Berichtsvorlage - M/16/1991-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesprojekt NRW-Kulturrucksack
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Buchloh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Beschlussfassung
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25.10.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Seit 2012 gehört die Stadt Oberhausen als eine der Pilotkommunen zum NRW-Kulturrucksack. Mit der Förderung aus diesem Programm des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW können neue und zusätzliche Zugangswege zu Kunst und Kultur geschaffen werden.
Das Kulturrucksack-Programm richtet sich speziell an die Altersgruppe der 10 bis 14 -Jährigen. Es stehen rund 40.000,-- EUR pro Jahr aus Landesfördermitteln zur Verfügung.
Ziel des Kulturrucksackprogramms ist es den 10- bis 14-Jährigen insbesondere auch außerhalb des schulischen Kontexts, nah an ihren eigenen „Lebenswelten“ neue Zugänge von kulturellen Angeboten und Räume der eigenen kreativen Gestaltung zu eröffnen. Neben einer breiten Teilhabe wird vor allem ihre aktive Mitgestaltung an Kunst und Kultur angestrebt.
In den vergangenen Jahren konnten bereits zahlreiche Kooperationspartner sowie Künstlerinnen und Künstler für die Durchführung von Kulturrucksack-Projekten gewonnen werden. Um noch mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen, sollen weitere mögliche Partner angesprochen und zur Einreichung von Projektideen animiert werden.
Um Fördermittel für die Umsetzung von lokalen Projekten mit dieser Zielsetzung können sich
bewerben:
- Kultureinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft
- Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
- freie Kunst- und Kulturschaffende
Für die Kulturrucksack-Projekte gelten die folgenden Förderkriterien, von denen möglichst
viele erfüllt sein sollen:
- Die Projekte richten sich im Schwerpunkt an Kinder und Jugendliche von 10 bis 14
Jahren. Aus dem Antrag muss ersichtlich sein, dass es sich um ein neues Projekt oder um eine deutliche Weiterentwicklung bzw. Ergänzung zum üblichen Angebot der
Einrichtung speziell für diese Zielgruppe handelt.
- Berücksichtigung finden können Konzepte für alle künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende und themenorientierte Vorhaben. Für die Auswahl entscheidend ist die inhaltliche, künstlerische und pädagogische Qualität.
- Die Projekte sollen den Spaß an kultureller Teilhabe – als Zuschauer/in wie auch als
Produzent/in – wecken, neugierig auf die kulturelle Eigeninitiative und die spezielle
Energie der 10- bis 14-Jährigen sein, zur selbständigen Kreativität auffordern und
diese fördern. Wünschenswert ist dementsprechend die Koppelung von partizipativen
mit rezeptiven Angeboten.
- Projekte, die auf Kooperationen mit anderen kulturellen Bildungsstätten, Theatern, Museen, Büchereien etc. abzielen und/oder die sinnvolle Verbindung zu bereits bekannten, kulturellen Veranstaltungen in Oberhausen suchen, sind ebenfalls willkommen.
- Projekte, die dabei insbesondere auch diejenigen erreichen und in den Blick nehmen, die üblicherweise nicht am kulturellen Leben teilnehmen und möglicherweise in attraktiven „aufsuchenden“ Ansätzen und Angeboten angesprochen werden können, sind ebenfalls erwünscht.
- Um Kinder und Jugendliche in diesem Alter auch außerhalb der Schulen zu erreichen
und an ihre Lebenswelten und Ressourcen anzuknüpfen, sind Kooperationen mit
Trägern der Jugendarbeit und den Sozialräumen in hohem Maße erwünscht.
- Die Projekte sollen kostenfrei oder deutlich kostenreduziert angeboten werden.
- Entsprechend der entdeckungsfreudigen Zielgruppe sollen die Projekte das Experimentieren und Ausprobieren, Wagen und mitunter auch
Scheitern erlauben.
- Die Laufzeit der Projekte kann unterschiedlich sein. Sie müssen bis Ende des Jahres
2017 abgeschlossen sein.
- Projektskizze und eine Finanzkalkulation wird benötigt.
Einsendeschluss für Projektanträge ist der 30. November 2016. Hilfestellung und Information gibt das städtische Kulturbüro. Die Entscheidung darüber, welche Projekte in den Kulturrucksack 2017 aufgenommen werden können folgt im Dezember 16/Januar 17.
