Beschlussvorlage - B/16/1997-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die Bereisung der zur Fällung bzw. zum Rückschnitt beantragten städtischen Bäume fand am 27.09.2016 durch die Mitglieder der Baumkommission statt.

 

 

1 Linde  Zur Koppenburgs Mühle zwischen Hausnummer 3 und 5

 Die OGM GmbH meldete auf der öffentlichen Grünfläche zwischen den Häusern Zur Koppenburgs Mühle 3 und 5 eine Linde, die einen erheblichen Schrägstand aufweist. Die Anlieger meldeten darüber hinaus mehrfach enormen Totholzanteil in der Baumkrone. Die OGM GmbH bestätigt einen erhöhten Pflegeaufwand.

 

 Da die Standsicherheit dauerhaft nicht gewährleistet werden kann, stimmen die Mitglieder der Baumkommission einstimmig der Fällung zu. Auf eine Ersatzpflanzung wird verzichtet. Der Anlieger wurde vor Ort ebenfalls angehört und bot die Übernahme einer Grünflächenpatenschaft für die in Rede stehende Fläche an.

 

1 Linde Rothebuschstraße 94

 Die bereits im Mai und Oktober 2015 vorgestellte Linde wurde durch die Verwaltung erneut in die Baumbereisung aufgenommen. Eine erhöhte Kontrolle innerhalb der letzten Vegetationsperiode zeigte inzwischen erhebliche Vitalitätsverluste. Die Linde trägt verhältnismäßig deutlich weniger Laub als die anderen Linden in der Straße. Auch ist die Belaubung der Krone über die Sommermonate unregelmäßig gewesen. Die Blätter wirkten kleiner und blasser. Eine Zunahme an Totholzausbildung sowie ein verfrühter Laubabfall führten ebenfalls dazu, den Baum erneut vorzustellen. Ein Pilzbefall im Stammfußbereich wurde vor Ort festgestellt.

 

 Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für eine Fällung aus. Für den Baum sollen in die vorhandenen Baumscheiben vor den Häusern Rothebuschstr. 173 und 179 zwei Spitzahorne gepflanzt werden. Der ursprüngliche Standort Rothebuschstr. 94 soll aufgegeben werden. Die Leistungen werden durch die OGM GmbH ausgeführt. Die frei werdende Baumscheibe soll durch die WBO GmbH geschlossen werden.


1 Platane Birkenstr. 13

Die für den Rückschnitt beantragte Platane verhindert den störungsfreien Satellitenempfang der Antragsteller. Für eine Verpflichtung seitens der Stadt Oberhausen den Rückschnitt auszuführen hat der Antragsteller nachzuweisen, dass kein Kabelanschluss in dieser Siedlung möglich ist und dass ein Versetzen der Satellitenanlage keinen Erfolg bringen würde. Ein Nachweis durch einen Fachmann, dass ein Versetzen der Satellitenanlage unmöglich ist, um einen störungsfreien Empfang zu ermöglichen, liegt bis heute ebenfalls nicht vor.

 

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen den Antrag auf Rückschnitt der vitalen Platane abzulehnen. Die OGM GmbH wird jedoch die Platanen der Birkenstraße im kommenden Winter einer Kronenpflegemaßnahme gemäß dem Regelwerk ZTV-Baumpflege - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege der FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau unterziehen.

 

2 Platanen Birkenstraße gegenüber von Hausnummer 2

Die für den Rückschnitt beantragte Platane an der Ecke Birkenstr./Baststr. verhindert den störungsfreien Satellitenempfang der Antragsteller. Für eine Verpflichtung seitens der Stadt Oberhausen den Rückschnitt auszuführen, hat der Antragsteller nachzuweisen, dass kein Kabelanschluss in dieser Siedlung möglich ist und dass ein Versetzen der Satellitenanlage keinen Erfolg bringen würde. Ein Nachweis durch einen Fachmann, dass ein Versetzen der Satellitenanlage unmöglich ist, um einen störungsfreien Empfang zu ermöglichen, liegt bis heute ebenfalls nicht vor. Weiter beklagt der Antragsteller die unzumutbare Verschattung seines Grundstückes/Hauses. Die Baumkrone reicht nicht annähernd bis an das Gebäude heran. Die Verschattung kann vor Ort nicht nachvollzogen werden. Die zur Fällung beantragte Platane westlich der Grundstückszufahrt von der Birkenstraße aus soll die Zufahrt einschränken und somit eine Gefahr darstellen.

 

Vor Ort ist nicht nachvollziehbar, warum die ca. drei Meter breite Zufahrt durch den Baum eingeschränkt ist. Lediglich ein versetztes Einfahren ist notwendig aber aus Sicht der Mitglieder der Baumkommission kein Grund, den Baum zu entfernen.

 

Die Mitglieder der Baumkommission sind sich einig, dem Rückschnitt und der Fällung der vitalen Bäume nicht zuzustimmen. Die OGM GmbH wird jedoch die Platanen der Birkenstraße im kommenden Winter einer Kronenpflegemaßnahme gemäß dem Regelwerk ZTV-Baumpflege - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege der FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau unterziehen.

 


1 Ahorn Bockmühlenstr. 8

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer nördlich des geplanten Gebäudes angedachten Zufahrt. Eine Baugenehmigung liegt vor. Eine Umplanung der Zufahrt ist nicht möglich.

 

Dennoch konnte vor Ort durch die Mitglieder der Baumkommission nicht nachvollzogen werden, warum der vorhandene Ahornbaum für die Herstellung der Zufahrt entfernt werden muss bzw. durch erforderliche Tiefbauarbeiten im Wurzelbereich derart geschädigt wird, dass er daran eingehen würde. Es wurde festgestellt dass die Baumscheibe einschließlich Baum in den vorliegenden Planunterlagen, die sich auf den Ausbau des Kellergeschosses beziehen, nicht richtig eingemessen ist. Der Baum befindet sich ihrer Meinung nach weiter nördlich. Da zum Zeitpunkt der Bereisung die Bodenplatte des Gebäudes bereits hergestellt und die Gebäudegrenzen zu erahnen waren, sehen die Mitglieder der Baumkommission keinen Grund, den Verlauf der vorhandenen Zufahrt südlich des in Rede stehenden Baumes auch zukünftig nicht nutzen zu können. Sie sind sich vor Ort einig, dem Antrag auf Fällung nicht zuzustimmen.

 

Am 12.10.2016 wurde der Fachverwaltung ein Grundrissplan des sich im Bau befindlichen Gebäudes vorgelegt. Aus diesen Planunterlagen geht deutlich hervor, dass das Gebäude um einen nicht unterkellerten Bereich entlang der geplanten Zufahrt ergänzt wird. Dieser Sachverhalt ging aus den dem Fällantrag beigefügten Planunterlagen nicht hervor und lies sich auch vor Ort nicht erahnen.

 

Mit den neuen Erkenntnissen kommt die Baumkommission mehrheitlich zu der Empfehlung, der Fällung des vorhandenen Ahorns zuzustimmen, da eine Umplanung der vorgesehenen Zufahrt nicht möglich ist.

 

2 Linden  Mergelstr. 1

 Die Antragsteller wünschen die Fällung der kleineren Linde am Hauseingang und einen Rückschnitt der Baumkrone der größeren Linde in Richtung Kapellenstraße. Als Gründe benennen sie die unzumutbare  Verschattung der Räume, Verstopfung der Dachrinnen durch Laub- und Fruchtfall, die Ausbildung von Totholz, Anhebungen der Betonplatten im Bereich des Gehweges.

 

 Vor Ort richteten sich die Antragsteller persönlich mit ihrem Anliegen an die Mitglieder der Baumkommission. Die Bäume zeigen sich in einem guten vitalen Zustand. Die Ausbildung von gelegentlichem Totholz sowie Laub- und Fruchtfall ist eine natürliche Lebensäußerung der Bäume und somit hinzunehmen. Die Verschattung der Räume kann auf Grund des Abstandes der Bäume zu den Fassaden von mindestens vier Metern nicht nachvollzogen werden. Die Anhebungen im Gehwegbereich wurden bereits im Sommer 2016 durch die WBO GmbH reguliert, sodass derzeit keine Unfallgefahr besteht.

 

 Daher empfehlen die Mitglieder der Baumkommission einstimmig, den Antrag auf Fällung und Rückschnitt abzulehnen.

 

1 Platane Schützenstr. 15 c

 Der Antragsteller bemängelt die eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit seiner Garage und die angehobenen Gehwegplatten.

 

 Die Mitglieder der Baumkommission stellen fest, dass der Baum eine zufriedenstellende Vitalität aufweist. Die Zufahrt zu der benannten Garage ist zwar erschwert, jedoch möglich. Des Weiteren geben Sie zu bedenken, dass diese Zufahrtssituation hätte bei Beantragung der Baugenehmigung hätte eingeplant werden müssen.

 

 Die Situation des Gehweges wird durch den Fachbereich Ökologische Planung geprüft und gegebenenfalls durch Beauftragung der WBO GmbH ausgebessert.

 

 Die Mitglieder der Baumkommission lehnen den Antrag auf Fällung des Baumes mit einer Enthaltung ab.

 

 

 

Loading...