereits seit Juni 2015 am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Partnerschaften für Demokratie teil. Diese Bundesförderung ist nicht hinderlich für die Landesförderung, sondern ist als komplementär zu verstehen. Die bestehenden Strukturen sollen genutzt werden, es sollen keine unnötigen Doppelstrukturen entstehen.

 

 

Konsequenzen

 

Finanzielle Konsequenzen:

Die Teilnahme am Förderprogramm des Landes ist mit der verbindlichen Einbringung eines Eigenanteils verbunden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben bis zur Höhe von 80 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 70.000 € pro Haushaltjahr begrenzt. Das bedeutet, dass ein kommunaler Eigenanteil von höchstens 14.000 € einzuplanen ist. Es wird versucht, den erforderlichen Eigenanteil über Drittmittel abzubilden.

 

Sonstige Konsequenzen:

Das Landesprogramm soll über die Gedenkhalle durchgeführt werden. Da dort keine personellen Ressourcen dafür zur Verfügung stehen, ist ein Teil der Fördermittel für die Einrichtung einer auf die Laufzeit des Programms befristeten Personalstelle zu verwenden.

 

 

Weiterführende Informationen:

 

Homepage zum Programm: www.nrweltoffen.de.

 

Informationen zum Handlungskonzept (Kurzfassung) unter: www.nrweltoffen.de/wissen/publikationen/Handlungskonzept-Kurzfassung-web-03.pdf.

 

Förderaufruf unter: www.nrweltoffen.de/landesaktivitaeten/Kommunale-Foerderung/Foerderaufruf-zum-Foerderprogramm.pdf.

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