Berichtsvorlage - M/16/1987-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Das Baudenkmal Ehrenmal Lindnerstraße auf der Emscherinsel befindet sich in Teilen auf einem Grundstück im Eigentum des Bundes; nach § 21 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein – Westfalen (DSchG) ist der Düsseldorfer Regierungspräsident für den Vollzug zuständig. Am 20.06.2016 erfolgte dessen Verfügung zur Eintragung des Baudenkmals Ehrenmal an der Lindnerstraße in die von der Stadt Oberhausen geführte Denkmalliste des Land Nordrhein-Westfalen. Die Herstellung des Benehmens mit dem Fachamt, dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, zum Denkmalblatt gemäß § 21 DSchG Absatz 4 erfolgte zum 08.08.2016. Die Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Oberhausen sowie Eintragung in die Denkmalliste erfolgten am 01.09.2016. Der Eintragungsbescheid an die Eigentümer erging durch den Regierungspräsidenten am 01.9.2016. Das nach dem Gesetz vorgeschriebene Verfahren ist abgeschlossen.

 

Die Anhörung der Eigentümer erfolgte durch den Regierungspräsidenten.

 

Beschreibung und Begründung des Baudenkmals Ehrenmal Lindnerstraße können der Anlage entnommen werden.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...