Beschlussvorlage - B/16/2007-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einzelförderantrag zur Errichtung eines Jugendzentrums im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) Osterfeld im und am Standort der Gesamtschule Osterfeld (im „kleinen Projekthaus“) zu erarbeiten.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

Ausgangslage und Integriertes Handlungskonzept Osterfeld

Der Fachbereich 5-1-10/Stadtentwicklung, Regionale Planung, vorbereitende Bauleitplanung hat in Kooperation mit vielen Bereichen der Stadtverwaltung ein „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld“ (IHK) als Gesamtmaßnahme für das geplante Stadterneuerungsgebiet Oberhausen Osterfeld (Programmgebiet) entwickelt, das am 16.11.2015 einstimmig durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossen wurde (DS-Nr.: B/16/1145-01). Über die weiteren Details zum IHK wurde bereits berichtet (DS-Nr..: M/16/1538-01).

Für die Erarbeitung des Einzelförderantrages ist nunmehr von der Verwaltung gefordert, einen Standort für das Jugendzentrum, anschließend einen Träger und die Konzeption des Trägers vorzulegen. Laut Hauptsatzung der Stadt Oberhausen werden Entscheidungen im Rahmen eines Projektes „Soziale Stadt“ nach vorheriger Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse in den Bezirksvertretungen getroffen.

 

Evaluation der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 15.12.2014 den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2015 bis 2020 beschlossen (DS-Nr.: B/16/0483-01). Bereits in diesem Plan wurde die Osterfelder Innenstadt als ein Bedarfsschwerpunkt festgelegt. Der Abschlussbericht der Evaluation der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der dem JHA am 29.06.2016 vorgelegt wurde (DS-Nr.: M/16/1795-01), bestätigt diesen Bedarfsschwerpunkt. Für das Sozialquartier Osterfeld-Mitte enthält der Abschlussbericht folgende Kernaussage im Hinblick auf den Bedarf: Aufgrund der hohen absoluten Zahl und der Anteile der Kinder und Jugendlichen, der hohen Anzahl an Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, der Bevölkerungsstruktur, der hohen Anteile der Haushalte mit Kindern, Alleinerziehender und kinderreicher Familien sowie der hohen Werte der sozialen Indikatoren ist in Osterfeld-Mitte/Vonderort ein stationäres Angebot für Kinder und Jugendliche (Öffnungszeiten mehrmals in der Woche ab spätestens 16 Uhr) notwendig. Der Bedarf wurde auch ebenfalls in Beteiligungs- und Zukunftsworkshops mit Bürgern aus Osterfeld deutlich. An den Workshops haben auch Mitglieder des Jugendparlaments teilgenommen, die den Bedarf bestätigt haben.

 

Indikator

Osterfeld Mitte/

Vonderort

Gesamtstadt

Bevölkerungsanteile der Gruppen

–        unter 6 Jahre

–        6 bis 9 Jahre

–        10 bis 13 Jahre

–        14 bis 18 Jahre

–        19 bis 21 Jahre

–        22 bis 26 Jahre

 

5,5%

3,9%

4,0%

5,7%

4,1%

7,2%

 

5,0%

3,3%

3,4%

4,9%

3,3%

6,2%

Anteil der männlichen unter 27-jährigen

52,4%

51,7%

Anteil der weiblichen unter 27-jährigen

47,6%

48,3%

Anteil der deutschen Staatsangehörigen unter 27 Jahren

79,5%

84,9%

Anteil der nicht-deutschen Staatsangehörigen unter 27 Jahren

20,5%

15,1%

Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren

55,4%

39,9%

Billeter-Maß-J

-51,4

-73,3

Jugendquotient 27

59,4

49,7

Altenquotient

31,1

34,9

Durchschnittsalter

42,2

44,7

Anteil der Haushalte mit Kindern

21,8%

19,4%

Anteil der alleinerziehenden Haushalte

29,7%

25,6%

Anteil kinderreicher Familien

16,9%

11,7%

Quelle: Daten zum 31.12.2015 Bereich Statistik und Wahlen

 

Standort des Jugendzentrums Osterfeld:

Die oben beschriebenen sozialräumlichen Sozialstrukturdaten und die Evaluation der offenen Kinder- und Jugendarbeit haben deutlich gemacht, dass ein geplantes Jugendzentrum im Quartier Osterfeld-Mitte verortet sein muss, um den Bedarf zu decken. Die Projektidee im IHK sieht vor, dass das Jugendzentrum Osterfeld am Standort der Gesamtschule Osterfeld in zentraler Lage von Osterfeld Mitte etabliert werden soll. Hierzu ist vorgesehen, das heutige „kleine Projekthaus“ an der Westfälischen Straße/Ecke Heinestraße umzunutzen und baulich zu erweitern. Bislang werden die Räumlichkeiten zeitweise durch den Fachbereich Jugendförderung genutzt.

 

Spätestens mit der Umstellung auf den gebundenen und offenen Ganztag verbringen viele Kinder und Jugendliche den Großteil des Tages in und an Schule. Dies umfasst nicht ausschließlich Unterrichtszeit, sondern auch Zeit für das Mittagessen, Freizeit bzw. Freistunden oder Zeit, um Hausaufgaben zu erledigen. Damit erhält Schule einen veränderten Aufenthaltscharakter für die Jugendlichen: Schule ist nicht lediglich ein Ort des schulischen Lernens, sondern auch ein Ort, an dem man sich mit Freunden trifft, „abhängt“ und in vielfältiger Weise Erfahrungen sammelt. Der Standort in Nachbarschaft einer Gesamtschule bietet positive Voraussetzungen, damit schulische und Angebote der Jugendhilfe für die gemeinsame Zielgruppe in sich ergänzend wirken. Schnittstellen wie zum Beispiel die Schulsozialarbeit ist nur ein Beispiel für sich ergänzende Maßnahmen.

 

Die Leitung der Gesamtschule Osterfeld begrüßt die Einrichtung eines Jugendzentrums am oben beschriebenen Standort.

 

Auch die Arbeitsgruppe Jugendarbeit nach §78 SGB VIII hat sich mit dem Standort des Jugendzentrums beschäftigt. Seitens der Arbeitsgruppe ist Wert darauf gelegt worden, dass das Jugendzentrum bei der baulichen Gestaltung so abgegrenzt wird, dass im Hinblick auf seine Zielsetzung eine eigene Identität erkennbar ist.

 

Das neu gewählte Jugendparlament war Ende August auf einem gemeinsamen Kennenlernwochenende und hat sich dort ebenfalls mit der Standortfrage beschäftigt. Die Diskussion war teilweise kontrovers und intensiv. Auf der einen Seite sind die Mitglieder des Jugendparlaments der Meinung, dass ein Jugendzentrum auf „neutralem“ Boden – zum Beispiel am OLGA-Park – auch gut geeignet wäre. Andererseits ist der Standort an der Gesamtschule Osterfeld ein guter Standort für ein Jugendzentrum, da sich insgesamt dort ohnehin viele Jugendliche aufhalten. Dementsprechend könnte das Jugendzentrum von den Schülerinnen und Schülern direkt nach der Schule genutzt werden. Laut Aussage der Delegierten von der Gesamtschule Osterfeld bleiben auch viele Schülerinnen und Schüler nach dem Unterricht auf dem Schulhof und halten sich dort auf. Demnach halten die Jugendlichen des Jugendparlaments den Standort an der Gesamtschule Osterfeld für einen geeigneten Standort.

 

Das Jugendparlament regte zudem an, dass in der Konzeption der hohe Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, der in Osterfeld leben, berücksichtigt werden muss und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendzentrums nah an der Zielgruppe sein müssen. Besonders großen Wert legte das Jugendparlament darauf, dass in dem Jugendzentrum auch Jugendliche ehrenamtlich oder nebenberuflich arbeiten („Von Jugendlichen für Jugendliche“).

 

Bereits in der Projektidee im IHK ist folgendes festgelegt: Die Einrichtung sollte mindestens eine Grundfläche zwischen 350 und 400 m² umfassen. Darin enthalten sind folgende Raumkonzepte als Nutzungsbeispiele: Aufenthaltsbereich und kleines Jugend-Café (mit W-Lan), Multifunktionsräume, Beratungsräume und „Cliquen-Räume“ zur eigenen Gestaltung durch die Jugendlichen. Hinzu kommen Büroräume für die Mitarbeiter sowie Sanitäranlagen. Hervorzuheben ist der „Cliquen Raum“, der den Jugendlichen zur eigenen Gestaltung überlassen werden soll. In den Multifunktionsräumen sollen eigene Angebote und Veranstaltungen von Kooperationspartnern stattfinden. So sollen verschiedene, teils temporäre Beratungsangebote aus den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Aufklärung, Bewegung etc. präsentiert werden. Ein angemessener Außenbereich ist ebenfalls notwendig. Hierzu kann der Schulhof der Gesamtschule Osterfeld genutzt werden. Entsprechende Anforderungen der Kinder- und Jugendarbeit können in die Umgestaltung der Schulhoffläche im Rahmen der partizipativen und dialogorientierten Vorplanung einfließen. Die Einrichtung kooperiert mit anderen Trägern, Künstlern, Schulen, Vereinen und Initiativen. Sie steht in ständiger und regelmäßiger Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung sowie der Jugendförderung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe.

 

Seitens des Bereiches Kinder, Jugend, Bildung wird daher vorgeschlagen, den Einzelförderantrag zur Errichtung eines Jugendzentrums im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) Osterfeld mit einem Standort in Nachbarschaft der Gesamtschule Osterfeld (im „kleinen Projekthaus“) zu erarbeiten.

 

Nach dem Beschluss über den Standort des Jugendzentrums wird die Jugendamtsverwaltung ein Auswahlverfahren, an dem sich die anerkannten Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII beteiligen können, erarbeiten. Nach einem ersten Interessenbekundungsverfahren haben sich die Träger die Kurbel, der ev. Kirchenkreis und die Falken gemeldet. Die Entscheidung über die Auswahl des Trägers sowie die Konzeption werden dem JHA im ersten Quartal 2017 vorgelegt.

Loading...