Beschlussvorlage - B/16/1963-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt befürwortet die Teilnahme der Stadt Oberhausen an dem Projekt „Vision 2030+ / Zukunftsstadt Oberhausen“.

Der Rat der Stadt beschließt die damit verbundene Einrichtung einer zeitlich vom 01.11.2016 bis zum 30.04.2018 befristeten Teilzeitplanstelle (EG 11 TVöD) innerhalb des Fachbereichs 5-1-10/Stadtentwicklung, Regionalplanung und vorbereitende Bauleitplanung (100%ige Refinanzierung), die zu einer Ausweitung des Stellenplans führt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen hat von Juli 2015 bis Mai 2016 an der ersten Phase des Wettbewerbs Zukunftsstadt 2030+ teilgenommen. Nach erfolgreicher Bewerbung für die 2. Phase des Wettbewerbs soll diese nun voraussichtlich von November 2016 bis April 2018 durchgeführt werden.

 

Da Personalkosten unter bestimmten Voraussetzungen zuwendungsfähig sind (s.u.), soll für die Durchführung des Projekts für die Dauer der 2. Phase eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter zur Koordination des Projekts eingestellt werden. Der Förderzeitraum beginnt voraussichtlich am 01.11.2016 und endet am 30.04.2018.

 

Auszug aus den Rahmenbedingungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Wettbewerb:

„Personalausgaben/-kosten sind nur zuwendungsfähig, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Das bedeutet für Kommunen, dass grundsätzlich zusätzliches Personal für das Vorhaben einzustellen ist bzw. wenn bestehendes Personal im Vorhaben tätig werden soll, für den bisherigen Aufgabenbereich des Projektmitarbeiters eine Ersatzkraft einzustellen ist.“

 

Die Stadt Oberhausen hat fristgerecht beim BMBF einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Mit der Bewilligung der Fördermittel wird kurzfristig gerechnet. Die Einstellung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters sollte zum 01.11.2016 erfolgen.

 

Das Projekt wird zu 100 % durch das BMBF als nicht rückzahlbare Zuwendung gefördert. Die maximale Fördersumme für das Projekt beträgt 200.000,00 EUR. Diese Summe wird aufgeteilt zwischen der Stadt Oberhausen und dem wissenschaftlichen Partner im Projekt, Fraunhofer UMSICHT. Die Stadt Oberhausen hat eine Fördersumme von 63.000,00 EUR beantragt, wovon 57.000,00 EUR für Personalkosten (EG 11 für 18 Monate max., halbe Stelle, keine personalbezogenen Sachkosten) vorgesehen sind. Der wissenschaftliche Partner Fraunhofer UMSICHT soll einen Großteil der Projektarbeit leisten und wird voraussichtlich eine Summe von 137.000,00 EUR beantragen.

 

Insofern ist die Einrichtung einer zeitlich, analog zum Förderzeitraum (01.11.2016 bis  30.04.2018) befristeten Planstelle (EG 11), welche dem Fachbereich 5-1-10/ Stadtentwicklung, Regionalplanung und vorbereitende Bauleitplanung zugeordnet werden soll, erforderlich. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Förderbedingungen ist die Stelle extern mit einem/r Dipl.-Ing./in der Fachrichtung Raumplanung, Stadtplanung, Geografie oder vergleichbarer Qualifikation zu besetzen.

 

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