Beschlussvorlage - B/16/2000-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuwendungen für die Aufwertung und Attraktivierung privater Innenhöfe und Hausfassaden nach Nr. 11.2 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/1145-01, Ratsbeschluss vom 16. November 2015 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld – Qualifizierung des integrierten Handlungskonzeptes und Festlegung des neuen Programmgebietes soziale Stadt Osterfeld“

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

Die Stadt Oberhausen hat einen Eigenanteil von 20 Prozent der jährlich zu beantragenden Fördermittel für das Fassaden- und Innenhofprogramm in Oberhausen Osterfeld nach Nr. 11.2 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 für den Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ zu tragen. Nach dem Zuwendungsbescheid (Nr. 04/058/16) der Bezirksregierung Düsseldorf ist vorerst ein Zuwendungsvolumen von 30.000 EUR bewilligt worden, womit ein Eigenanteil der Stadt Oberhausen von maximal 6.000 EUR zu tragen ist. Für die folgenden Jahre soll weiterhin ein jährliches Zuwendungsvolumen beantragt werden.

 

Die Mittel sind derzeit unter dem Auftrag 540009020168/“Sozial-Stadt Osterfeld“ und dem Sachkonto 531800/„Zuschüsse an übrige Bereiche“ in den Haushaltsjahren 2016/2017 im städtischen Haushalt berücksichtigt.

 

b) Sonstige

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen.

 

Das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme beinhaltet in der derzeitigen, durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen und auf Fortschreibung angelegten Fassung 41 Teilmaßnahmen zur Aufwertung des Programmgebietes mit einem geplanten Kostenvolumen von ca. 22 Mio. Euro. Auf dieser Basis stellte die Verwaltung zum 01.12.2015 einen Grundförderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf zur Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Soziale Stadt NRW“. Zusätzlich wurden zum gleichen Datum erste Einzelförderanträge für Teilmaßnahmen gestellt. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt NRW“ kann die Umsetzung der Gesamtmaßnahme mit bis zu 80 Prozent finanziell gefördert werden. Derzeit liegt ein erster Zuwendungsbescheid (Nr. 04/058/16) in einer Gesamthöhe von 671.877 EUR vor.

 

Als eine der Teilmaßnahme hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen per Einzelförderantrag Mittel zur Initiierung eines Fassaden- und Innenhofprogramms für die Aufwertung, Modernisierung und Attraktivierung des Erscheinungsbildes des Immobilienbestandes innerhalb des Programmgebiets Oberhausen Osterfeld beantragt. Im ersten Zuwendungsbescheid wird die Maßnahme mit 30.000 EUR berücksichtigt. Es handelt sich um ein Zuwendungsbudget, das durch eine jährliche Antragsstellung über den gesamten Programmzeitraum fortgeführt wird. Zentrales Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die private Initiative und das Engagement von Haus- und Grundstückseigentümern/innen, die das äußere Bild ihrer Gebäude und Außenanlagen zum öffentlichen Raum hin aufwerten möchten, weiter zu aktivieren, prozessbegleitend zu beraten und finanziell im Rahmen einer Zuschussförderung zu unterstützen. Durch diese Maßnahme wird eine nachhaltige Wohnumfeld- und Gestaltungsverbesserung erzielt und mittelbar zu einer optischen sowie ökologischen Aufwertung des gesamten Stadtteils Osterfeld beigetragen. Gleichzeitig werden auf diesem Wege private Investitionen von Immobilieneigentümern/innen in den Standort Osterfeld fortwährend generiert und gestärkt, so dass das Identifikationspotenzial der ortsansässigen Bevölkerung mit „ihrem“ Stadtteil positiv beeinflusst wird.

 

Durch die Fördermaßnahme wird somit – entsprechend Ziffer 11.2 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 – zum Zwecke der Profilierung und Standortaufwertung der gestalterische Mehraufwand für den Umbau oder die Herrichtung von Gebäuden und ihres grundstücksbezogenen Gebäudeumfeldes im Bereich Wohnen, aber auch in den Bereichen Handel, Dienstleistung und Gewerbe aktiv unterstützt. Zuwendungsfähig sind 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten, höchstens 30 EUR je Quadratmeter umgestalteter Fläche, sofern sich der/die Grundstückseigentümer/in mit mindestens 50 Prozent an den Gesamtkosten beteiligt.

 

Über die Vergabe der Mittel des Fassaden- und Innenhofprogramms entscheidet die zuständige Stelle der Stadtverwaltung Oberhausen abschließend auf der Grundlage einer gemeindlichen Richtlinie. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen die in der Anlage zur Beschlussfassung beigefügte Richtlinie erarbeitet.

 

Die Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuwendungen im Rahmen des Fassaden- und Innenhofprogramms nach Nr. 11.2 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ tritt nach Beschluss der Bezirksvertretung Osterfeld sowie erfolgter Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf in Kraft.

 

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Anlagen

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