Beschlussvorlage - B/16/2003-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssanierungsplan 2017 ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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24.10.2016
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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25.10.2016
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.10.2016
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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26.10.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Vorberatung
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27.10.2016
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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27.10.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Vorberatung
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02.11.2016
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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02.11.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Vorberatung
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03.11.2016
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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03.11.2016
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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04.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.11.2016
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.11.2016
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Geplant
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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22.11.2016
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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23.11.2016
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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24.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den Haushaltssanierungsplan 2017 ff. auf der Grundlage der in der Maßnahmenliste (gem. Anlage 1 und Anlage 1.1) fortgeschriebenen Einzelmaßnahmen (Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2016 ff.).
Beschlüsse, die Maßnahmen betreffen, die nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes / des Landesgleichstellungsgesetzes beteiligungspflichtig sind oder in ihren Konsequenzen werden könnten, stehen unter entsprechendem Vorbehalt.
Sachverhalt
Begründung
I. Ausgangslage
Mit Hilfe des Stärkungspaktes sollen überschuldete Städte in Nordrhein-Westfalen wieder handlungsfähig werden. Das von der Landesregierung dazu eingebrachte Stärkungspaktgesetz wurde am 08.12.2011 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen und am 16.12.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 2011 S. 662) veröffentlicht. Für überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen stehen Konsolidierungshilfen in einem Gesamtumfang von 5,85 Mrd. EUR zur Verfügung (Stufe 1 und Stufe 2). Der Sanierungsplan des Landes sieht davon für Oberhausen und andere vergleichbar akut von Überschuldung betroffene Städte (Stufe 1) eine Gesamtunterstützung bei der Haushaltskonsolidierung in Höhe von jährlich 350 Mio. EUR vor. Bis zum Jahr 2020 stehen damit für diese Kommunen insgesamt 3,5 Mrd. EUR zur Verfügung.
Im Gegenzug müssen die betroffenen Städte und Gemeinden einen klaren Sanierungskurs einschlagen. Die Teilnahme am Stärkungspakt ist zwingend für die Stufe 1, zu der Oberhausen gehört. Der Haushalt der Stadt Oberhausen muss mit dem Geld aus dem Stärkungspakt ab dem Jahr 2017 ausgeglichen sein. Spätestens im Jahr 2021 muss ein Haushaltsausgleich aus eigener Kraft – also ohne weitere Landeszuschüsse – erreicht werden. § 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) führt hierzu aus, dass der Haushalt dann ausgeglichen ist, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.
Das Jahr 2015 und das laufende Jahr 2016 waren und sind nach wie vor geprägt von den großen Herausforderungen der Aufnahme einer großen Zahl von Flüchtlingen. Hat in 2015 und in den ersten Monaten des Jahres 2016 die Unterbringung im Vordergrund gestanden, so stehen jetzt die Integrationsbemühungen auf der Tagesordnung. Beides hat und wird den Haushalt belasten und muss zusätzlich aufgebracht werden, um den Haushalt auszugleichen.
II. Auswirkungen auf den Haushalt und weitere Entwicklungen
Der Haushaltsplanentwurf 2017 schließt mit einem positiven Ergebnis von 16.650 EUR ab, und ist damit der erste ausgeglichene Haushaltsplan seit über 25 Jahren.

Abbildung 1: Gesamtdarstellung des Ergebnisplans im Haushaltsplanentwurf 2017, Bereich 1-1, Stadt Oberhausen.
Dies begründet sich im Wesentlichen auf einen Anstieg der Erträge insbesondere bei den Grundsteuern, beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer, bei der höheren Entlastung bei den Sozialkosten durch den Bund und den Zuweisungen des Landes für die Unterbringung und Verpflegung der Flüchtlinge. Dies betrifft nicht die Gewerbesteuer, die wir aufgrund der Steuerentwicklung einzelner großer Gewerbesteuerzahler haben nach unten korrigieren müssen. So wird in 2017 mit einer Gewerbesteuer in Höhe von 88 Mio. EUR geplant statt 96,4 Mio. EUR, die in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesen waren und auch statt 90 Mio. EUR, die noch im Haushaltsplanentwurf ausgewiesen waren. Für die Schlüsselzuweisungen – die wichtigste Ertragsquelle – sind in der ersten Arbeitskreisberechnung zum GFG 2017 190 Mio. EUR vorgesehen. Insgesamt weist der Entwurf Erträge in Höhe von 792,9 Mio. EUR aus.

Abbildung 2: Steuern und steuerähnliche Erträge 2001-2017 (2016 Planzahlen des Haushaltsplans und 2017 Planzahlen des Haushaltsplanentwurfs sonst Rechnungsergebnisse (RE)), Bereich 1-1, Stadt Oberhausen.
Bei den Landeszuweisungen für die Flüchtlingskosten sieht das Land NRW für das Jahr 2017 statt einer fiktiven Jahrespauschale eine monatliche personenscharfe Pauschale in Höhe von 833 EUR vor. Dies entspricht einem Jahresbetrag von 10.000 EUR. Der Haushaltsplan geht sowohl bei den Zuweisungen als auch beim Aufwand für Flüchtlinge von einer durchschnittlichen Zahl von 2.800 Flüchtlingen aus. Da sich zurzeit die durchschnittlichen Kosten auf 15.000 EUR je Flüchtling im Jahr belaufen, reicht die Zuweisung von Bund und Land nicht aus, um den Aufwand zu decken. Welche Integrationsleistungen von Bund und Land finanziert werden, kann noch nicht abgesehen werden. So können sich auf Grundlage von Förderprogrammen Veränderungen im laufenden Haushalt ergeben, die gegenfinanziert werden müssen. In der Frage der Finanzierung von Unterbringung, Versorgung und Integration müssen Bund und Land weiter nachsteuern, damit die Kommunen diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe bewältigen können.
Doch nicht nur die Flüchtlingskosten sondern auch die Kosten für die Sozialleistungen insgesamt belasten weiterhin den Haushalt immens. Allein die Produktbereiche „Soziale Leistungen“ und „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ machen 41 % des ordentlichen Aufwandes im Haushaltsplan aus. Während die klassischen sogenannten freiwilligen Bereiche Kultur und Sport zusammen nur 4,1 % ausmachen. Insgesamt weist der Entwurf einen ordentlichen Aufwand in Höhe von 756 Mio. EUR aus.
Es kann ein ordentliches Ergebnis von 37,4 Mio. EUR erwirtschaftet werden, so dass trotz der hohen Zinsbelastungen, der Haushalt ausgeglichen werden kann.
Dieses Ergebnis zeigt zweierlei ganz deutlich:
Zum einen war der HSP erfolgreich, denn der Anstieg der Verschuldung konnte gestoppt werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist stabilisiert worden und sinkt perspektivisch leicht. Auch im Vergleich mit anderen Städten in NRW und darüber hinaus, konnte sich Oberhausen stabilisieren und seine hervorgehobene Stellung in der Verschuldung abgeben.
Zum anderen wird aber auch deutlich, dass die enorme Belastung aus der Vergangenheit den Haushalt weiter nachhaltig belastet und die Zinsbelastung ein großes Risiko für die Zukunft darstellt.

Abbildung 3: Entwicklung Gesamtverschuldung (2016 u. 2017 Planzahlen Rest RE), Bereich 1-1, Stadt Oberhausen.
Für die Fortschreibung des HSP reicht es nicht aus, wenn der Haushalt 2017 ausgeglichen ist. Es müssen auch die Folgejahre in der Planung ausgeglichen sein und der Haushaltsausgleich ab 2021 aus eigener Kraft geschafft werden. Im Haushaltsplanentwurf war diese Bedingung noch nicht erfüllt und musste erst in den Beratungen zum Haushalt nachgeholt werden.

Abbildung 4: Ergebnisplanentwicklung des Haushaltsplanentwurfs von 2014 – 2021 in Mio. EUR, Einbringung 04.07.2016, Bereich 1-1, Stadt Oberhausen.
Dies konnte insbesondere durch die gesetzliche Regelung für die Verteilung der Bundesmittel erreicht werden. So kann die Stadt Oberhausen eine Entlastung ab dem Jahr 2018 in Höhe von 18 Mio. EUR erwarten. Darin sind die direkt an die Kommunen verteilten Mittel genauso enthalten wie die 1 Mrd. die über den Landesanteil an der Umsatzsteuer verteilt werden. Laut Mitteilung des Innenministeriums des Landes kann Oberhausen im GFG für 2018 einen Anstieg der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 8,8% erwarten. Auch wenn die Verteilung der Bundesmittel über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wirtschaftlich starke Kommunen besonders fördert, wird mit diesen Mitteln der Haushaltsausgleich bis 2021 sichergestellt.
Das Maßnahmen- und Finanzcontrolling mit Stand vom 30.06.2016 belegt, dass sich die Umsetzung des Haushaltssanierungsplans der Stadt Oberhausen auf einem guten Weg befindet. Einige Maßnahmen konnten nur verspätet gestartet werden, weil sie abhängig von den Ergebnissen externer Gutachten waren. Im Verhältnis zu den HSP-Planungen unterlagen sie wesentlichen Zeitverzögerungen. Hier besteht eine enorme Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Beratungskontingenten und Vergabeabläufen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Andere wenige Maßnahmen jedoch können nicht oder nur teilweise umgesetzt werden, weil alle Bemühungen zur Umsetzung nicht erfolgreich waren. Dazu gehören die Maßnahmen Nr. 69/ Interkommunale Zusammenarbeit Musikschule, Nr.87/ 2 Umsetzung des con_sens Gutachtens (Teilmaßnahme 2), Nr. 136/ Revierpark, Nr. 273 Mobilitätskonzept. Andere Maßnahmen, wie der Bildungsplan sind im Rat verändert und die Parkgebühren am Kaisergarten ganz abgelehnt worden.
In den Beratungen zum HSP 2017 sind Entscheidungen über die Kompensation dieser HSP-Maßnahmen zu treffen, die nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können. (siehe Liste im Anhang). Dafür gibt es im HSP 2017 Kompensationsmaßnahmen, die in der vorliegenden HSP-Vorlage dargestellt sind. Zum Teil handelt es sich um ehemalige Eventualmaßnahmen als Ersatz für die bisher nicht geregelten Bundesmittel, zu einem anderen Teil um neue Maßnahmen zur Kompensation.
Insgesamt weist die Ergebnisplanentwicklung den Haushaltsausgleich für die Jahre 2017-2021 aus (siehe Anlage 3). Die von der Bezirksregierung in den Verfügungen der Vorjahre dargestellten Risiken, wie die Entwicklung der Gewerbesteuer und die Zinsrisiken sind in der Planung berücksichtigt worden.
Neben dem erstmaligen Haushaltsausgleich gilt es auch weiterhin zu bedenken, dass der strikte Sparkurs und die Umsetzung des HSP für die weitere Entwicklung der Stadt Risiken wie auch Chancen mit sich bringen. Eine übermäßige Belastung der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger mit steigenden Steuern und die Reduzierung des städtischen Angebots und Leistungsspektrums führen notgedrungen zu einer Verringerung der Attraktivität der Stadt und erschweren die notwendige wirtschaftliche Entwicklung. Insbesondere können unverhältnismäßige Einsparvorschläge zum Verlust notwendiger Strukturen in den Feldern Sport, Kultur, Bildung, Jugend und Soziales führen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Allerdings stehen diesen Risiken auch enorme Chancen gegenüber. Zum ersten Mal seit vielen Jahren eröffnet sich die Chance, wieder an Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes teilzuhaben und diese für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt einsetzen zu können. Es werden wieder ökonomisch sinnvolle Investitionen erlaubt und dadurch Zukunftsperspektiven ermöglicht. Ein genehmigter Haushaltssanierungsplan verschafft eher Kreditsicherheit, die für die Liquidität und Handlungsfähigkeit der Stadt noch lange erforderlich sein wird. Darüber hinaus erhalten alle Beteiligten relative Planungssicherheit, die es in der Vergangenheit mit kurzfristiger Betrachtungsweise nie gegeben hat. Durch die langen Planungszeiträume hat sich dies nun zum Positiven gewandelt und räumt Zeit für Anpassungsmaßnahmen ein, die früher nicht gegeben war.
Viele eingeleitete und geplante Projekte für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt weisen weitere Chancen aus. Ob Stadtentwicklungsprojekte oder die Partizipation an Mitteln für soziale Projekte, zur Integration von Flüchtlingen und anderen Migrantinnen und Migranten oder aber zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, all diese Projekte bedeuten:
- Neue städtebauliche Entwicklungen in den Stadtteilen
- Neue Initiativen zur Verbesserung der sozialen Situation
- Neue Impulse für die ökonomische und ökologische Entwicklung
- Die Verbesserung von Zukunftsperspektiven
III. Personalkonsolidierungskonzept
Stellenabbau
Der mit dem HSP 2012 ff. beschlossene Abbau von 195,5 Stellen bis zum Jahr 2021 und die damit verbundene Reduzierung der Personalkosten um rd. 10 Mio. EUR wurde begonnen und wird in den kommenden Jahren konsequent fortgesetzt.
So wird das bereits im Haushaltssanierungsplan 2012 ff. beschriebene Ziel, durch eine konsequente Aufgabenkritik mittel- bis langfristig 50 % der freiwerdenden Stellen im Bereich der allgemeinen Verwaltung sowie 10 % der freiwerdenden Stellen in den Spezialberufsgruppen nicht wiederbesetzen zu müssen, kontinuierlich weiterverfolgt. Bis zum Ende des 3. Quartals 2016 konnten von den oben beschriebenen Stelleneinsparungen bereits 84,8 nachhaltig umgesetzt werden. Hierunter fielen neben den in den Einzelmaßnahmen bereits identifizierten Stellen, auch Stelleneinsparungen, die bisher nicht mit konkreten Maßnahmen in Verbindung gebracht wurden (siehe lfd. Nr. 1a der HSP-Maßnahmenliste [Anlage 1]).
Im gleichen Zeitraum wurden seit 2012 insgesamt 188,5 Stellen - jeweils legitimiert durch Ratsbeschlüsse - neu eingerichtet. Diese Stellenmehrbedarfe ergaben sich insbesondere in den Flüchtlings- und Asylbereichen (3-2-50/Existenzsichernde Leistungen/Asylbewerberleistungsgesetz, 2-4-30/Ausländerstelle), im Bereich 6-1/Feuerwehr, durch die Ergebnisse des Con_sens-Gutachtens in den Bereichen 3-1/Kinder, Jugend, Bildung und 3-2/Soziales sowie in den Kindertageseinrichtungen und im Allgemeinen Sozialen Dienst (3-1-40/Erzieherische Hilfen).

Abb.: Stellenabbau 2012 bis 2016 (Stand: 15.09.2016; Quelle: Bereich 4-1/Personal und Organisation)
Personalabbau
Neben dem oben beschriebenen Stellenabbau wird auch der tatsächliche Personalabbau weiter forciert. Anhand der folgenden Darstellung ist der Personalabbau im Rahmen des HSP 2012 ff. erkennbar. Wobei darauf hinzuweisen ist, dass der im HSP 2012 ff bis zum 3. Quartal 2016 insgesamt vorgesehenen Einsparung von 81 Stellen eine tatsächliche Personalerhöhung von 85,5 gegenübersteht.
Bereinigt um die zusätzlichen Neueinstellungen liegt der Personalabbau bei 47,5 Mitarbeitern/innen (alle Werte vollzeitverrechnet).

Abb.: Personalabbau 2012 bis 2016 (Stand: 15.09.2016; Quelle: Bereich 4-1/Personal- und Organisation)
Der bis zum Jahr 2021 beschriebene Personalabbau kann nur realisiert werden, wenn neben organisatorischen Maßnahmen wie Zentralisierung oder Abbau von Parallelstrukturen der derzeitige Aufgabenbestand und -standard konsequent und dauerhaft reduziert bzw. verändert wird. Die begonnene Aufgabenkritik muss kontinuierlich fortgeführt werden, um weitere Aufgabenfelder zu identifizieren. Bei gleichem oder sogar ausgeweitetem Aufgabenbestand (Ausnahme s. u.) ist das HSP-Ziel nicht zu erreichen.
Natürlich werden auch zukünftig neue oder erweiterte Aufgaben eine Stellenausweitung notwendig machen, sofern diese vom Bund/Land vorgegeben bzw. durch Drittmittel refinanziert werden (z.B. aktuelle Ausweitung des Personalbestandes bei den Themen „Flüchtlinge“ und „Asylangelegenheiten“ [siehe auch Ausführungen zu Pkt. IV. Sachkostenkonsolidierungskonzept]). Insofern werden
> Stellen,
> Personalbestand,
> Personalkosten
einem dauerhaften Controlling unterzogen und dabei die oben beschriebenen Erfordernisse getrennt betrachtet.
Die dauerhafte Reduzierung des Personalbestandes und damit der Personalkosten erfordert eine enge Verzahnung von Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen, eine differenzierte Betrachtung von Stellen, Personal und Personalkosten und ein Controlling mit den notwendigen Handlungsempfehlungen. Die damit unweigerlich verbundenen Einschnitte stellen sicherlich eine besondere Herausforderung dar, unterstützen aber in großem Maße die Bemühungen der Stadt Oberhausen, ihren Haushalt langfristig zu sanieren.
Mit der Bezirksregierung wurde hierzu ein umfangreiches Konzept erarbeitet, welches neben dem reinen Controlling der Einzelmaßnahmen des HSP insbesondere auch ein detailliertes Umsetzungscontrolling der Personalmaßnahmen gem. der lfd. Nr. 1a des HSP beinhaltet. Darüber hinaus läuft derzeit im Rahmen der Stärkungspaktberatung bei der Umsetzung der Haushaltssanierungsmaßnahmen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) ein Projekt zur Personalkonsolidierung. Hierbei werden insbesondere die Themenfelder „Personal“, „Stellen“, „Personalkosten“ sowie „Aufgaben-, Zweck- und Vollzugskritik“ vertieft betrachtet. Unter Berücksichtigung der vg. Themen wurde in Zusammenarbeit mit der GPA in den letzten Monaten der Entwurf eines Personal- und Organisationskonzeptes entwickelt. Dieses soll nach Verabschiedung durch die Gremien als Ergänzungspapier zu zukünftigen Haushaltssanierungsplänen dienen.
IV. Sachkostenkonsolidierungskonzept
Informationstechnologie
Im Rahmen der Sachkosteneinsparungen wurden inzwischen die angekündigten Maßnahmen umgesetzt. Neben der Festlegung eines IT-Standardwarenkorbes (Produktivstart: Januar 2016) und Umsetzung des vom Rat der Stadt in der Sitzung vom 15.12.2015 genehmigten IT- und TK-Preismodells zum 01.01.2016, wurden auch neue Mobilfunkverträge abgeschlossen, womit eine Senkung der Mobilfunkkosten erreicht werden konnte. Mit Einrichtung des IT-Standardwarenkorbes wurden z.B. störanfällige Drucker, die hohe Folgekosten verursacht haben, aus dem Programm genommen. Auch bei den übrigen IT-Produkten wurde die Auswahl auf wenige Standardprodukte begrenzt. Die vielen unterschiedlichen bei der Stadt Oberhausen aktuell noch im Einsatz befindlichen IT-Produkte werden somit in absehbarer Zeit durch standardisierte IT-Produkte ersetzt, was neben der Einheitlichkeit auch zu geringeren Kosten führt, weil die IT-Standardprodukte kostengünstig über den KDN-Verbund (Kommunaler Dachverband für IT-Dienstleister) bezogen werden.
Mit dem Druckerkonzept wird ebenso eine Kostenreduzierung angestrebt. In Zusammenarbeit mit der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) wird das Druckerkonzept aktuell durch eine externe Firma erstellt und voraussichtlich im Frühjahr 2017 abgeschlossen sein. Mit Blick auf bereits vollzogene Druckerkonzepte in anderen Kommunen kann mit einer Druckkostenreduzierung von rund 30 % gerechnet werden. Eine detaillierte Darstellung der Ist-Kosten und eine Prognose der künftigen Druckkosten kann allerdings zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.
Die Stabsstelle Strategisches IT-Management hat zudem die bisher in Form von manuellen Buchungen vollzogene Korrektur der Arbeitszeit (ca. 70.000 Buchungen pro Jahr) durch einen automatisierten Workflow ersetzt. Das System läuft reibungslos und führt bei den Kollegen/innen der GLAZ-Stelle zu einer Reduzierung der bisher manuell vollzogenen Buchungen von ca. 90 %. Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Mitarbeiter/innen an der gleitenden Arbeitszeit teilnehmen, sind entsprechende Restbuchungen in manueller Form zu vollziehen.
Bildungsplan
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 04.07.2016 die im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens eingebrachten Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bildungsplans 2016 bis 2020 zur Kenntnis genommen. In der gleichen Sitzung hat der Rat der Stadt den Bildungsplan 2016 bis 2020 beschlossen, lehnt aber die dort genannten Schulschließungen ab. Der Rat der Stadt hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, keine Schließung oder Zusammenlegung von Schulen aufgrund ausschließlich finanzieller Erwägungen zu beschließen. Außerdem hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu initiieren, die sozialraumorientiert und anforderungsgerecht ein Konzept mit einer konkreten Zeit- und Zielplanung zur weiteren Gestaltung der Oberhausener Bildungslandschaft erarbeitet. Ebenfalls in der Sitzung am 04.07.2016 hat der Rat 24 Einzelbeschlüsse zum Thema Bildungsplan gefasst (wobei die Nummer 21 aus zwei Teilen besteht). Für die Sitzung des Schulausschusses am 03.11.2016 wird vom Bereich 3‑1/Kinder, Jugend, Bildung eine Vorlage zur Struktur der Arbeitsgruppe Bildungsplan und der Abarbeitung der vom Rat gefassten 24 Einzelbeschlüsse zum Bildungsplan 2016 – 2020 erstellt. Durch die gefassten Beschlüsse kann das ursprünglich geplante Konsolidierungsvolumen nicht umgesetzt werden. Insofern wurde die entsprechende Veränderung des Konsolidierungsvolumens sowie deren Kompensation in der Fortschreibung des HSP 2016 ff. bzw. der Aufstellung des HSP 2017 ff. berücksichtigt (siehe Punkt VI).
Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge
Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation soll an dieser Stelle ebenfalls ein kurzer Überblick über die Oberhausener Verhältnisse gegeben werden, da diese Entwicklung auch Einfluss auf das Sachkostenkonsolidierungskonzept der Stadtverwaltung haben wird.
Die Gesamtzahl der Geflüchteten in Oberhausen ist im Jahr 2016 von 2.278 im Januar auf 2.505, Stand 01.09.2016, angestiegen. 535 Geflüchtete befinden sich aktuell in Gemeinschaftsunterkünften. 1.970 Geflüchtete sind in privatem Wohnraum untergebracht. In der Vergangenheit wurden für das Land Nordrhein-Westfalen in Amtshilfe Notunterkünfte (Fröbelschule, Eisenheimschule und Stötznerschule) betrieben. Zuletzt war nur noch die Stötznerschule in Betrieb, welche mit Ablauf des September 2016 an die Stadt zurückgegeben wurde.
Folgende kommunale Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete werden aktuell betrieben:
Bahnstraße
Weierstraße
Gabelstraße
Kapellenstraße
Duisburger Straße
Ruhrorter Straße
Düppelstraße
Helmholtzstraße
Erlenstraße
Elsässer Straße
Durch das hohe Engagement der Sozialarbeit des Geflüchtetenwesens und die logistische Unterstützung der OGM konnte die Wohnraumvermittlungsquote weiter gesteigert werden. Waren im Januar 2016 noch 1.052 Geflüchtete in privatem Wohnraum untergebracht (46% der Leistungsberechtigten), sind es zum Stichtag 01.09.2016 bereits 1.970 (79 % der Leistungsberechtigten).
Mit steigenden Fallzahlen - bis zum 31.10.2016 werden weitere 300 Geflüchtete erwartet ‑ gehen naturgemäß auch erhöhte Anforderungen an die Personalausstattung der Arbeitsfelder „Sozialarbeit“ und „Sachbearbeitung“ einher. Durch Verabschiedung des „Handlungskonzeptes Flüchtlinge“ in der Ratssitzung am 14.09.2015 wurde ein Sozialarbeiter-Betreuungsschlüssel von 1 (Sozialarbeiter/in) : 150 (Geflüchteten) festgelegt. Im Aufgabenfeld der „Wirtschaftlichen Hilfen“ wird aktuell ein Schlüssel von 1 (Sachbearbeiter) : 160 (Fällen) zugrunde gelegt.
Aufgabenkritik
Im Rahmen der überörtlichen Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW wurden in dem Zeitraum 2012 bis 2014 die unterschiedlichsten Verwaltungsbereiche einer Betrachtung unterzogen. Aktuell wurden die Felder Finanzen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales, Jugend, Schule und Sport, Grün und Verkehr, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Vermessung und Katasterwesen sowie der Aufgabenbereich der Informationstechnik untersucht. Neben z. B. der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (Vermögens-, Schulden-, Finanz-, und Ertragslage) im Prüfbereich Finanzen werden in einzelnen Prüfbereichen auch Kennzahlen gebildet, die u. a. auch Rückschlüsse auf z. B. die Arbeitsauslastung, Personalausstattung, Erfüllungsgrad etc. einzelner Aufgabenbereiche im interkommunalen Vergleich zulassen. Der Abschlussbericht der überörtlichen Prüfung durch die GPA NRW wurden dem Rat der Stadt Oberhausen in seiner Sitzung am 04.07.2016 (DS.-Nr.: M/16/1684-01) zur Kenntnis gebracht. Einzelne Feststellungen und Empfehlungen werden im weiteren Prozess durch die Fachverwaltungen berücksichtigt und umgesetzt. Insgesamt ist aber festzustellen, dass neben den bereits beschlossenen HSP-Maßnahmen keine nennenswerten neue Konsolidierungspotentiale durch die Ergebnisse der überörtlichen Überprüfung in ein neues HSP eingebracht werden können.
Weiterhin besteht die Absicht mittelfristig eine Geschäftsprozessoptimierung durchzuführen. Hierzu ist zunächst die Erfassung von Kernprozessen vorgesehen. Mit dem Prozessmanagement sind neben der Optimierung von Prozessen zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung durch einen optimalen Ressourceneinsatz auch Ziele verbunden, die z.B. die Sicherung der Arbeitsabläufe und die Konservierung von individuellem Erfahrungswissen von und für Stelleninhaber/innen beinhalten. Hierdurch soll auch der demografischen Entwicklung innerhalb der Verwaltung Rechnung getragen und ein notwendiger Wissenstransfer sichergestellt werden.
Im Gesamtkontext bleibt darauf hinzuweisen, dass eine Aufgabenkritik bei allen Stellenwiederbesetzungsverfahren und z. B. auch im Rahmen von Überlegungen zur interkommunalen Zusammenarbeit regelmäßig im „Tagesgeschäft“ stattfindet. Insgesamt konnten mit Stand vom 30.09.2016 84,8 Planstellen eingespart werden, hierin enthalten sind 28,5 Stellen, die bisher nicht konkret mit Konsolidierungsmaßnahmen hinterlegt waren (siehe auch Ausführungen zu Pkt. III „Personalkostenkonsolidierungskonzept“ lfd. Nr. 1a der HSP-Maßnahmenliste).
V. Beteiligungskonsolidierungskonzept
Die Beteiligungen der Stadt lassen sich im Hinblick auf die Haushaltssanierung grundsätzlich in drei relevante Kategorien einteilen:
- Beteiligungen, die unmittelbar oder mittelbar einen Ertrag für den Haushalt erbringen,
- Beteiligungen, die (bislang) für den städtischen Haushalt neutral sind sowie
- Beteiligungen, die städtische Zuschüsse erhalten.
Außerhalb dieser Kategorisierung ist zudem die OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) als Immobiliendienstleisterin der Stadt zu betrachten, zu der vielfältige Leistungsbeziehungen bestehen. Die OGM wurde in Abstimmung zwischen der Stadt und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) einer gesonderten Untersuchung im Hinblick auf Konsolidierungspotenziale unterzogen. Diese Untersuchung hat die Ernst & Young Real Estate GmbH (E & Y) im Auftrag der GPA NRW durchgeführt; ihre Ergebnisse sind in einem gemeinsamen Bericht der GPA NRW und E & Y vom 21.05.2012 dargelegt. Zur Umsetzung der Ergebnisse des Berichtes der GPA NRW und E & Y hat die Verwaltung mit der OGM eine umfassende Neustrukturierung des Vertragswerkes verhandelt. Der neue Vertrag dient dazu, die in dem Bericht aufgezeigten Konsolidierungspotentiale ab dem 01.01.2014 zu realisieren.
Darüber hinaus wird die OGM seit September 2016 zur strategischen Neuausrichtung u. a. hinsichtlich steuerlicher und organisatorischer Optimierungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erneut untersucht.
Vor dem Hintergrund der vorstehend angesprochenen Kategorisierung werden im Beteiligungskonsolidierungskonzept im Wesentlichen die folgenden Maßnahmearten verfolgt:
- Ertragsteigerungen:
Soweit Beteiligungen bereits in der Vergangenheit Gewinne ausgeschüttet haben, besteht das Konsolidierungsziel darin, diese Ausschüttungen zu erhöhen, um den städtischen Haushalt zu entlasten. So hält die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH beispielsweise Beteiligungen an der Energieversorgung Oberhausen AG (evo) und an der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH, deren anteilige Gewinnausschüttungen das operative Defizit der STOAG und folglich den städtischen Finanzierungsbeitrag an das Unternehmen verringern. Die Höhe der Gewinnausschüttungen und das damit verbundene Konsolidierungspotenzial sind allerdings abhängig von dem Geschäftsverlauf bzw. der Ergebnisentwicklung in den jeweiligen Beteiligungsunternehmen.
Soweit Beteiligungen in der Vergangenheit keine Gewinne ausgeschüttet haben, soll künftig - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten - eine Gewinnausschüttung erfolgen. Beispiele hierfür sind die Stadtsparkasse Oberhausen, die ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH und die VZO Verwaltungszentren Oberhausen GmbH.
- Zuschussreduzierungen:
Sofern und soweit Beteiligungen städtische Zuschüsse erhalten, sollen diese durch unterschiedliche, jeweils auf die Verhältnisse der betreffenden Beteiligung abgestellte Maßnahmen reduziert werden. Beispiel hierfür ist die STOAG.
- Aufgabenreduzierungen bzw. die Trennung von Aufgaben:
In dieser Kategorie finden sich Beteiligungen, die einer Aufgabenkritik hinsichtlich ihrer Erfüllung öffentlicher Aufgaben unterzogen werden und auf Grund derer eine teilweise oder vollständige Einstellung der Aufgabenerfüllung bzw. die Übertragung der jeweiligen Aufgabe auf einen Dritten angestrebt wird.
Beispiel hierfür ist die BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH.
Hinzu treten diejenigen Maßnahmen, welche die OGM auf der Grundlage der vorstehend genannten Untersuchung der Ernst & Young Real Estate GmbH betreffen. Darüber hinaus wird im Rahmen der bereits angesprochenen KPMG-Untersuchung das Thema „Shared Services“ zur Hebung von Synergiepotenzialen erneut geprüft.
Die Beteiligungen der Stadt Oberhausen sind in der Anlage 4, getrennt nach HSP-relevanten und nicht relevanten Beteiligungen, aufgeführt. Bei den HSP-relevanten Beteiligungen handelt es sich um solche Gesellschaften, für die konkrete HSP-Maßnahmen formuliert worden sind. In der Anlage 5 werden anschließend die wirtschaftlichen Eckdaten der relevanten Beteiligungen sowie ihr Einfluss auf die Stadtfinanzen erläutert. Eine genaue Beschreibung der einzelnen HSP-Maßnahmen erfolgt in den entsprechenden Maßnahmeblättern (ggf. mit Anlagen). Weiterführende Informationen zu den Gesellschaften können dem aktuellen Beteiligungsbericht der Stadt Oberhausen entnommen werden.
VI. HSP-Maßnahmenliste
Gegenüber der letzten Berichterstattung im Rat der Stadt am 16.11.2015 (siehe Drucksache Nr. B/16/1119‑01) haben sich bezüglich der Bearbeitungsstände folgende Veränderungen ergeben:
lfd. Nr.Veränderungen
1Aergänzt um 6,0 Stellen
12von in Arbeit auf erledigt
13von in Arbeit auf erledigt (4,0 Stellen)
17Avon in Arbeit auf erledigt
28ergänzt um 1,0 Stelle
48von in Arbeit auf erledigt (0,5 Stellen)
52von in Arbeit auf erledigt
54-58Aergänzt um 0,5 Stellen
60von in Arbeit auf erledigt
62von in Arbeit auf erledigt (1,0 Stelle)
78von in Arbeit auf erledigt
Konsolidierungsvolumen von 400.000 EUR auf 330.000 EUR gesetzt
(s. Drucksache Nr. B/16/1101-01 für Ratssitzung am 16.11.2015)
80von in Arbeit auf erledigt
83AKonsolidierungsvolumen von 2,0 Mio. EUR auf 0,- EUR gesetzt. Als Kompensationsmaßnahmen wurden die lfd. Nrn. 281 bis 286 im Rahmen des HSP 2016 ff. aufgenommen (siehe Drucksache Nr. B/16/0760-01 vom 23.03.2015 und Drucksache Nr. B/16/1119-01 vom 16.11.2015).
88von in Arbeit auf erledigt
89von in Arbeit auf erledigt
124ergänzt um 2,0 Stellen
138von in Arbeit auf erledigt
144von in Arbeit auf erledigt
155von in Arbeit auf erledigt
156von in Arbeit auf erledigt
158von in Arbeit auf erledigt
160von in Arbeit auf erledigt
167von in Arbeit auf erledigt
180von in Arbeit auf erledigt
189von in Arbeit auf erledigt
190von in Arbeit auf erledigt
194von in Arbeit auf erledigt
195von in Arbeit auf erledigt
198von in Arbeit auf erledigt
250Avon in Arbeit auf erledigt
269von in Arbeit auf erledigt
285von in Arbeit auf erledigt
Fortschreibung HSP 2016 ff. / Aufstellung HSP 2017 ff.
Im Rahmen der kontinuierlichen Abarbeitung der HSP-Maßnahmen hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der folgenden Maßnahmen nicht bzw. nicht im vollen Umfang möglich ist:
lfd. Nr.MaßnahmeKonsolidierungsvolumen in Tsd. EUR
2017 2018 2019 2020 2021
44ABildungsplan
altes Kons.vol. 3.000,0 3.500,0 4.000,0 4.500,0 5.000,0
Veränderung -1.275,0 -1.050,0 -1.200,0 -1.700,0 -2.200,0
neues Kons.vol. 1.725,0 2.450,0 2.800,0 2.800,0 2.800,0
69Interkommunale Zusammenarbeit Musikschule
altes Kons.vol. 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Veränderung -100,0 -100,0 -100,0 -100,0-100,0
neues Kons.vol. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
87A2Umsetzung Con_sens-Gutachten (Teilmaßnahme 2)
altes Kons.vol. 388,6 388,6 388,6 388,6 388,6
Veränderung -137,0 -137,0 -137,0 -137,0-137,0
neues Kons.vol. 251,6 251,6 251,6 251,6 251,6
132AENO/TMO/WFO
altes Kons.vol. 150,0 150,0 150,0 150,0 150,0
Veränderung -150,0 -150,0 -150,0 -150,0-150,0
neues Kons.vol. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
135DMehrerträge Parkgebühren Kaisergarten
altes Kons.vol. 250,0 250,0 250,0 250,0 250,0
Veränderung -250,0 -250,0 -250,0 -250,0-250,0
neues Kons.vol. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
136Revierpark
altes Kons.vol. 297,6 297,6 297,6 297,6 297,6
Veränderung -297,6 -297,6 -297,6 -297,6-297,6
neues Kons.vol. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
273Mobilitätskonzept
altes Kons.vol. 200,0 200,0 200,0 200,0 200,0
Veränderung -180,0 -180,0 -180,0 -180,0-180,0
neues Kons.vol. 20,0 20,0 20,0 20,0 20,0
Summe Veränderung -2.389,6 -2.164,6 -2.314,6 -2.814,6 -3.314,6
Eine Umsetzung der o.g. Maßnahmen ist aus den verschiedensten Gründen nicht möglich. Bezüglich der Reduzierung des Konsolidierungsvolumens des Bildungsplanes wird an dieser Stelle auf die entsprechenden Ausführungen zu Pkt. IV Sachkostenkonsolidierung verwiesen. Die interkommunale Zusammenarbeit (MEO) der Musikschule ist in Gesprächen mit den betroffenen Kommunen geprüft worden. Hierbei wurde festgestellt, dass keine Synergieeffekte erzielt werden können, die zu einer Einsparung führen. Daneben ist z. B. aufgrund der aktuellen Diskussion zwischen den Gesellschaftern der Freizeitgesellschaften des Regionalverbandes Ruhrgebiet hinsichtlich eines Verschmelzungsmodells eine Realisierung der ursprünglich geplanten Maßnahme Nr. 136 des Haushaltssanierungsplanes nicht möglich; hierzu wird auf die Ausführungen in Anlage 5, Punkt 8 verwiesen. Das Konsolidierungsvolumen für das Mobilitätskonzept musste ebenfalls angepasst werden, da Grundlage für das seinerzeit eingestellte Einsparvolumen sowohl die Umstellung der gesamten städtischen Mobilität als auch der Mobilität der OGM GmbH von der Nutzung der privateigenen PKW auf das neue einzuführende System, basierend auf die Nutzung eines Carsharing-Dienstleisters war. Nachdem die OGM GmbH mitgeteilt hat, sich zunächst nicht an der Neuordnung der Mobilität zu beteiligen, musste das Einsparvolumen bereits reduziert werden. Zunächst wird nun ein 2-jähriges Pilotprojekt am Technischen Rathaus auf den Weg gebracht. Die oben beschriebenen Veränderungen wurden bereits in der Anlage 1 eingearbeitet.
Zur Kompensation der oben beschriebenen Maßnahmen werden die in der Anlage 1.1 beschriebenen neuen HSP-Maßnahmen bzw. die Veränderung bereits bestehender HSP-Maßnahmen vorgeschlagen. Diese Veränderungen wurden noch nicht in der Anlage 1 berücksichtigt und werden nach positivem Votum durch den Rat der Stadt entsprechend eingearbeitet.
Folgende Veränderungen der Konsolidierungsvolumen sind nach Abstimmung mit der Bezirksregierung zunächst nicht zu kompensieren:
Maßnahme 139 / Stadtsparkasse:
Derzeit bestehen bei der Stadtsparkasse Oberhausen noch bilanzielle Ausschüttungshemmnisse, welche eine Realisierung der Maßnahme gemäß der ursprünglichen Planung rechtlich verhindern. Auf die Ausführungen in Anlage 5, Punkt 9, wird verwiesen. Die Reduzierung des Konsolidierungsvolumens in 2017 von 1,0 Mio. EUR auf 0 EUR ist die Folge.
Maßnahme 143 / Kulturförderabgabe:
Vor dem Hintergrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen ist das Konsolidierungsvolumen in den Jahren 2017 bis 2021 von 650.000 EUR um 430.000 EUR auf nunmehr 220.000 EUR zu kürzen.
VII. Ergebnisplanentwicklung
Der Aufbau der Ergebnisplanung orientiert sich streng an den Vorgaben der Gemeindeordnung, berücksichtigt Orientierungsdaten und schreibt die Ergebnisse ab dem Jahr 2021 gemäß § 76 GO NRW in Anlehnung an die Berechnung des geometrischen Mittels fort. Es bleibt festzuhalten, dass bei Berücksichtigung der städtischen Haushaltssanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen der Haushaltsausgleich mit Hilfe des Landes im Jahre 2017 möglich ist und aus eigener Kraft im Jahr 2021 erreicht werden muss (Stand Haushaltsplanentwurf 2017 s. Anlage 3/ Entwicklung auf Basis des Haushalts 2017 wird zur Ratssitzung aktualisiert zur Verfügung gestellt).
VIII. Landesgleichstellungsgesetz (LGG) / Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Im Rahmen der Umsetzung der verschiedenen Einzelmaßnahmen wird in vielen Fällen ein Beteiligungsrecht nach den Bestimmungen des LGG bzw. des LPVG ausgelöst. Einzelfallabhängig sind verschieden starke Beteiligungsrechte einzuhalten, angefangen von der Anhörung über die Mitwirkung bis hin zur Mitbestimmung. Insofern werden im Rahmen der kontinuierlichen Abarbeitung der HSP-Maßnahmen entsprechende Beteiligungsverfahren fortlaufend durchgeführt.
IX. Bürger/innen-Beteiligung
Das Thema Haushaltskonsolidierung wurde im Wege der klassischen Presse- und Medienarbeit mit der Oberhausener Lokalpresse kommuniziert. Auf der Internetseite der Stadt Oberhausen, der eigens eingerichteten Internetseite www.buergerforum-oberhausen.de sowie im Rahmen eines Bürgerforums am 05.10.2016 wurde das Thema ebenfalls umfassend dargestellt und diskutiert.
Die aus dem Bürgerforum sowie der Onlinebeteiligung resultierenden Anregungen und Vorschläge sind in der Anlage 1.2 zusammengefasst. Die gesammelten Vorschläge sind nunmehr einer Prüfung durch die jeweilige Fachverwaltung zu unterziehen, um ggf. durch deren Umsetzung ebenfalls einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erzielen zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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