Beschlussvorlage - B/16/2001-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung des Jugendparlaments an Sitzungen des Gleichstellungsausschuss, Antrag des Jugendparlaments
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gleichstellungsausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
26.10.2016
|
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Grundlagen des Jugendparlaments
Das Jugendparlament ist die Interessenvertretung der Jugendlichen in Oberhausen und eines der politischen Gremien der Stadt Oberhausen. Die 28 gewählten Jugendlichen (7 Mädchen, 21 Jungen) zwischen 13 und unter 18 Jahren vertreten die Interessen der Jugendlichen in der Lokalpolitik und initiieren eigene Projekte sowie Angebote. Ein Mitglied des in diesem Jahr gewählten Jugendparlaments hat ein ständiges Antrags- und Rederecht im Jugendhilfeausschuss. Zwei Mitglieder sind ordentliche Mitglieder des Kinder- und Jugendrates NRW, der landesweiten Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen. Das dritte Jugendparlament ist bis Juni 2018 im Amt. Die Wahl des vierten Jugendparlaments findet im Mai 2018 statt.
Vorsitzender des dritten Jugendparlaments ist Ricardo Kötter. Sein Stellvertreter ist Alexander Makrlik.
Vertreter/-innen des Jugendparlaments in Ratsausschüssen:
In der 2. Sitzung des Jugendparlaments am 31.08.2016 sowie beim Klausurwochenende hat sich das neugewählte Jugendparlament ausführlich mit den politischen Gremien in der Stadt Oberhausen beschäftigt. In der Diskussion stellt sich heraus, dass sich das Jugendparlament besonders für die Themen des Schulausschusses, Integrationsrates und Gleichstellungsausschusses interessiert. Bereits in der Wahlperiode des zweiten Jugendparlaments wurde die Verwaltung um die Prüfung der Teilnahmemöglichkeiten der Vertreter/-innen des Jugendparlaments gebeten.
In der 14. Sitzung des zweiten Jugendparlaments am 04.11.2015 wurde berichtet, dass es gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich möglich ist, Bevölkerungsgruppen, die vorwiegend von den Entscheidungen betroffen sind, zu den Ausschussberatungen hinzuzuziehen.
In der Sitzung des Rates am 14.12.2015 wurde die Verwaltung durch einen Antrag (Drucksachen-Nummer: A/16/1303-01) beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Mitgliedern des Jugendparlamentes die Möglichkeit einzuräumen, grundsätzlich jeweils eine beratende Vertreterin oder einen beratenden Vertreter in die Sitzungen der Ausschüsse des Rates sowie des Integrationsrates zu entsenden.
In der 3. Sitzung des Jugendparlaments am 06.10.2016 wählte das Jugendparlament feste Beauftragte für die oben genannten Gremien. Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 15.02.2016 (Drucksachen-Nummer: B/16/1474-01) folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt befürwortet und unterstützt die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern des Jugendparlaments an öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und des Integrationsrates. Er empfiehlt daher ausdrücklich den Ausschüssen und dem Integrationsrat, auf Wunsch des Jugendparlaments jeweils einem Mitglied des Jugendparlaments die Teilnahme an ihren/seinen öffentlichen Sitzungen zu ermöglichen und diesem Mitglied jeweils auch auf seinen Wunsch das Wort zu erteilen (Drucksachen-Nummer: B/16/1474-01).
Die Verwaltung hält es für vertretbar, dass ein Ausschuss -jeweils auf eine entsprechende Initiative (i. E. einen Antrag) des Jugendparlaments- im Rahmen des § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW grundsätzlich über eine Teilnahme eines Vertreters/ einer Vertreterin des Jugendparlaments an seinen Sitzungen sowie ein dem/der Vertreter/in einzuräumendes Rederecht im Beschlusswege befinden kann. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Gleichstellungsausschuss um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
