Beschlussvorlage - B/16/2011-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulorganisatorische Maßnahme an der Gemeinschaftshauptschule Albert-Schweitzer-Schule
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Klaus Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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02.11.2016
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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03.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.11.2016
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Konsequenzen
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[x]
ja[ ]
b) Sonstige
Begründung
Gemäß Ratsbeschluss vom 19.11.2012 (Drucksache Nr. B/15/2328-01) ist die auslaufende Schließung der Gemeinschaftshauptschule Albert- Schweitzer-Schule und der Gemeinschaftshauptschule Alstaden umzusetzen. Danach würde der letzte Jahrgang der Hauptschulen zum Ende des Schuljahres 2017/18 die Schule verlassen. Hintergrund des o. g. Beschlusses waren die zurückgehenden Anmeldezahlen an den Hauptschulen.
In der Gemeinschaftshauptschule Albert- Schweitzer-Schule werden im laufenden Schuljahr 2016/17 insgesamt 100 Schülerinnen und Schüler in den Klassen 9 und 10 beschult.
Die Schülerzahlentwicklung stellt sich wie folgt dar:
Schülerzahlen in Hauptschulen |
Schuljahr 2016/17 | Ohne schulorganisatorische Maßnahme Schuljahr 2017/18
| Mit schulorganisatorische Maßnahme Schuljahr 2017/18
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HS Albert-Schweitzer |
100 |
50 |
0 |
HS Alstaden |
209 |
90 |
140
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Ein geordneter Schulbetrieb mit guter Unterrichtsversorgung ist in der Gemeinschaftshauptschule Albert-Schweitzer-Schule zum Schuljahr 2017/18 aufgrund der geringen Schülerzahl und dementsprechend geringen Lehrerzahl nicht mehr möglich. Nach intensiver Beratung zwischen Schulverwaltung, Untere Schulaufsicht sowie Schulleitungen und Eltern wird die Überleitung der verbleibenden letzten beiden Jahrgänge der Gemeinschaftshauptschule Albert- Schweitzer-Schule in die Gemeinschaftshauptschule Alstaden zum Schuljahr 2017/18 erfolgen.
Für die Überleitung in die Gemeinschaftshauptschule Alstaden spricht u. a., dass es sich hierbei um den größeren Standort der verbleibenden beiden Hauptschulen handelt. Das Gebäude verfügt über genügend Raum, um die Überleitung der verbleibenden beiden Jahrgänge der Gemeinschaftshauptschule Albert- Schweitzer-Schule zu realisieren.
Ein weiterer Grund für diese Standortwahl liegt in der räumlichen Nähe der Gemeinschaftshauptschule Alstaden zum Hans-Sachs-Berufskolleg, die eine weiterhin enge Kooperation zum Aufbau von beruflichen Perspektiven für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule sichert.
Des Weiteren gehen sowohl die Schulleitung als auch die Stellvertretung der Gemeinschafts-hauptschule Albert-Schweitzer-Schule zum Ende des laufenden Schuljahres in den Ruhestand.
Die Untere Schulaufsicht hat zugesichert, unter den o.g. Voraussetzungen eine Überleitung der verbleibenden Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftshauptschule Albert- Schweitzer-Schule mit dem vertrauten Lehrpersonal zu unterstützen.
Die Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule Albert- Schweitzer-Schule hat dem Wechsel der verbleibenden 8. und 9. Klassen in die Gemeinschaftshauptschule Alstaden zum Schuljahr 2017/ 18 zugestimmt.
Gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 SchulG bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die Obere Schulaufsichtsbehörde. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt wird die Schulverwaltung das Genehmigungsverfahren einleiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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581,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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229,2 kB
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