Beschlussvorlage - B/16/2076-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Weil es sich um einen Fall von Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss der Stadt Oberhausen gemäß § 60 Abs. 1 GO NW anstelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3.400.000,00 EUR beim Auftrag 870001130102 (Asylbewerber und Flüchtlinge), Produkt 011301 (Strategisches Immobilienmanagement), Kostenart 524155 (LVZ 1 Instandhaltungsmanagement) im Haushaltsjahr 2016.

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

M/16/0751-01 Flüchtlingssituation in Oberhausen (17.03.2015)

M/16/0931-01 Sachstandsbericht Flüchtlingswesen (17.06.2015)

B/16/1051-01 Dringlichkeitsentscheidung, hier Schaffung zusätzlicher Flüchtlingsunterkünfte (14.09.2015)

B/16/1148-01 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Flüchtlingsunterkünfte (16.11.2015)

M/16/1867-01 Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in Oberhausen (07.09.2016)

ohne „Flüchtlingswesen“ als ständiger Tagesordnungspunkt seit Anfang 2015 im Sozialausschuss

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen hat im Jahr 2013 mit der OGM GmbH den Immobilien- und Flächenmanagementvertrag geschlossen. Dieser regelt über die gesamte Vertragsdauer im Leistungsverzeichnis 1 (LVZ 1) die Instandhaltung aller städtischen Gebäude, also auch der Flüchtlingsunterkünfte. Die Bemessung des LVZ 1 erfolgte auf der Grundlage von durchschnittlichen Ausgaben für die Instandhaltung von Gebäuden unter den strengen Maßstäben des Haushaltssanierungsplans 2012 für alle im städtischen Eigentum befindlichen Gebäude (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte usw.) unter Berücksichtigung von feststehenden Schließungen (z. B. Hauptschulen), vorgesehenen Vermarktungen (z. B. ehemaliges Frauenhaus an der Helmholtzstraße), gleichbleibender Nutzung des Gebäudes (z. B. Schule bleibt Schule) und einer Belegungsdichte analog zu den letzten Jahren.

 

Als Flüchtlingsunterkünfte wurden im LVZ 1 ab 2013 für das Segment „Flüchtlings- und Obdachlosenwesen“ lediglich die Objekte Weierstraße (von der OGM GmbH angemietet) und Bahnstraße 64 und 66 (Eigentum der Stadt) sowie Bahnstr. 76 (Gebäude von OGM GmbH angemietet) berücksichtigt. Diese Anzahl an Gemeinschaftsunterkünften reichte für die Unterbringung der in Oberhausen lebenden rd. 500 Geflüchteten (Stand Ende 2013) vollkommen aus.

 

Seit Januar 2014 stieg die Anzahl der Geflüchteten drastisch an (Quelle: AKD-Zahlen durch Bereich 3-2/Soziales ohne Landesstandorte):

 

Januar 2014   =   539

Juli 2014   =    597

Dezember 2014   =    889

Januar 2015   =   890

Juli 2015   = 1.171

Dezember 2015   = 1.844

Januar 2016   = 2.278

Juli 2016   = 2.616

 

 

Diese große Anzahl Geflüchteter konnte nur durch Anmietung privater Wohnungen sowie durch Anmietung und Bau von Gemeinschaftsunterkünften mit Wohnraum versorgt werden.

 

Zu Notstandorten umgebaut bzw. umgenutzt wurden seit Herbst 2014 folgende bisher nicht zu Zwecken der Unterbringung Geflüchteter genutzte Gebäude, um der hohen Anzahl Geflüchteter nach den Vorgaben von Bund und Land überhaupt ein Obdach geben zu können:

 

  • ehemaliges Frauenhaus, Helmholtzstraße
  • Wewelstr. 32/34
  • Tackenbergschule einschl. Turnhalle
  • Archivgebäude an der Tackenbergschule
  • Sporthalle Landwehr, Rechenacker
  • Turnhalle Eschenstraße
  • ev. Kirche Schmachtendorf, Kempkenstraße (überlassen von der Gemeinde)
  • OGM-Halle, Zum Eisenhammer
  • Vennepothschule

 

Neu errichtet mit investiven Mitteln wurden als Gemeinschaftsunterkünfte die folgenden Objekte, die im 1. Halbjahr 2016 fertiggestellt und bezogen wurden:

 

  • Gabelstraße
  • Ruhrorter Straße
  • Kapellenstraße
  • Duisburger Straße

 

Dem Land NRW wurden in Amtshilfe folgende Gebäude überlassen, für die das Land für die Dauer der Nutzung die Kosten (einschl. notwendiger Rückbaukosten) übernimmt/übernahm:

 

  • Fröbelschule   (Juli 2015 – 30.04.2016)
  • Eisenheimschule  (Herbst  2015 – 30.04.2016)
  • Stötznerschule  (August 2015 – 30.09.2016)

 

Diese Standorte werden seit Ende der Überlassung an das Land NRW als Notstandorte vorgehalten, um ggf. wieder steigende Zuweisungen Geflüchteter unterbringen zu können.

 

Für alle oben genannten Objekte gilt, dass Kosten für den Umbau, die laufende Instandhaltung sowie ggf. den Rückbau - außer für Landesstandorte - durch die Stadt Oberhausen aufzubringen sind.

 

Über alle Maßnahmen wurden die politischen Gremien, insbesondere der Sozialausschuss, laufend durch die Verwaltung unterrichtet.

 

Der Umbau und ggf. auch der Rückbau inzwischen wieder aufgegebener Unterkünfte erfolgte auf Grundlage entsprechender Beauftragungen durch die Stadt Oberhausen.

 

Die laufende Instandhaltung für die Flüchtlingsheime hat die OGM GmbH ab dem 01.01.2015 der Stadt durch entsprechende Abrechnungen zuzüglich eines Zuschlages in Höhe von 10% für Verwaltungsaufwand und ggf. Bauleitung in Rechnung gestellt, da der Instandhaltungsaufwand nicht mit dem geschlossenen Immobilien- und Flächenmanagementvertrag in Einklang steht.

 

Bei Abschluss des Vertrages waren sich alle Beteiligten einig, dass aufgegebene Schulen vermarktet werden sollen. Auch wenn dies nicht unmittelbar nach Aufgabe eines Objektes möglich sein kann (z. B. Erstellung eines Bebauungsplans, Akquirieren von Investoren), waren nur noch geringste Unterhaltungsmittel nach Aufgabe berücksichtigt, um lediglich die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Durch eine gänzlich andere Nutzung mit 24stündigem Betrieb und vielen dort lebenden Menschen ist naturgemäß ein erheblich höherer Aufwand für die Instandhaltung und auch Unterhaltung erforderlich. Auch wurden die Unterkünfte teilweise in einem wesentlich größeren Umfang als in den vergangenen Jahren belegt, was ebenfalls zu einem größeren Instandhaltungsumfang führte.

 

Daher müssen die veranschlagten Kosten des bisherigen LVZ 1 für die oben genannten Objekte separat in der notwendigen Höhe veranschlagt werden.

 

Ebenfalls sind neu errichtete Gebäude nicht im LVZ 1 enthalten und müssen ebenfalls entsprechend neu veranschlagt werden.

 

Die Rechnungen haben mittlerweile (Stand: September 2016) ein Volumen von rd. 2,7 Mio. EUR erreicht.

 

Die Begleichung der Rechnungen ist zunächst unterblieben, da seitens des Strategischen Immobilienmanagements ergänzende Informationen und Konkretisierungen bei der OGM GmbH angefordert wurden, um kausale und chronologische Zusammenhänge erfassen zu können. So sollten z. B. nicht lediglich Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag ausgewiesen werden, sondern werden auch Angaben zu den durchgeführten Tätigkeiten und dem Zeitpunkt der Durchführung für unabdingbar erachtet.

 

Diese Erläuterungen wurden dem Strategischen Immobilienmanagement inzwischen zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung der vorliegenden Rechnungen wurde festgestellt, dass es sich ausnahmslos um konsumtiven Aufwand handelt.

 

Hinsichtlich der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Standorte bilden die dargestellten Kosten den jeweiligen Schwerpunkt:

 

 

Flüchtlingsheim „Tackenbergschule“ incl. ehemaliges Stadtarchiv

 

-          Aufbau einer Fluchttreppenanlage      ca. 16.000,-- EUR

-          Einbau einer Fluchttürenanlage     ca. 16.400,-- EUR

-          Reparatur und Abdichtung der Fenster    ca.   6.800,-- EUR

-          Sanitärarbeiten im Bereich einer der Außentoiletten  ca. 15.300,-- EUR

-          Installation einer Funkgefahrenwarnanlage    ca. 42.500,-- EUR

-          Lieferung von Duschcontainern     ca. 32.500,-- EUR

-          Schaffung der Infrastruktur für die Duschcontainer   ca.   7.500,-- EUR

-          Reparatur der Turnhallendachfläche     ca.   7.500,-- EUR

-          Schlosserarbeiten im Zusammenhang mit der Umnutzung  ca. 11.300,-- EUR

-          Installation von Desinfektionsspendern    ca.   4.300,-- EUR

-          Erneuerung der Schließanlage      ca.   2.500,-- EUR

-          Maurerarbeiten       ca.   8.600,-- EUR

-          Miete Fluchttreppenanlage monatlich     ca.   2.900,-- EUR

 

 

Standort Turnhalle Landwehr, Rechenacker:

 

-          Sanitärarbeiten im Zuge der Turnhallenumnutzung   ca. 50.000,-- EUR

-          Elektroarbeiten im Zuge der Turnhallenumnutzung   ca. 23.600,-- EUR

-          Installation einer Gefahrenwarnanlage    ca. 17.700,-- EUR

-          Installation von Rauchmeldern     ca.   2.100,-- EUR

-          Installationsarbeiten für die Versorgungszelte   ca.   6.800,-- EUR

-          Miete der Versorgungszelte monatlich     ca. 11.900,-- EUR

 

 

Standort Turnhalle Eschenstraße:

 

-          Installationsarbeiten in den Sanitärräumen    ca. 23.000,-- EUR

-          Installationsarbeiten an den Sanitärcontainern, den
Versorgungszelten und der Turnhalle    ca. 13.200,-- EUR

-          Installation einer Gefahrenwarnanlage    ca. 35.100,-- EUR

-          Miete der Versorgungszelte monatlich    ca.   7.000,-- EUR

 

 

Standort ehemalige ev. Kirche Kempkenstraße:

 

-          Anschlüsse für Ver- und Entsorgung Sanitärcontainer  ca. 17.700,-- EUR

-          Erweiterung der vorhandenen Heizungsanlage   ca. 24.400,-- EUR

-          Schlosserarbeiten       ca.   3.300,-- EUR

-          Elektroarbeiten im Zuge der Kirchenumnutzung   ca. 23.700,-- EUR

-          Installation einer Funkgefahrenanlage     ca. 22.200,-- EUR

-          Reinigung verstopfter Abflussleitungen    ca.   1.500,-- EUR

-          Malerarbeiten nach Rückbau      ca.   3.700,-- EUR

-          Rückbau von Containeranschlüssen     ca.   2.700,-- EUR

-          Miete Dusch- und Sanitärcontainer monatlich   ca.   1.700,-- EUR

 

 

Standort OGM- Halle, Zum Eisenhammer

 

-          Erstellung von Bauantragsunterlagen und Nutzungsänderung ca. 25.000,-- EUR

-          Einbau von Trennwänden      ca. 12.600,-- EUR

-          Anpassung der Sicherheitsbeleuchtung    ca. 22.700,-- EUR

-          Erstellung einer fahrbaren Rampe und Türumbau nach
Vorgabe der Bauordnung      ca. 15.600,-- EUR

-          Baugebühren Nutzungsänderung     ca. 10.700,-- EUR

-          Abdichten der Außenwände      ca.   3.800,-- EUR

-          Erneuerung der Hauptzuleitung     ca. 11.200,-- EUR

-          Miete mobile Heizzentrale monatlich      ca. 22.400,-- EUR

-          Miete Dusch,-Sanitär und HTD-Container monatlich  ca. 22.300,-- EUR

 

 

Standort „Vennepothschule“:

 

-          Sanitärarbeiten im Zuge der Umnutzung    ca. 25.000,-- EUR

-          Sanitärarbeiten in den Hausmeisterwohnungen   ca.   9.900,-- EUR

-          Lieferung und Montage von Türanlagen für die 2
Fluchttreppenanlagen      ca. 17.000,-- EUR

-          Einbau einer neuen Heizungsanlage    ca. 25.000,-- EUR

-          Maurerarbeiten        ca. 12.000,-- EUR

-          Lieferung von Duschcontainern     ca. 37.200,-- EUR

-          Lieferung und Montage der Fluchttreppenanlagen    ca. 26.800,-- EUR

-          Umbau einer Dachgaube zum Notausstieg    ca. 12.300,-- EUR

-          Einbau von Verdunkelungsvorhängen    ca.   3.500,-- EUR

-          Herrichtung von Anschlüssen für die Container und
das Versorgungszelt       ca. 18.000,-- EUR

-          Schlosserarbeiten       ca.   7.100,-- EUR

-          Ausbau von Schränken, Tafeln und Ausbau von Türen  ca.   3.200,-- EUR

-          Installation einer Funkgefahrenwarnanlage    ca. 37.500,-- EUR

-          Entsorgung von Taubenkot und Schadnagern im Dachstuhl ca.   9.800,-- EUR

-          Wiederherstellung der Standsicherheit einer Grenzmauer  ca. 14.600,-- EUR

-          Miete der Versorgungszelte monatlich    ca.   7.500,-- EUR

-          Miete HTD-Container monatlich     ca.   1.000,-- EUR

-          Mieten Fluchttreppenanlagen monatlich    ca.   5.100,-- EUR

 

 

Bei den vorgenannten Beträgen handelt es sich um Netto-Beträge, die zuzüglich 19% Mehrwertsteuer der OGM GmbH zu erstatten sind.

 

Die beispielhaft aufgeführten Kosten stellen nur einen Teil der in Rede stehenden Gesamtaufwendungen dar; unberücksichtigt blieben die laufenden Instandsetzungen, Reinigungen, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen, wiederkehrende behördliche Prüfungen etc.

 

Es wird jedoch deutlich, mit welchem Aufwand die Umnutzung von nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen konzipierten Objekten verbunden ist.

 

Eine realistische Kalkulation der noch im HHJ 2016 erforderlichen Finanzmittel, hier fallen aktuell insbesondere die anfallenden Rückbaukosten der Notstandorte ins Gewicht, ist nahezu unmöglich. Für den Rückbau der OGM-Halle und der Turnhallen Rechenacker und Eschenstraße liegen bereits konkrete Kostenschätzungen der OGM GmbH über insgesamt rd. 335.000,00 EUR vor.

 

Pro Monat müssen Instandhaltungskosten von rd. 110.000,00 EUR für alle noch im Betrieb befindlichen Objekte veranschlagt werden (Zeitraum ab Oktober 2016).

 

Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Unterhaltungskosten der letzten Monate von rd. 110.000,00 EUR für alle noch im Betrieb befindlichen Objekte, den bereits vorliegenden Kostenschätzungen und den vorhandenen Rechnungen muss von einem Gesamtfinanzbedarf in Höhe von 3.400.000,00 EUR für 2016 ausgegangen werden, der außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden muss, um die Pflichtaufgabe „Unterbringung Geflüchteter“ umsetzen zu können.

 

Eine genauere Kalkulation der Kosten ist angesichts der nicht gesicherten Prognosen zu Zuweisung, aber auch Fortzug von Geflüchteten, nicht möglich.

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