Berichtsvorlage - M/16/2010-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Spielraumentwicklungsplanes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Klaus Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
26.10.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
27.10.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Osterfeld
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
02.11.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
03.11.2016
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
Der Rat der Stadt hat am 25.06.2012 im Rahmen des Haushaltsanierungsplanes beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Spielraumentwicklungskonzept vorzulegen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist eine Anpassung / Neujustierung der städtischen Spielplatzangebote möglich.“
Ziel ist es, mit dem Spielraumentwicklungsplan, sowohl die Qualität der Spielangebote zu sichern bzw. zu steigern, als auch eine Konzentration auf bedarfsgerechte Spielflächen in den einzelnen Sozialräumen vor zu nehmen. Das schließt auch Neubaumaßnahmen in der Zukunft nicht gänzlich aus. Des Weiteren soll der gezielte Einsatz der finanziellen Ressourcen mit potenziellen Einsparungen in der Unterhaltung überprüft werden. Die Optimierung der Planung und Verwaltung der öffentlichen Spielflächen und Sicherstellung einer kinderfreundlichen Umgebung bleiben dabei das wichtigste Ziel des Spielraumentwicklungsplanes.
Der Spielraumentwicklungsplan (SREP) liegt mit folgenden wesentlichen Inhalten im Entwurf vor:
- Rechtliche Grundlagen für die Bereitstellung und Unterhaltung von öffentlichen Spielflächen
- Bestandsanalyse und Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung des demographischen Wandels
- Detaillierte Betrachtung der einzelnen Sozialräume mit geplanten Maßnahmen
- Zusammenfassung und langfristige Ausrichtung
In einer umfangreichen Analyse der Spielräume wurden die verschiedenen vorliegenden Sozial- und Strukturdaten herangezogen und mit den Erkenntnissen der Arbeit des Kinderbüros, der OGM GmbH und freier Träger der Jugendhilfe verknüpft.
Der SREP hat folgendes vorläufiges Gesamtergebnis:
Oberhausen hat grundsätzlich eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung mit öffentlichen Spielplätzen. Ein sehr guter Pflegezustand wird zudem vom TÜV-Nord bescheinigt. Es gibt nur sehr wenige Bereiche, in denen ein Ausbau in der Zukunft erforderlich werden könnte.
Im Städtevergleich der umliegenden Städte Oberhausens (Duisburg, Mülheim a. d. Ruhr, Essen, Gelsenkirchen) liegt Oberhausen bei der Anzahl und der Flächen von Kinderspielplätzen pro Kind im unteren Deckungsbereich.
Die GPA (im Rahmen der Arbeit der Task-Force) bestätigt dieses und gab an, dass es keinen dringenden Handlungsbedarf bzgl. der Spielflächen gäbe. Gleichwohl fordert die GPA ein Auseinandersetzen mit der demografischen Entwicklung in Bezug auf die Anzahl und Größe der öffentlichen Spielflächen.
Im Rahmen der letzten Überprüfung durch die GPA wird festgestellt, dass die Unterhaltungskosten für die Spielflächen über dem Durchschnitt der Vergleichskommunen liegen.
Daher wurde im SREP ermittelt, ob es Spielflächen gibt, die aufgegeben oder zurückgebaut werden können.
Wesentliche Grundlagen für die Aufgabe oder Stilllegung von Spielflächen sind:
- Geringe oder gar keine Nutzung durch Kinder, einhergehend mit entsprechend geringen Kinderzahlen in der Umgebung.
- Gleiches Spielangebot in unmittelbarer Umgebung (einhergehend mit geringer Nutzung)
- Aufgabe von gering bis gar nicht genutzten kleinen (daher kostenintensiven) Flächen bei gleichzeitiger Konzentration und Qualitätssteigerung auf nahegelegenen, gut frequentierten und größeren Spielplätzen
Die Überprüfung dieser Kriterien durch den Bereich 3-1, Kinder, Jugend, Bildung in Verbindung mit dem Bereich 0-7 (SIM) ergab, dass folgende Spielflächen zum Rückbau, zur Vermarktung oder zum Ruhen vorgeschlagen werden:
Sozial-raum | Spielplatz / Adresse | Größe in qm² | Vorschlag 3-1: V= Vermarktung R=Rückbau und Ruhen | Ergebnis der Entbehr-lichkeits-prüfung durch 0-7 | Jährliche Ein-sparung in der Unter-haltung bei Rückbau laut OGM | Rückbau-kosten, einmalig laut OGM |
71 | Greven Str. / Styrumer Allee, 46045 OB | 482 | R | - | 3.396,00 | 5.002,00 |
71 | Klörenstraße 40, 46045 OB | 640 | Auflösung Pachtvertrag | - | 16.339,00 | 5.720,00 |
71 | Lothringer Straße / Josefstraße , 46045 OB | 378 | R | - | 6.121,00 | 5.925,00 |
73 | Matthias-Hendricks-Weg, 46049 OB | 658 | R | kein Potential | 6.744,00 | 5.124,00 |
73 | Möhnestraße 14. 46049 OB | 272 | R | - | 1.575,00 | 7.800,00 |
74 | In der Emscherau , 46149 OB | 3648 | V | geringes Potential | 6.464,00 | 725,00 |
74 | Tonderner Straße 29 - 31, 46145 OB | 298 | R | - | 2.527,00 | 2.966,00 |
74 | Bachstraße 61, 46149 OB | 155 | V | V ohne Bauabsicht | 636,00 | 970,00 |
75 | Am Römerwall 4, 46147 OB | 1930 | V | Erlös in Höhe von 300.000,00 EUR avisiert | 7.735,00 | 5.271,00 |
75 | Graf-von-der-Mark-Str. 5, 46147 OB | 1148 | R | kein Potential | 3.699,00 | 3.612,00 |
75 | Oranien. / Norbertstraße, 46147 OB | 292 | R | - | 1.869,00 | 9.290,00 |
75 | Eimersweg 2, 46147 OB | 1562 | R | - | 4.888,00 | 2.960,00 |
75 | Am Uhlensterz 11, 46147 OB | 888 | R | kein Potential | 3.444,00 | 2.483,00 |
76 | Am Haferkamp 24, 46117 OB | 540 | R | kein Potential | 2.974,00 | 3.774,00 |
76 | Mergelstraße 25 - 31, 46119 OB | 1360 | R | - | 5.541,00 | 4.629,00 |
76 | Elpenbachstraße 67, 46119 OB | 315 | R | - | 1.984,00 | 10.075,00 |
|
|
|
|
| 75.936,00 | 76.326,00 |
Bei Aufgabe bzw. Ruhen aller 16 genannten Spielflächen bedeutet dies, gemessen an der Gesamtfläche aller öffentlichen Spielflächen (205.535 qm²) eine teilweise zeitlich befristete Reduzierung um ca. 7%. Die Prognose der Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2025 (Vorausberechnung der Bevölkerung für die Stadt Oberhausen von 2015 bis 2025) geht hier mittlerweile nur noch von einem Rückgang der relevanten Kinderzahlen (0-14 Jahre) von weniger als 1% aus.
Der Bereich Kinder, Jugend, Bildung beabsichtigt den Spielraumentwicklungsplan in einer der nächsten Sitzungsfolgen den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
