Beschlussvorlage - B/16/2004-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt für die psychosoziale Betreuung von Flüchtlingen für die Jahre 2017 und 2018 den Betrag von jährlich 60.000,-  EUR bereit zu stellen. Der aufgezeigte  Finanzrahmen ist hierbei als gedeckelter Höchstbetrag anzusehen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Weltweite Studien zeigen, dass mindestens 20% der Flüchtlinge unter Depressionen und mehr noch an PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) und an anderen seelischen und körperlichen Folgeerkrankungen leiden. Es ist davon auszugehen, dass diese Größenordnung auch auf die in Oberhausen untergebrachten Flüchtlinge zutrifft. Zudem scheint – nach Beobachtung der Drogenberatungsstelle  - der freie Zugang zu Alkohol und auch die illegale Drogenbeschaffung ein Problem zu sein.

Da das Asylbewerberleistungsgesetz sich im Wesentlichen auf die medizinische Notfallversorgung beschränkt, besteht bei den psychischen Leiden der Flüchtlinge eine erhebliche Versorgungslücke. Diese soll in Form einer psychosozialen Beratungsstelle für Flüchtlinge- im Rahmen des existierenden SPZ-Trägerverbundes – geschlossen werden.

Vom SPZ-Trägerverbund werden seit vielen Jahren langzeitarbeitslose Personen im SGB II Bezug psychosozial betreut. Herr Oberbürgermeister Schranz hat entschieden, dass noch im Jahr 2016 die inhaltlichen und formalen/vertraglichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass ab dem 01. 01. 2017 das Beratungsangebot auch für betroffene Flüchtlinge angeboten werden kann. Es wird darauf hingewiesen, die Frauenberatungsstelle in dieses Konzept einzubinden und eine Kooperation anzustreben.

Das Betreuungsangebot richtet sich  ausschließlich an Flüchtlinge, die der Stadt Oberhausen zugewiesen wurden und sich entweder in kommunalen Unterkünften oder privatem Wohnraum befinden und Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.

Die Zuweisung von zu betreuenden Flüchtlingen  an den SPZ-Trägerverbund soll in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich 3-2 stattfinden. Die Koordination soll im Bereich 3-4 durch eine Mitarbeiterin erfolgen, die die Schnittstelle zwischen dem Bereich 3-2, dem Jobcenter und dem SPZ-Trägerverbund bei einem Übergang vom Leistungsbezug nach dem AsylbLG in den SGB II Bezug in die Beratung nach SGB II sicherstellt. Die Einführung der psychosozialen Betreuung für Flüchtlinge hat keine Auswirkung auf den gegenwärtigen Personalbestand.

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