Berichtsvorlage - M/16/2002-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisbericht der Befragung zur Ausweitung von Betreuungszeiten im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Statistik und Wahlen
- Bearbeitung:
- Sarah Stief
- Verantwortung:
- Schönfeld-Nastoll
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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26.10.2016
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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26.10.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt Eltern vor große Herausforderungen. Die Stadt Oberhausen bietet bereits umfangreiche Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege an, möchte aber auch in Erfahrung bringen, inwieweit Betreuungszeiten außerhalb der regulären Zeiten benötigt werden. Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss am 09.03.2016 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Befragung mit dem Ziel die Notwendigkeit von flexiblen und längeren Öffnungszeiten zu ermitteln sowie die Bereitschaft einer Kostenbeteiligung zu eruieren. Im Fokus stand hierbei insbesondere die sogenannte Randzeitenbetreuung d.h. Betreuung außerhalb der Zeitspanne von 7:00 bis 17:00 Uhr.
Die Befragung fand zwischen dem 30.Mai und dem 08.Juli 2016 statt und beinhaltete neben demografischen Fragen und Fragen zur Lebenssituation auch die Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Betreuungssituation sowie Betreuungszeiten. Die Befragung wurde online durchgeführt. Darüber hinaus konnten die angeschriebenen Eltern auch den Fragebogen in schriftlicher Form beantworten.
Die Verwaltung legt den Ergebnisbericht der Befragung zur Ausweitung von Betreuungszeiten im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor.
Der Bericht zeigt auf, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für den Großteil der Familien als große Herausforderung betrachtet wird, die kaum oder nur mit viel Energie zu meistern ist. Die meisten Befragten können nicht auf Unterstützung ihres Arbeitgebers bauen. Als einen weiteren Stolperstein bewerten die Erziehungsberechtigten die unzureichende oder wenig flexible Kinderbetreuung.
Elternzeit wird im Durchschnitt 15 Monate genommen, wobei Männer deutlich kürzer in Elternzeit gehen als Frauen.
Der Großteil der Kinder unter drei Jahren soll noch vor dem dritten Geburtstag betreut werden. Von den Familien, die eine Betreuung in der Kindertagespflege und/oder in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen, ist der größere Anteil mit den angebotenen Betreuungszeiten zufrieden. Flexible Öffnungs- bzw. Schließzeiten benötigt weniger als die Hälfte der befragten Familien.
Eine Randzeitenbetreuung, Betreuung vor 7:00 Uhr und/oder nach 17:00 Uhr, brauchen 291 Familien. Davon geben 58 % nach 17:00 Uhr und 29 % vor 7:00 Uhr an, zusätzliche Betreuungszeiten zu benötigen. Lediglich 13 % der Befragten wünschen eine Betreuung sowohl vor 7:00 Uhr als auch nach 17:00 Uhr. 223 Familien würden eine Randzeitenbetreuung auch in einer Kindertageseinrichtung wahrnehmen. Zusätzliche Kosten für eine Randzeitenbetreuung in einer Kindertageseinrichtung würden 123 Familien aufwenden wollen. Die benötigten Zeiten liegen hier überwiegend im Zeitraum von ein bis zwei Stunden vor 7:00 bzw. nach 17:00 Uhr.
Die Ergebnisse der Befragung machen deutlich, dass ein Bedarf für eine Erweiterung der Öffnungszeiten vorliegt. Die benötigten Zeiten liegen schwerpunktmäßig ab 6 Uhr morgens und am Nachmittag bis 19 Uhr.
Daraus leitet sich folgendes Vorgehen als Empfehlung ab:
Das Ergebnis der Randzeitenbetreuung wird in der AG § 78 thematisiert. Denkbar wäre, dass die verschiedenen Träger im betreffenden Sozialraum eine Einrichtung auswählen, die aufgrund der Größe und der Personalressourcen eine Gruppe mit erweiterten Randzeiten anbietet. Zuvor wäre eine konkrete Bedarfsabfrage sinnvoll, da es sich bei der erfolgten Befragung zur Ausweitung von Betreuungszeiten um eine Stichprobe handelt. Eine einrichtungsscharfe Erfassung des tatsächlichen Bedarfs sollte die Grundlage darstellen.
Alternativ kann in den Einrichtungen auf das bereits existierende KOMBI-Modell zurückgegriffen werden, bei dem eine Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung umgesetzt wird.
Anlagen
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(wie Dokument)
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644,7 kB
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