Beschlussvorlage - B/16/2026-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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03.11.2016
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Die Bereisung der zur Fällung bzw. zum Rückschnitt beantragten städtischen Bäume fand am 27.09.2016 durch die Mitglieder der Baumkommission statt.
1 Platane Uhlandstr. 57
Die Antragstellerin beklagt durch Laub verstopfte Dachrinnen sowie Fallrohre und dadurch resultierende Feuchtigkeit in den Kellerräumen. Ebenfalls musste Anfang des Jahres 2016 durch die WBO GmbH in die vorhandene Entwässerungsleitung ein Inliner eingezogen werden, da bei der Kamerabefahrung Wurzeleinwüchse festgestellt wurden. Die Wurzeln würden weiterhin die Pflastersteine im Gehweg und der Straße anheben und Unfallgefahren verursachen. Darüber hinaus leide die Antragstellerin an einer Allergie gegen die Platanenpollen.
Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission fest, dass Laub und Fruchtfall hinzunehmen ist. Verstopfungen von Rinnen und Fallrohren hat der Gebäudeeigentümer durch geeignete Maßnahmen in Eigenleistung abzuwehren (Laubgitter und eine entsprechende Reinigung). Aktuell gibt es keine Kenntnis über weitere Schäden an Ver- und Entsorgungsleitungen. Stolperkanten konnten vor Ort nicht festgestellt werden. Ein medizinischer Allergieausweis oder ein Atest eines Allergologen liegen den Antragsunterlagen nicht bei.
Daher empfehlen die Mitglieder der Baumkommission einstimmig, den Antrag auf Fällung der zufriedenstellenden Platane abzulehnen. Sollten erneut nachweislich durch die Wurzeln der in Rede stehenden Platane Schäden an den Ver- und Entsorgungsleitungen entstehen, stimmen sie jedoch der Fällung der Platane ohne eine weitere Bereisung zu.
18 Platanen Uhlandstraße zwischen Brücktorstraße und Knappenstraße
Die Uhlandstraße ist im Straßenbauprogramm. Der Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung hat den oben genannten Straßenbereich überplant und beantragt die Fällung der 18 Platanen. Der Straßenausbau ist notwendig, da an der Fahrbahndecke und den Nebenlagen erhebliche Schäden festzustellen sind und der Oberflächenwasserabfluss auf Grund der durch die Wurzeln beschädigten Rinnen gestört ist.
Die Verkehrssicherungspflicht ist in diesem Zustand enorm aufwendig und kaum noch zu gewährleisten. Ein regelkonformer Ausbau würde jedoch die restliche Lebensdauer der vorhandenen Platanen bei dem Versuch, sie zu erhalten, enorm verkürzen.
Die Mitglieder der Baumkommission stellten die Mängel an der Straße und den Gehwegen vor Ort fest. Weiterhin zeigte sich, dass die vorhandenen Platanen überwiegend keinen guten Kronenaufbau aufweisen. Einige Bäume haben erhebliche Sturmschäden und stehen in manchen Bereichen sehr nah an den Häusern.
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu und begrüßen den Vorschlag der Ersatzpflanzung von 14 amerikanischen Roteschen. Eine Fällung soll aber nur durchgeführt werden, sofern der Ausbau der Straße unmittelbar ausgeführt wird. Der Vogelschutz ist zu beachten. Die Leistungen gehen zu Lasten des Bereiches 5-6/Tiefbau.
13 Platanen Schifferstraße zwischen Behrensstraße und der Straße Am Ruhrufer
Die Schifferstraße ist im Straßenbauprogramm. Der Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung hat den oben genannten Straßenbereich überplant und beantragt die Fällung der 13 Platanen. Der Straßenausbau ist notwendig, da an der Fahrbahndecke und den Nebenlagen erhebliche Schäden festzustellen sind und der Oberflächenwasserabfluss auf Grund der durch die Wurzeln beschädigten Rinnen gestört ist. Die Verkehrssicherungspflicht ist in diesem Zustand enorm aufwendig und kaum noch zu gewährleisten. Ein regelkonformer Ausbau würde jedoch die restliche Lebensdauer der vorhandenen Platanen bei dem Versuch, sie zu erhalten, enorm verkürzen.
Die Mitglieder der Baumkommission stellten die Mängel an der Straße und den Gehwegen vor Ort fest. Die Platanen zeigen sich vital mit einer zufriedenstellenden Krone. Jedoch wurde bei dem Termin ersichtlich, dass bei einer Straßenbaumaßnahme der Erhalt der vorhandenen Bäume unter Berücksichtigung der verkürzten Lebensdauer fachlich nicht zu vertreten wäre. Darüber hinaus stehen einige der Bäume näher als einen Meter an den Gebäuden.
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu und begrüßen den Vorschlag der Ersatzpflanzung von 12 Französischen Ahornen. Eine Fällung soll aber nur durchgeführt werden, sofern der Ausbau der Straße unmittelbar ausgeführt wird. Der Vogelschutz ist zu beachten. Die Leistungen gehen zu Lasten des Bereiches 5-6/Tiefbau.
3 Ahorne Kewerstr. 9 bis 13
Der Fachbereich 5-6-40/Straßenunterhaltung und Entwässerung beantragt die Fällung der drei vorhandenen Ahornbäume. Die oberflächennah verlaufenden Starkwurzeln heben die Gehwegplatten im öffentlichen sowie privaten Bereich an. Diese sind nicht verkehrssicher zu regulieren, ohne die Standsicherheit der Bäume zu gefährden.
Daher empfehlen die Mitglieder der Baumkommission, dem Antrag auf Fällung zuzustimmen. Als Ersatz sollen keine Bäume sondern Sträucher gepflanzt werden, da offensichtlich kein Wurzelraum vorhanden ist.
Der Vorschlag drei Felsenbirnen an Ort und Stelle zu pflanzen wurde für gut befunden. Die Leistungen sind durch den Antragsteller auszuführen.
2 Linden Fährstraße/Behrensstr. 41
Die für den Rückschnitt oder zur Fällung beantragten Linden stehen dem Antragsteller zu nah an seinem Gebäude. Er beklagt, dass die Wurzeln den Gehweg anheben und somit eine Unfallgefahr verursachen. Weiterhin würden die Äste der Baumkrone das Dach berühren und das Laub sowie die Blüten regelmäßig die Dachrinnen sowie Fallrohre verstopfen. Das hätte Feuchtigkeit im Keller zur Folge.
Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission fest, dass Laub und Fruchtfall hinzunehmen ist. Verstopfungen von Rinnen und Fallrohren hat der Gebäudeeigentümer durch geeignete Maßnahmen in Eigenleistung abzuwehren (Laubgitter und eine entsprechende Reinigung). Die Schäden an dem asphaltierten Gehweg sollen durch die WBO GmbH reguliert werden. Die OGM GmbH hat im September 2016 einen Kronenpflegeschnitt an den in Rede stehenden Linden durchgeführt, sodass auch hier aktuell kein Handlungsbedarf besteht. Die Äste können das Dach aktuell nicht berühren.
Daher empfehlen die Mitglieder der Baumkommission einstimmig, den Antrag auf Rückschnitt oder Fällung der zufriedenstellenden Linden abzulehnen.
4 Gleditschien Püttstr. 11-17
Der Antragsteller beklagt ein hohes Verletzungsrisiko durch die Dornen der Gleditschien.
Vor Ort stellt die Baumkommission fest, dass im weiteren Straßenverlauf vor Haus-Nr. 25 noch eine fünfte Gleditschie vorhanden ist. Sie vertreten die Meinung, dass die Bedenken durchaus gerechtfertigt sind. Die OGM GmbH ist bemüht, die Dornen am Stamm bis über Kopfhöhe zu entfernen.
Vor Ort stimmten die Mitglieder der Baumkommission einstimmig der Entnahme der insgesamt fünf Gleditschien zu. Als Ersatz wurde vorgeschlagen jeweils einen Amberbaum zu pflanzen. Der Kirschlorbeerstrauch in der Baumscheibe vor der Hausnummer 19 soll ebenfalls zusätzlich durch einen Amberbaum ersetzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
1 Platane Blockstraße in Höhe der Bushaltestelle Blockstraße
Die OGM GmbH stellt eine Platane vor, die eine ca. 10 cm tiefe Stammmorschung im Stammfußbereich aufweist.
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinsam dem Fällantrag zu. Vor Ort waren sich die Mitglieder einig, dass an Ort und Stelle wegen der Bushaltestelle kein Ersatzbaum gepflanzt werden sollte. Die Baumscheibe ist durch die WBO GmbH zu schließen. Dafür soll als Ersatz der zusätzliche Amberbaum in der Püttstraße (Austausch Kirschlorbeerstrauch) gepflanzt werden. Die Fäll- und Pflanzarbeiten sind durch die OGM GmbH auszuführen.
1 Eiche Heiderhöfen 64/Zugang zum Friedhof Alstaden
Die OGM GmbH stellt auf Grund einer Bürgerbeschwerde die Eiche im Eingangsbereich des Friedhofs vor. Probleme gäbe es auf Grund der durch die Wurzeln hochgedrückten Pflastersteine.
Vor Ort stellen die Mitglieder der Baumkommission fest, dass es an dem Gehweg einen dringenden Handlungsbedarf bezüglich der Verkehrssicherheit gibt. Allerdings empfehlen sie einstimmig, die Fällung der sehr schön gewachsenen, vitalen Eiche abzulehnen. Die WBO GmbH soll den Zugangsbereich zum Friedhof regulieren.
1 Birke Friedhof Alstaden
Die OGM GmbH stellt eine abgestorbene Birke auf dem Friedhofsgelände vor.
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinsam dem Fällantrag zu. Auf dem Friedhof soll ein Amberbaum als Ersatz gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
2 Platanen Kuhle 39/Bürgerstraße
Der Antragsteller beklagt die enorme Größe der Platanen in der Bürgerstraße. Er beklagt weiterhin Risse an der Grundstücksmauer und angehobene Gehwegplatten. Außerdem beabsichtigt er, sein Dach erneuern zu lassen und eine Satellitenanlage zu installieren. Die Baumkrone überwuchert sein Dach und würde keinen störungsfreien Satellitenempfang zulassen. Die in Rede stehenden Bäume sind jedoch Bestandteil einer nach § 47 a des Landschaftsgesetzes Nordrhein Westfalen geschützten Allee. Das bedeutet, dass eine Beseitigung von Alleen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, verboten sind.
Vor Ort konnten keine Risse, die eindeutig auf das Wurzelwerk zurückzuführen sind, festgestellt werden. Nachweise, dass kein Kabelanschluss möglich ist, sowie eine Bestätigung eines Fernsehtechnikers, dass die Satellitenanlage nicht anders positioniert werden könnte, liegen nicht vor.
Eine Fällung sowie ein Rückschnitt können daher nicht genehmigt werden. Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig gegen den beantragten Rückschnitt aus.
Die OGM GmbH wird im kommenden Winter die in Rede stehenden Platanen einer Kronenpflegeschnittmaßnahme gemäß dem Regelwerk ZTV-Baumpflege - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege der FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau unterziehen. Die WBO GmbH soll die Gehwegplatten regulieren.
1 Ahorn Duisburger Str. 482 c
Die Antragstellerin beklagt, dass die Baumscheibe des recht jungen Ahorns zu einem Drittel in ihre Hofeinfahrt hineinreicht. Wenn der Stellplatz neben ihrer Zufahrt zur Garage genutzt wird, sei es gefährlich für sie, aus Ihrer Hofeinfahrt herauszufahren.
Sie müsste zum einen auf den Baum und die Kantensteine der Baumscheibe, aber auch auf beidseitig querende Fußgänger und Radfahrer achten. Durch die parallele Führung zweier Radwege hat sie Angst, dass es zu einem Unfall kommen kann.
Vor Ort stellen die Mitglieder der Baumkommission fest, dass der erst vor ein paar Jahren gepflanzte Baum tatsächlich ein Hindernis ist und sprechen sich einstimmig auf Grund der erschwerten Verkehrssituation für eine Fällung aus. Als Ersatz soll auf dem gegenüber liegenden Spielplatz eine Purpur-Kastanie gepflanzt werden. Diese Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen. Die Baumscheibe soll durch die WBO GmbH zurückgebaut werden.
1 Robinie Weilerstr. 46
Der Antragsteller beklagt bereits im Sommer durch Laub und Samenflug verstopfte Dachrinnen. Diese Reinigung sei sehr aufwendig. Daher beantragt er den Rückschnitt oder die Fällung der in Rede stehenden Robinie.
Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission fest, dass Laub und Fruchtfall hinzunehmen ist. Verstopfungen von Rinnen und Fallrohren hat der Gebäudeeigentümer durch geeignete Maßnahmen in Eigenleistung abzuwehren (Laubgitter und eine entsprechende Reinigung).
Daher empfehlen die Mitglieder der Baumkommission einstimmig, den Antrag auf Fällung abzulehnen. Die OGM GmbH wird im kommenden Winter an der Robinie einen Kronenpflegeschnitt gemäß dem Regelwerk ZTV-Baumpflege - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege der FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau durchführen.
1 Hainbuche Rosenstr. 98
Die Verwaltung meldete eine Hainbuche mit erheblichen Vitalitätsmängeln.
Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission fest, dass die in Rede stehende Hainbuche kein Laub mehr trug. Im Gegensatz zu den beiden benachbarten Hainbuchen, die noch relativ viel Laub in der Krone haben, scheint sie abgängig zu sein.
Die Mitglieder der Baumkommission sind sich einig, eine Empfehlung für die Fällung des absterbenden Baumes auszusprechen. Als Ersatz soll an Ort und Stelle eine säulenförmige Hainbuche gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
2 Platanen Katharinenstr. 80/Margarethenstraße
Der Antragsteller beklagt die nicht mehr tolerierbare Größe der städtischen Platanen an der Margarethenstraße.
Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission fest, dass keine nachvollziehbaren Gründe vorliegen, die eine Ausnahme vom Schutz durch die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen rechtfertigen.
Daher sprechen sie sich einstimmig gegen die beantragte Fällung aus.
1 Platane Gustavstr. 29
Der Antragsteller beklagt, dass durch die Wurzeln der Platane die Gehwegplatten angehoben werden. Unfallgefahr sei die Folge. Weiterhin sei der Stabgitterzaun aus der Flucht gedrückt worden, und es würden sich auf dem privaten Grundstück die Terrassensteine lösen. Diese Platane ist jedoch Bestandteil einer nach § 47 a des Landschaftsgesetzes Nordrhein Westfalen geschützten Allee. Das bedeutet, dass eine Beseitigung von Alleen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, verboten sind.
Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission keine Unebenheiten und Stolpergefahren im öffentlichen Gehwegbereich feststellen. Ein Pfosten des privaten Stabgitterzaunes hat einen leichten Schrägstand, jedoch konnte nicht die Wurzel als Verursacher ausgemacht werden.
Aus diesen Gründen sprechen die Mitglieder der Baumkommission die Empfehlung aus, den Antrag auf Fällung abzulehnen.
Die Antragstellerin beklagt die Geruchsbelästigung eines vermutlich weiblichen Ginkgos. Die Früchte dieses Baumes stellten eine starke Geruchsbelästigung dar, da die Samen weiblicher Ginkgos unter anderem Buttersäure enthalten. Der OGM GmbH sowie der Verwaltung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, dass es sich bei dem in Rede stehenden Baum um einen weiblichen Ginkgo handelt.
Die Baumkommission empfiehlt einstimmig, nach Prüfung und Feststellung des weiblichen Geschlechts durch die OGM GmbH den Baum zu fällen. Der Vorschlag, einen Amberbäume als Ersatz an Ort und Stelle zu pflanzen, wird von der Kommission akzeptiert.
