Antragsvorlage - A/16/2055-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelbereitstellung für die Einstellung von Alltagsbegleitungen für Geflüchtete.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Bürgerliste Oberhausen-Gruppe
- Bearbeitung:
- Andrea-Cora Walther
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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02.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.11.2016
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Stadt Oberhausen ist verantwortlich für die Integration der Geflüchteten, die bei uns leben. Ein wichtiger Baustein für eine gelungene Integration ist neben Kultur und Sport eine Erwerbstätigkeit.
Die Stadt Oberhausen prüft zusammen mit dem Jobcenter Oberhausen die Beschäftigung von „Integrations-/AlltagsbegleiterInnen“.
Sachverhalt
Begründung
Soziale Integration in der Gesellschaft, in der ein Mensch lebt, ist nicht nur eine Fähigkeit des Menschen, sondern eine Notwendigkeit. Es braucht viel damit Menschen eine Umgebung als Heimat fühlen können. Ein Dach über dem Kopf ist ein erster Schritt. Freundschaften, nachbarschaftliche Aktivitäten, Begegnungen interkulturell, barrierefrei und ohne Ressentiments, ohne Fremdenfeindlichkeit bei Sport, Kultur, Spracherwerb und Alltag sind ein zweiter Schritt. Der dritte Schritt ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Nichts ist schlimmer als das Gefühl, nicht „gebraucht zu werden“, sich „überflüssig“ zu fühlen, als „Almosenempfänger“. Zu uns kommen Menschen, die in ihren Herkunftsländern in der Regel ein Leben gelebt haben. Sie kommen, weil ihnen dieses Leben in ihrer Heimat nicht mehr möglich war. Das geschieht nicht freiwillig aber sicher in dem Wunsch, irgendwo anzukommen, wo sie wieder ein „Leben“ leben können. Helfen wir ihnen dabei. Viele der Angekommenen sind mehrsprachig, multikulturell beschlagen und kennen perfekt die Nöte der Menschen, die hier neu ankommen. Sie sind die Experten für Geflüchtete. Ihre Erfahrungen zu nutzen, sollte uns ein Anliegen sein, wenn wir Integration ernst nehmen.
Daneben kann es Langzeitarbeitslose geben, die Interesse haben, sich hier einzubringen. Die sich ggf sogar schon ehrenamtlich in die Betreuung von Geflüchteten einbringen weil sie die Zeit dafür haben, weil sie nicht erwerbstätig sein können.
Bei den Zugereisten sind es Menschen, denen hier bereits ein Bleiberecht bescheinigt wurde. Sie dürfen arbeiten, haben aber keine hier anerkannte Ausbildung, finden keinen Arbeitsplatz, finden keinen Ausbildungsplatz, sind für eine Ausbildung zu alt, aber nicht für eine Arbeit. Sie engagieren sich ggf sogar bereits ehrenamtlich für die Integration von Landsleuten. Dafür werden sie nicht honoriert im Sinne von Erwerbstätigkeit. Oft wird ihnen noch nicht einmal Anerkennung zuteil.
Und dann lesen wir in der Zeitung (waz vom 18-Oktober-2016 „Jobcenter und Arbeitsagentur ziehen erste Zwischenbilanz für Integration Point. Bislang wurden erst 20 Flüchtlinge in eine dauerhafte Beschäftigung vermittelt“. Immerhin ist die Analyse schon eher so, dass „erst“ 20 Flüchtlinge vermittelt werden konnten, der mangelnde Erfolg der Intervention scheint auch bei den Handelnden angekommen zu sein.
Das bedeutet: alle hier lebenden Geflüchteten bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und später dann Sozialleistungen nach SGB II und wir haben keine Strukturen, um diesen arbeitswilligen, leistungsbereiten Menschen eine bezahlte Beschäftigung anbieten zu können. Wir leisten es uns, nachhaltig Arbeitslosigkeit zu finanzieren, anstelle von Arbeit.
Das kann man ändern, das muss man ändern.
Die Menschen, die hier leben, die bereits eine Arbeitsberechtigung haben, aber als Arbeitslose mangels Angebote zur Arbeitslosigkeit verdammt sind, obwohl sie Fähigkeiten haben, sprachliche, kulturelle, vernetzte sollten statt „Almosen“ Lohn erhalten.
In Kamp-Lintfort sind mit einer ähnlichen Argumentation für 580 Geflüchtete 8 AlltagsbegleiterInnen eingestellt worden.
Dies geschah mit „öffentlich geförderter Beschäftigung“, Eingliederungsleistungen des Jobcenters und ESF Sonderprogramm für Langzeitarbeitslose, immerhin 50 % Förderung durch das Jobcenter, also nur 50 % trägt die Stadt.
Solche Initiativen brauchen wir: lasst uns Arbeit finanzieren und nicht Arbeitslosigkeit.
Eine Kompensation kann derzeit nicht benannt werden. Und so steht diese Finanzierung im Einklang mit etlichen Anträgen, die in den letzten Wochen von den unterschiedlichsten Gremien beschlossen wurden.
